Daniel Kreutz, April 2001
Mitte März hat der Minister für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technologie (MASQT) des Landes NRW, Harald Schartau, das Projekt "Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand" vorgestellt.
Auf den ersten Blick liest sich die Projektskizze gar nicht so schlecht: Bisher habe man Armut eher verwaltet als bekämpft. Das soll nun anders werden. Für erwerbslose Hilfeberechtigte sollen "Sozialagenturen" bei den Sozialämtern eingerichtet werden, um - neben der Gewährung notwendiger materieller Leistungen - die Beschäftigungsfähigkeit gezielt zu verbessern und eine erfolgreiche Vermittlung in Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Ein individuelles Case-Management soll vermittlungshemmende Probleme in der Lebenssituation umfassend in den Blick nehmen und entsprechende passgenaue Hilfen (z.B. Suchtberatung, Wohnungsvermittlung, Schuldnerberatung, Kinderbetreuung) vermitteln. Eine neue "Kundenorientierung" soll Einzug halten, die die Ratsuchenden als Co-Produzenten oder gar "eigentliche Produzenten" der sozialen Dienstleistung ernst nimmt. Auf diese Weise soll bei "bis zu 200.000" sozialhilfeberechtigten Erwerbslosen im Lande die Ausgrenzung aus der Erwerbsgesellschaft überwunden und kommunale Sozialausgaben gesenkt werden. Zur Teilnahme an dem Landesprojekt mit einer Laufzeit von Herbst 2001 bis Frühjahr 2004 sind alle Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert.
Was hier als neues Instrument zur Bekämpfung der Armut daherkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch eher als neues Instrument zur Bekämpfung der Armen. In dem Pressetext, mit dem Schartau sein Projekt vorstellte, heißt es vielsagend:
"Einige fordern ... 'mehr Druck' und glauben, damit schon die Lösung gefunden zu haben, um Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen. Druck wird aber dort nichts nützen, wo gar keine Vorstellung von der Richtung des Drucks existiert".
Es geht um die "Richtung des Drucks", um eine Weiterentwicklung und Qualifizierung der Linie des Fördern und Fordern. Diesem neuen Paradigma der Sozialhilfepolitik zu Folge ist die Sozialhilfegewährung an die Bedingung zu knüpfen, dass die Hilfeberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und entsprechend ihrer Arbeitpflicht jede 'zumutbare' Pflichtarbeit annehmen. Vom Sozialhilfeträger anzuerkennende Gründe, von ihm als "passgenau" deklarierte Fördermaßnahmen abzulehnen, dürften kaum noch zu finden sein - es sei denn, der/die Hilfeberechtigte kann den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit nachweisen oder sich "eigenverantwortlich" in Arbeit verabschieden.
Über die "passgenauen Hilfen" soll eine Zielvereinbarung geschlossen werden, die den Hilfeberechtigten dann zur Mitwirkung verpflichtet. Mangelnde Inanspruchnahme nicht nur von Arbeitsgelegenheiten, sondern auch von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dürfte als mangelnde Mitwirkung gewertet werden und ggf. leistungsrechtliche Sanktionen auslösen. Mehr denn je werden die Betroffenen in ihrer Lebensgestaltung und -planung unter behördliche Vormundschaft gestellt - von "Kundenorientierung" oder einer neuen "Anerkennung" der Kundschaft als Ko-ProduzentInnen kann diesseits der Sprechblasen keine Rede sein.
Stattdessen schürt die "Sozialagentur"-Konzeption - ungeachtet des millionenschweren Angebotsdefizits an regulären Arbeitsplätzen und des strukturellen Charakters der Massenerwerbslosigkeit - jenen Stammtisch-Ungeist, der schon immer wusste: "Wer arbeiten will, der kriegt auch Arbeit! Wer keine hat, ist selber schuld - zu dumm, zu unfähig oder Drückeberger." Derweil gerät die große Mehrheit der Hilfeberechtigten, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen - alte und behinderte Menschen, Kinder und Jugendliche - noch tiefer ins Dunkel. Ganz zu schweigen von denen, die die Dunkelziffer der Armut bilden, weil sie bestehende Hilfeansprüche nicht geltend machen - darunter viele working poor.
Erklärtes Ziel ist, wie der Minister hervorhebt, "die Sozialausgaben durch einen veränderten Umgang mit dem Thema Sozialhilfe zu senken". Die tatsächliche Kundenorientierung des Projekts gilt den Kämmerern der Städte und Kreise, die durch Abwälzung von Sozialkosten des Bundes (z.B. Streichung der originären Arbeitslosenhilfe und erwartete Armutsfolgen der Rentenreform) unter Rot-Grün nicht minder gebeutelt sind als zuvor. Damit der Personenkreis, an dem man Sozialhilfe sparen kann - sei es, indem die Zuständigkeit für die Existenzsicherung nach befristeter Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt wieder auf die Arbeitslosenversicherung übergeht, sei es durch schlichte Abschreckung Hilfeberechtigter, die nicht "passgenau gemaßnahmt" werden wollen, sei es durch Kürzung oder Entzug der Hilfe bei "Arbeitsverweigerung" - nicht in den Unschärfen der Sozialhilfestatistik verschwindet, stellt das NRW-Sozialministerium den Kommunen hierfür auch gleich ein neues Erhebungsinstrument zur zielgenauen Erfassung zur Verfügung.
Dabei wird es zukünftig nicht mehr nur um die bisherigen KundInnen" des Sozialamts gehen, sondern auch um die Arbeitslosenhilfeberechtigten, für die bislang noch das Arbeitsamt zuständig ist. Die "Sozialagentur" soll offenbar Prototyp einer kommunalen Arbeits- und Sozialverwaltung werden, die nach erfolgreicher Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die einheitliche Zuständigkeit für alle aus der Arbeitslosenversicherung Ausgesteuerten übernehmen kann.
Angesichts all dessen ist es keine Übertreibung, wenn Schartau seinem Projekt ein "anderes Verständnis von Sozialstaat", nämlich jenes vom "aktivierenden Sozialstaat" attestiert. Workfare- statt Welfare-state, Pflichtarbeit zu Niedrigstlöhnen, Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen - dahin geht der Kurs des neosozialdemokratischen (oder eher post-sozialdemokratischen?) Dritten Wegs. Dessen Pilotprojekt und Praxislabor will das rot-grüne NRW bleiben.
Der Autor war von 1990-2000 sozialpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion und ist mittlerweile parteilos.