MÜNCHNERINNEN OHNE DEUTSCHEN PAßFür eine multikulturelle StadtgesellschaftDer Paß eines Menschen ist uns egal. Damit fühlen wir uns der Aufklärung und ihrem Leitsatz Alle Menschen sind frei und gleich geboren verbunden.Die Anliegen, Probleme und Sorgen der hier lebenden EinwanderInnen und Flüchtlinge sind für die Grünen seit ihrer Gründung ein wichtiges politisches Thema. Verpflanzt in eine neue Kultur mit einer anderen Sprache und fremden Bräuchen haben viele von ihnen große Probleme damit, sich zurecht zu finden. Nicht zuletzt die vielen Anfeindungen gegen AusländerInnen haben uns dazu veranlaßt, uns für diese Bevölkerungsgruppe einzusetzen und politische Rechte für sie einzufordern. In Zusammenarbeit mit Gruppen aus der Menschenrechts-, MigrantInnen- Ökologie- und Frauenbewegung ist es den Grünen im Rathaus seit 1990 gelungen, die Gleichberechtigung neuer InländerInnen ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken und einige Ideen und Projekte zu verwirklichen:
WahlrechtAusländerInnen in der Bundesrepublik Deutschland leben - was ihre politischen Rechte anbelangt - noch immer in Zeiten vor der Aufklärung. Sie haben zwar alle staatsbürgerlichen Pflichten, aber keine Rechte. Eines der elementarsten Rechte, das aktive und passive Wahlrecht, wird AusländerInnen in der Bundesrepublik nach wie vor vorenthalten.In der Einführung des kommunalen Wahlrechts für BürgerInnen aus Staaten der Europäischen Union sehen wir durchaus einen Schritt in die richtige Richtung. Doch dieser Schritt reißt auch neue Gräben auf. Wir haben jetzt wieder ein Dreiklassenwahlrecht:
In dieser Situation, die die Ungleichbehandlung noch einmal differenziert
und verfeinert, hat Bündnis 90/DIE GRÜNEN großes Verständnis
für die EinwanderInnen, die nicht mehr auf die Durchsetzung
ihrer Bürgerrechte warten wollen und sich einbügern lassen.
Menschenwürdige Anwendung des AusländerrechtsSolange zentrale grüne Forderungen wie die doppelte Staatsbürgerschaft und das aktive und passive Wahlrecht für alle, die seit mindestens fünf Jahren hier leben, von den Bonner Betonköpfen blockiert werden, ist ein menschenwürdiger Vollzug des Ausländerrechts von besonderer Bedeutung.Für die Handhabung von Vollzugsbestimmungen hat die Verwaltung immer einen Ermessensspielraum. Er erlaubt eine restriktive oder eine humane Auslegung, d.h. eine Auslegung, die sich am Interesse des Einzelnen, an der Achtung vor seinen Freiheiten und unveräußerlichten Rechten orientiert. Hierunter fällt auch unsere Forderung nach einem eigenständigem Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen. Mit Hilfe des Ausländerrechts ist es der Bayerischen Staatsregierung gelungen, die Ausländerbehörden für ihre menschenverachtendende Ausländerpolitik zu instrumentalisieren. Angehörige ethnischer Minderheiten werden bewußt zu Sündenböcken gemacht um vom eigenen politischen Versagen abzulenken. Rechtsstaatliches Handeln degeneriert hier zu einer leeren Floskel und führt zu sozialer und emotionaler Kälte. Eine solche diskriminierende Anwendung von Gesetzen führt zu organisiertem Unrecht in der Gesellschaft,. Dies trifft auch EinwanderInnen, die seit vielen Jahren hier leben. Hierfür ist der amtlich verordnete Rassismus des Münchner Kreisverwaltungsreferenten Hans-Peter Uhl ein besonders abschreckendes Beispiel. Eine weitere Amtsperiode dieses Referenten wollen wir verhindern. Kriminalisierung von AusländerInnenEs ist unbestritten, daß bei tatverdächtigen Jugendlichen und bei Gewaltdelikten der Anteil der AusländerInnen angestiegen ist. Auf diese Tatsache muß mit politischen Konzepten reagiert werden.JugendlicheDie Lebenssituation ausländischer Jugendlicher ist mitverantwortlich für ihr Absinken in die Kriminalität: Beengte Wohnraumverhältnisse, Abschiebung auf Hauptschulen (60% der SchülerInnen in der 8.und 9. Klasse einer Hauptschule sind ausländische Jugendliche), Schwierigkeiten bei der Berufswahl, wachsende Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt die gesellschaftliche Rollenzuweisung, unerwünschter Fremdling zu sein. Die Freizeitheime sind mit ihrer multikulturellen Arbeit oft überfordert. Die ständige Bedrohung durch Abschiebung, auch wegen kleinerer Straftaten schafft ein Klima der Verunsicherung und der sozialen Desintegration.Wir brauchen Konzepte, damit diese Jugendlichen es nicht mehr nötig haben, sich in Kriminalität behaupten zu wollen. Die Jugendlichen sollen das Gefühl haben, in München willkommen zu sein, MünchnerInnen zu sein. Die Bedeutung der Arbeit mit deutschen und ausländischen Jugendlichen muß noch mehr ins Bewußtsein der Jugendarbeit gerückt werden. Die bloße Anwesenheit von nichtdeutschen Kindern, ein "gemischtes" Fußballturnier oder ein türkischer Diskjockey machen noch keine interkulturelle Jugendarbeit aus. Unsere Forderungen:
AsylbewerberInnenDa das Recht auf Asyl Bestandteil des Grundgesetzes ist, muß auch dafür gesorgt werden, daß dieses Recht in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, daß Lebensbedingungen geschaffen werden müssen, die nicht automatisch kriminalisieren. Man stelle sich 300-500 Deutsche in einem Containerlager vor, auf engstem Raum, ohne Privatsphäre, ohne Arbeitsmöglichkeit etc. Man stelle sich das jetzt für Angehörige verschiedenster Nationalitäten vor (36 Nationalitäten sind in Obersendling in einem Lager), mit Sprachproblemen, mit einem einzigen Telefon, mit verkommenen Sanitär- und Küchenanlagen.Unsere Forderungen:
AntidiskriminierungDie Diskriminierung von EinwanderInnen und Flüchtlingen ist die bewußte Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung geschieht sowohl in der offiziellen Politik der Bundesregierung, im Vollzug des Ausländergesetzes und des Asylrechts als auch im alltäglichen Umgang miteinander. Die Ungleichbehandlung ist also gewollt.Unsere Forderungen:
AusländerInnenbeiratDer AusländerInnenbeirat ist für Bündnis 90/DIE GRÜNEN eines der wichtigsten Gremien für die Meinungsbildung der ethnischen Minderheiten auf kommunaler Ebene. Deshalb muß sein Einfluß verstärkt werden.Unsere Forderungen:
Amt für multikulturelle Angelegenheiten.Die Zuständigkeiten für AusländerInnen sind bisher über verschiedene Ämter und Referate verteilt. Um eine wirksame Koordinierung herzustellen, ist es sinnvoll diese Kompetenzen in einer Verwaltungsstelle zusammenzufassen. Wir fordern deshalb die Einrichtung eines Amtes für multikulturelle Angelegenheiten. Die Geschäftsstelle des AusländerInnenbeirates, die AusländerInnenbeauftragte, das Flüchtlingsamt, der Ombudsmann sowie einzelne MitarbeiterInnen verschiedener Referate sollen diesem Amt zugeordnet werden. |