Die Grüne Liste Erlangen hatte wegen des Anhösysytems Echelon gegen unbekannt, evtl. auch die Bundesregierung Strafanzeige erstattet.

( gesamter Schriftwechsel hier abzurufen: http://www.echelonnews.de )

Mehrere Staatsanwaltschaften - nicht Gerichte - hatten es abgelehnt, ein Strafverfahren zu eröffnen.

Die Grüne Liste hat nun gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt.

An Beispielen zeigt die Stadtratsfraktion auf, daß die Staatsanwaltschaft die Anzeige gar nicht geprüft hat. So behaupte
die Staatsanwaltschaft, daß keine geschädigten Firmen genannte seien, obwohl die Anzeige ausdrücklich die Windenergiefirma ENERCON in Aurich benannt hatte.

Es ist geplant auch gegen die Bescheide der anderen Staatsanwaltschaften Beschwerde einzulegen.




  Grüne Liste Stadtratsfraktion
Rathausplatz 1
Zimmer 123/124
91052 Erlangen
Tel.: 09131/862781
Fax: 09131/208255

Bürozeiten: Mo: 10-12, 16-18
Di, Mi: 10-12 Do: 12-14

http://www.gruene-liste-erlangen.de
e-mail: gruene-liste@erlangen.de
An die Staatsanwaltschaft
München II

Arnulfstrasse 16-18
80225 München

vorab per Telefax
089 5597-1840


Erlangen, den 31.5.01


Beschwerde gegen Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens


wegen Spionage, Bruch der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes u.a. Delikte (massenhaftem Abhören mit dem System "Echelon").

Ihr Aktenzeichen: 60 UJs 7700/01 (Qu) Ihr Schreiben vom 15.5.200

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir legen fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung von Oberstaatsanwalt Schelzig ein, kein Ermittlungsverfahren auf Grund unserer Anzeige einzuleiten, und fordern eine Überprüfung unserer Angaben und der von uns angeführten Belege.

I. Unsere Anzeige wurde nicht geprüft.

Sie schreiben, der Sachverhalt sei schon einmal aufgrund einer "inhaltsgleichen" Anzeige überprüft worden. Unsere Anzeige baut zwar auf der Anzeige der Europaabgeordneten Ilka Schröder auf, enthält aber zahlreiche neue Belege und erweitert den Katalog der möglicherweise vorliegenden Straftaten um Beihilfe zur Industriespionage, begangen durch Ex-Kanzler Kohl.

II. Sie schreiben: "Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen".

Nach dem Amtsermittlungsprinzip ist es nicht Aufgabe des Bürgers, der eine Straftat anzeigt, den Beweis zu liefern, sondern es ist Aufgabe der Justiz, der Sache nachzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Geheimhaltungsvorschriften dem Bürger verboten ist, die Tatsachen selbst zu ermitteln: Wir können schließlich
nicht in Bad Aibling in die Abhörstation reinspazieren, und zur Beweissicherung ein paar Fotos machen: Da hätten wir ganz schnell ein Strafverfahren am Hals.

III. Sie schreiben, es lägen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten vor. Die Strafanzeige "erschöpfe sich in allgemeinen Behauptungen", die keine konkrete Straftat erkennen lassen. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, daß die Anzeige dazu zahlreiche Quellenangaben enthielt, die offensichtlich ebenfalls nicht geprüft wurden. So haben wir auf den Verfassungsschutzbericht Baden- Würthemberg verwiesen, eine Quelle, deren Qualität bisher immer dann als erwiesen galt, wenn es darum ging, politisch missliebigen Bürgern Berufsverbot zu erteilen. Und eine Quelle, die vermutlich was von Lauschen und Abhören versteht.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Verfassungsschutzbericht kein tatsächlicher Anhaltspunkt ist, werden wir Sie in Zukunft gerne als Kronzeugen für die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste ins Feld führen.

Wir verweisen noch einmal auf den Artikel aus dem Wall Street Journal vom 17.3.2000 "Why We Spy Our Allies", in dem der frühere CIA Direktor R. James Woolsey die von uns vorgetragenen Vorwürfe einräumt.

IV. Sei schreiben, es sei nicht ersichtlich, welche konkrete deutsche Firma mit Hilfe von Echelon abgehört worden sei. Wir verweisen auf unsere Strafanzeige, in der es wörtlich heisst: "Industriespionage zum Nachteil der Windenergiefirma Enercon (Aurich)".

V. Sie schreiben, es sei "davon auszugehen, daß die Tätigkeiten von Echelon von der Bundesregierung völkerrechtlich genehmigt worden seien".

Damit gehen Sie davon aus, daß die Bundesregierung den Bundestag mit der Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Otto belogen hat - in dieser Antwort bestritt die Bundesregierung jede Kenntnis über Echelon.

Wir ziehen es dennoch vor, uns hier ihrer Einschätzung anzuschließen, so daß dieser Punkt als bewiesen gelten darf.

VI. Wir weisen auf die Abschlußerklärung des Echelon-Ausschus des Europaparlamentes vom 29.Mai hin, in dem die Tätigkeit des Überwachungssystems Echelon als Verstoß gegen die Menschenrechte und damit wohl als illegal eingestuft wird.

Die durch das Grundgesetz geschützten Menschenrechte sind nämlich geltendes Recht.

Wenn die Bundesregierung nicht nur von Echelon wußte, sondern - wovon Sie ausgehen - seine Tätigkeit sogar erlaubt hat, ist ein Anfangsverdacht gegen die Mitglieder der alten oder neuen Bundesregierung gegeben, die diese Erlaubnis erteilt haben. Für ein vorsätzliches Handeln von Regierungsmitgliedern spricht auch ein Beitrag der Sendung "Plus-minus" des Westdeutschen Rundfunks, in der berichtet wurde, daß Bundeskanzler Kohl verboten habe, deutsche Unternehmen vor amerikanischer Industriespionage zu warnen.

(Sendungsmanuskript im Internet abrufbar unter http://www.wdr.de/tv/plusminus/aktuell/980908/spion.html)

Wir bitten um Eingangsbestätigung mit Angabe des Aktenzeichens und Mitteilung des Ermittlungsergebnisses nach Verfahrensabschluß, woraufhin wir uns vorbehalten, einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen.

Für die Fraktion

gez. Wolfgang Winkler f.d.R.: Wolfgang Most (Geschäftsführer)

Anlagen:

1. Grafik des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden Würthemberg
(http://www.baden-wuerttemberg.de/verfassungsschutz/file/520-35.pdf)

2. Artikel aus dem Wall Street Journal vom 17.3.2000 "Why We Spy Our Allies", in dem der frühere CIA Direktor R. James Woolsey zugibt, daß die USA Europa mit Echelon ausspioniert hätten. (http://cryptome.org/echelon-cia2.htm)