Hallo BasisGrüne in Bayern
auf der nächsten Landesversammlung in Lindau ist ein Schwerpunkt die Strukturdebatte.
Leider hat sich die Landesversammlung in Erlangen( November 1998 in Erlangen) vom vorherigen Landesvorstand (Ruth Paulig, Bernd Schreyer u.A.) dazu drängen lassen diese Debatte noch einmal zu führen. Dazu wurde, wie den meisten bekannt ist, eine Strukturkkommission gewählt, die die Aufgabe hat Entscheidungsalternativen zu erarbeiten, der Parteibasis zur Debatte vorzulegen und in abstimmungsfähige Alternativvorschläge für die jetzige Landesversammlung zu gießen.
Diese Aufgabe hat sie leider nur unzureichend erfüllt. Im März wurde der Partei ein sehr allgemeines Zwischenergebnis präsentiert, welches in der Partei wegen des Kosovokrieges völlig untergegangen ist.
Für Mitte Mai wurd darin der endgültige Vorschlag der Satzungskommission angekündigt. Daraus wurde leider der 14.6. - einen Tag nach der Europawahl - war Antragsschluss, erst auf den letzten Drücker wurde zusammen mit dem Landesvorstand nur eine grobe Richtung in den Strukturvorschlägen vorgestellt, die sich nur minimal voneinander unterscheiden.
Die meisten Kreisverbände in Bayern haben nun kaum die Möglichkeit, diesen Wust an Einzeländerungen noch ordentlich zu behandeln. Eigene Anträge, die auf den politisch einseitigen Vorschlag antworten würden, sind nicht mehr möglich, nur noch Änderungsanträge.
Zumindest die 24-seitige politische Erläuterung hätte der Versammlung schon früher zur Verfügung gestellt werden können, zumindest im Internet.Nun gilt es darauf eine passende Antwort zu finden.
Die Kreisverbände München-Ost und München-Nord haben schon entschieden alle Sätzungsänderungen nicht
abstimmen zu wollen. Andere werden folgen.
Es gilt jedoch die Debatte aufzugreifen, auch wenn wir lieber die inhaltliche Debatte führen würden.Die Anträge stehen nun auf der Homepage www.bayern.gruene.de .
Ich möchte Euch mit diesem Mail dazu einladen über den automatischen EMail-Verteiler Bayern@BasisGruen.de die Debatte über die Strukturveränderungen hier gemeinsam zu führen, um für Lindau vorbereitet zu sein. Auch wenn dann vielleicht jemand bis Lindau ein paar mehr Emails bekommt. Dabei sind natürlich alle Beiträge (auch der folgende) persönliche Debattenbeiträge. BasisGrün bietet nur das Forum für eine intensivere Debatte.Mit radikaldemokratischem Gruß
Martin Ottensmann
Das sind die Knack-Punkte der Strukturvorschläge:
Verkleinerung des Landesvorstands (LaVo) +
Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat im LaVo
Bisher sind 6 Personen im Landesvorstand, 2 Vorsitzende, 1 SchatzmeisterIn( Diese haben sich per Geschäftsordnung zu einem geschäftsführenden LaVo zusammengeschlossen) und 3 Beisitzer: Der neue Vorschlag, Wegfall der BeisitzerInnen, stattdessen eine Person aus dem bayerischen Landtag, wobei es noch unklar ist, ob diese von der Fraktion vorgeschlagen werden soll, oder ob jedes MdL kandidieren darf. Der 4. Platz soll leer bleiben, wenn keineR gewählt wird. Die Trennung von Amt und Mandat ist eines der grünen Urprinzipien, welches seinen Grund in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Funktionen von Parteien und Fraktionen hat. Die Fraktionen sind tagtäglich in die kleinteilige Arbeit in
den Parlamenten und haben die Aufgabe Fehler der Regierungen aufzudecken, aber auch kompromißfähig zu sein, damit mit parlamentarischen Mehrheiten auch etwas erreicht werden kann. Parteien habe eine andere Aufgabe, sie sind Träger der Meinungsbildung in der Gesellschaft und müssen ihr eigenes Profil entwickeln. Bündnisgrüne waren bisher immer eine Programmpartei, die sich dieser Aufgabe gestellt hat. Die Parteien haben aber auch die Aufgabe die Arbeit der Fraktionen und Regierungen zu kontrollieren und in der innergrünen Machtbalance ein Gegengewicht zu sein gegen
Tendenzen der Verfilzung mit der Macht. Wenn nun aus der Fraktion jemand (das kann auch jemand aus dem Fraktionsvorstand sein!) mit seiner Medienwirksamkeit und mit seinem Apparat im Hintergrund auch noch in einen verkleinerten [das ist ein ganz neuer Vorschlag] LaVo kommt, in dem nur noch Hauptamtliche sitzen, steht fest, wer in diesem Gremium die meiste Macht hat.Wer die Arbeit der Fraktion mit der des Landesverbands abstimmen will, braucht nicht ein Stimmrecht in einem Landesvorstand für z.B. die Fraktionsvorsitzende einzurichten, da kann der LaVo zu den politischen Schwerpunkten auch die einzelnen MdL einladen. Das Schärfste ist jedoch , daß die Fraktion beschlossen hat auch ohne den Landesvorstand tagen zu können und eine "Geheimsitzung" abzuhalten. Wenn es noch nicht einmal für den Landesvorstand das Recht gibt, die Fraktion zu kontrollieren, dann brauchen diese auch kein Stimmrecht im LaVo.
Anscheinend überlegt der LaVo jetzt zumindest die Formulierung herauszunehmen, daß nur jemand für den 4. Posten kandidieren kann, der aus der LT-Fraktion vorgeschlagen wird. Somit könnte zumindest jeder MdL kandidieren. (Dies wurde mehrheitlich auf einer Delegiertenbesprechung in München so eingefordert!)Verkleinerung des Landesausschusses in einen Parteirat
Im bisherigen Landesausschuss hatte jeder Kreisverband (egal wieviel Mitglieder dieser hatte) einen Sitz. Da es schwerpunktmäßig um Finanzfragen ging, fuhren zumeist die Kreiskassierer dorthin. Aufgabe ist jedoch auch politische Beschlüsse zwischen den Landesversammlungen zu fassen. Dieses Gremium soll entweder ganz abgeschafft werden und durch einen Parteirat ersetzt werden, der evtl. sogar (erweiterter) Landesvorstand heißen soll, oder, wie der Kreisverband Coburg/Land vorschlägt, reduziert und politisch anders zusammengesetzt werden. Ein Denkansatz ist, daß in einem solchen Gremium die Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat schon aufgegeben ist, und hier die bessere Vernetzung zwischen Partei und Landtagsfraktion angegangen werden kann. Häufigere Treffen eines kleineren Gremiums könnten eine Verschiebung des Gewichts von Finanzfragen hin zu politischen Debatten und Beschlüssen geben.
Außerdem hierzu: Antrag S9: §17 Parteirat/ (erweiterter) Landesvorstand
Es gibt eine starke Diskrepanz zwischen der Einladungsfrist zwischen dem Vorschlag der Strukturkommission (2 Wochen) und dem des Landesvorstands (7 Tage)Aufhebung der Doppelspitze
Die traditionelle Doppelspitze soll in Bayern nicht nur bei der Landtagsfraktion aufgegeben werden. Es liegt ein Antrag vor, der statt einer 2. Person als VorsitzendeN, einen gewählten politischen Geschäftsführungsposten vorsieht. Eine besondere Schwierigkeit würde durch einen Vorschlag entstehen, die es der jeweiligen Wahlversammlung offen läßt, welche Position nun besetzt werden soll. Dies würde gerade bei mehreren KandidatInnen für die 3 möglichen Posten die wildesten Debatten hervorrufen: Wer kann mit wem, welche Posten müssen wir einrichten, damit wir wen verhindern können. Die einfachste Möglichkeit ist, daß die beiden Landesvorsitzenden selbst nach der Wahl bestimmen, wo der jeweilige persönliche Schwerpunkt liegt, bei der Außendarstellung der Partei oder bei der innerparteilichen Organisation. Diese Aufgabenteilung muß also nicht in einer Satzung geklärt werden. Eine Satzungsänderung ist hier also nicht notwendig.
Wegfall der Wiederwahlbeschränkung für den LaVo (Rotation)
Die mögliche Amtszeit ist bisher 2 mal 2 Jahre (Ausname: LandesschatzmeisterIn). Die Anzahl der Wiederwahl soll nun gar nicht mehr begrenzt werden. Für die Bestimmung, "die Hälfte der Mitglieder im Landesvorstands soll neu gewählt werden" liegt ein Streichungsantrag vor. Das Rotationsprinzip ist als wichtiges Prinzip bei den Grünen eingerichtet worden, um die (informelle) Verfilzung in wichtigen Machtpositionen zu verhindern. Bei einigen Positionen ist eine solche
Machtverfilzung schon zu erkennen, aber nicht gerade bei den Positionen der Landesvorstands. Diese Aufgabe wird eher zu häufig als Sprungbrett für "höhere" Aufgaben gesehen. Durch die kurze Zeit von 4 Jahren, welche kürzer ist als eine Landtagswahlperiode, ist eine Schwächung des Landesvorstands gegenüber der Landtagsfraktion zu sehen, einer Verlängerung wäre also eine Verstärkung des politischen Gegengewichts der Partei gegenüber der Fraktion. Wenn wir über Satzungsänderungen abstimmen, sehe ich hier Möglichkeiten.Bezirksverbände nur noch auf freiwilliger Basis
Die Bestrebungen des Bezirksverbandes Oberbayern, zur Auflösung der Bezirksverbände stehen die anderen Bezirksverbände ablehnend gegenüber, weil auf dieser politischen Ebene bei ihnen mehr abläuft. Ein Kompromis zeichnet sich durch den Vorschlag ab, daß der Zusammenschluß zu Bezirksverbänden freiwillig wird. Dazu kommt die Möglichkeit sich zusätzlich (?) zu Regionalverbänden zusammenzuschließen. Konkrete Reginalverbände müssen dazu nicht auf der Landesversammlung behandelt werden, sind aber in Bayern im Bezug auf die staatlichen Planungsregionen im Gespräch. Ein Problem ist, warum bei Konfliktpunkten bei Zusammenschlüssen nicht die Landesversammlung (oder bei einem evtl. Fortbestand der Landesausschuss) über die Abgrenzung entscheidet, sondern der sogenannte "Mittelbau" der Partei der (erweiterte) Landesvorstand oder der Parteirat [laut Antrag vom Landesvorstand!]
Unklarheit durch den Antrag S9: §10 Regional- und Bezirksverbände
Jeder Kreisverband gehört einem Regional- oder Bezirksverband an: Dieser Satz steht im Widerspruch zu Antrag S9 §6(2) KV können sich zu Regional- und Bezirksverbänden zusammenschließen.
Satzungsverankerung für Fachbereiche
Zunächst wurde in der Strukturkommission über eine generelle Zusammenlegung der inhaltlich arbeitenden Landesarbeitskreise in Fachbereiche diskutiert. Ziel war es den Schwerpunkt der LAK von der Meinungsbildung/Vernetzung der Partei hin zur politischen Unterstützung der LT-Fraktion zu verschieben. Gegen diesen Ansatz liefen die meisten LAK Sturm, weil so die vorhandenen Kommunikationsstrukturen in Gefahr gerieten. Nun soll nur noch in der Satzung die Möglichkeit aufgenommen werden, daß sich die LAK selbst zu Fachbereichen zusammenschließen und sogenannte Fachbereichskoordinatoren wählen. Diese Verankerung in der Satzung geht vielen LAK-SprecherInnen zu weit. Positiv ist der Ansatz eine bessereVernetzung ein jährliches Treffen der LAK-SpercherInnen zu machen, um Themenschwerpunkte und gemeinsame Projekte zu initieren. Fraglich ist aber, ob es dazu eine Satzungsänderung braucht, die der LAK Bildung mit dem Antrag S2 für den §22 vorschlägt.
Weitere problematische Änderungen:
Antrag S9: §5 Ende der Mitgliedschaften:
Auf Antrag des Landesvorstands soll die Möglichkeit gestrichen werden, gegen eine Streichung innerhalb von 4 Wochen, Widerspruch einzulegen. Wobei in der alten Satzung der Widerspruch bei Kreisschiedsgerichten gemacht werden sollen, die in der Regel nicht existieren. Aber wenn auch schon der (geschäftsführende?) Landesvorstand Mitglieder streichen kann, warum richtet die Partei nicht die Möglichkeit des Widerspruchs beim Landesschiedsgericht ein?
Die wiederholten öffentlichen Aufrufe des Landesvorstands bestimmte Leute sollten die Partei verlassen, lösen bei mir starkes Mißtrauen aus.Antrag S9: §13 Landesversammlung:
Der Landesvorstand beantragt für sich selbst ein Stimmrecht auf der Landesversammlung. Dabei hat die Landesversammlung doch die Aufgabe, die Arbeit des LaVo zu kontrollieren. Wer sich in seinen Kreisverbänden nicht mehr um ein Stimmrecht bemüht, der braucht auch nicht auf den Versammlungen den/die StimmführerIn zu spielen.