Die Grüne Liste Erlangen hatte wegen des Anhösysytems Echelon
gegen unbekannt, evtl. auch die Bundesregierung Strafanzeige erstattet.
( gesamter Schriftwechsel hier abzurufen: http://www.echelonnews.de
)
Mehrere Staatsanwaltschaften - nicht Gerichte - hatten es abgelehnt, ein
Strafverfahren zu eröffnen.
Die Grüne Liste hat nun gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft
München Beschwerde eingelegt.
An Beispielen zeigt die Stadtratsfraktion auf, daß die Staatsanwaltschaft
die Anzeige gar nicht geprüft hat. So behaupte
die Staatsanwaltschaft, daß keine geschädigten Firmen genannte
seien, obwohl die Anzeige ausdrücklich die Windenergiefirma ENERCON
in Aurich benannt hatte.
Es ist geplant auch gegen die Bescheide der anderen Staatsanwaltschaften
Beschwerde einzulegen.
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Grüne Liste Stadtratsfraktion
Rathausplatz 1
Zimmer 123/124
91052 Erlangen
Tel.: 09131/862781
Fax: 09131/208255
Bürozeiten: Mo: 10-12, 16-18
Di, Mi: 10-12 Do: 12-14
http://www.gruene-liste-erlangen.de
e-mail: gruene-liste@erlangen.de |
An die Staatsanwaltschaft
München II
Arnulfstrasse 16-18
80225 München
vorab per Telefax
089 5597-1840 |
Erlangen, den 31.5.01
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Beschwerde gegen Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens
wegen Spionage, Bruch der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes u.a.
Delikte (massenhaftem Abhören mit dem System "Echelon").
Ihr Aktenzeichen: 60 UJs 7700/01 (Qu) Ihr Schreiben vom 15.5.200
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir legen fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung von Oberstaatsanwalt
Schelzig ein, kein Ermittlungsverfahren auf Grund unserer Anzeige einzuleiten,
und fordern eine Überprüfung unserer Angaben und der von uns
angeführten Belege.
I. Unsere Anzeige wurde nicht geprüft.
Sie schreiben, der Sachverhalt sei schon einmal aufgrund einer "inhaltsgleichen"
Anzeige überprüft worden. Unsere Anzeige baut zwar auf der Anzeige
der Europaabgeordneten Ilka Schröder auf, enthält aber zahlreiche
neue Belege und erweitert den Katalog der möglicherweise vorliegenden
Straftaten um Beihilfe zur Industriespionage, begangen durch Ex-Kanzler
Kohl.
II. Sie schreiben: "Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht,
jemanden eine Tat zur Last zu legen".
Nach dem Amtsermittlungsprinzip ist es nicht Aufgabe des Bürgers,
der eine Straftat anzeigt, den Beweis zu liefern, sondern es ist Aufgabe
der Justiz, der Sache nachzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch
Geheimhaltungsvorschriften dem Bürger verboten ist, die Tatsachen
selbst zu ermitteln: Wir können schließlich
nicht in Bad Aibling in die Abhörstation reinspazieren, und zur Beweissicherung
ein paar Fotos machen: Da hätten wir ganz schnell ein Strafverfahren
am Hals.
III. Sie schreiben, es lägen keine tatsächlichen Anhaltspunkte
für Straftaten vor. Die Strafanzeige "erschöpfe sich in
allgemeinen Behauptungen", die keine konkrete Straftat erkennen lassen.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, daß die Anzeige dazu zahlreiche
Quellenangaben enthielt, die offensichtlich ebenfalls nicht geprüft
wurden. So haben wir auf den Verfassungsschutzbericht Baden- Würthemberg
verwiesen, eine Quelle, deren Qualität bisher immer dann als erwiesen
galt, wenn es darum ging, politisch missliebigen Bürgern Berufsverbot
zu erteilen. Und eine Quelle, die vermutlich was von Lauschen und Abhören
versteht.
Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Verfassungsschutzbericht kein tatsächlicher
Anhaltspunkt ist, werden wir Sie in Zukunft gerne als Kronzeugen für
die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste ins Feld führen.
Wir verweisen noch einmal auf den Artikel aus dem Wall Street Journal
vom 17.3.2000 "Why We Spy Our Allies", in dem der frühere
CIA Direktor R. James Woolsey die von uns vorgetragenen Vorwürfe
einräumt.
IV. Sei schreiben, es sei nicht ersichtlich, welche konkrete deutsche
Firma mit Hilfe von Echelon abgehört worden sei. Wir verweisen auf
unsere Strafanzeige, in der es wörtlich heisst: "Industriespionage
zum Nachteil der Windenergiefirma Enercon (Aurich)".
V. Sie schreiben, es sei "davon auszugehen, daß die Tätigkeiten
von Echelon von der Bundesregierung völkerrechtlich genehmigt worden
seien".
Damit gehen Sie davon aus, daß die Bundesregierung den Bundestag
mit der Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Otto belogen
hat - in dieser Antwort bestritt die Bundesregierung jede Kenntnis über
Echelon.
Wir ziehen es dennoch vor, uns hier ihrer Einschätzung anzuschließen,
so daß dieser Punkt als bewiesen gelten darf.
VI. Wir weisen auf die Abschlußerklärung des Echelon-Ausschus
des Europaparlamentes vom 29.Mai hin, in dem die Tätigkeit des Überwachungssystems
Echelon als Verstoß gegen die Menschenrechte und damit wohl als
illegal eingestuft wird.
Die durch das Grundgesetz geschützten Menschenrechte sind nämlich
geltendes Recht.
Wenn die Bundesregierung nicht nur von Echelon wußte, sondern -
wovon Sie ausgehen - seine Tätigkeit sogar erlaubt hat, ist ein Anfangsverdacht
gegen die Mitglieder der alten oder neuen Bundesregierung gegeben, die
diese Erlaubnis erteilt haben. Für ein vorsätzliches Handeln
von Regierungsmitgliedern spricht auch ein Beitrag der Sendung "Plus-minus"
des Westdeutschen Rundfunks, in der berichtet wurde, daß Bundeskanzler
Kohl verboten habe, deutsche Unternehmen vor amerikanischer Industriespionage
zu warnen.
(Sendungsmanuskript im Internet abrufbar unter http://www.wdr.de/tv/plusminus/aktuell/980908/spion.html)
Wir bitten um Eingangsbestätigung mit Angabe des Aktenzeichens und
Mitteilung des Ermittlungsergebnisses nach Verfahrensabschluß, woraufhin
wir uns vorbehalten, einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen.
Für die Fraktion
gez. Wolfgang Winkler f.d.R.: Wolfgang Most (Geschäftsführer)
Anlagen:
1. Grafik des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden Würthemberg
(http://www.baden-wuerttemberg.de/verfassungsschutz/file/520-35.pdf)
2. Artikel aus dem Wall Street Journal vom 17.3.2000 "Why We Spy
Our Allies", in dem der frühere CIA Direktor R. James Woolsey
zugibt, daß die USA Europa mit Echelon ausspioniert hätten.
(http://cryptome.org/echelon-cia2.htm)
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