Jürgen Trittin

1 Jahr rot-grüne Umweltpolitik: Der Anfang ist gemacht

1. Umweltpolitik: trotz vieler Erfolge neue Herausforderungen *

2. Klimaschutz und Energiewende *

2.1. Ökologisch-soziale Steuerreform: Umsteuern zugunsten von Umwelt und Arbeit: *

2.2. Vorrang für Energiesparen *

2.3. Förderung von effizienten Kraftwerken *

2.4. Förderung erneuerbarer Energien *

2.5. Verursacherprinzip auch beim Klimaschutz durchgesetzt *

3. Voraussetzung für die Energiewende: Ausstieg aus der Atomenergie *

3.1. Neue Satzung und Besetzung für Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission *

3.2. Neues Endlagerkonzept auf dem Weg *

3.3. Stilllegung von Morsleben *

3.4. Unterbrechung in Gorleben *

3.5. Neue Prüfungen zu Schacht Konrad *

4. Luftreinhaltung *

4.1. Spitzenreiter bei der Einführung schwefelfreier Treibstoffe *

4.2. Ruß und Ozon aus LKW wirksam bekämpft *

4.3. Abfallverbrennung: Keine Flucht in den Zementofen *

5. Abfall- und Kreislaufwirtschaft *

5.1. Autos künftig voll recyclebar *

5.2. Das Ende der Deponien eingeleitet *

6. Naturschutz *

6.1. Ausverkauf ostdeutscher Naturschätze gestoppt *

6.2. Neue und alte Großschutzgebiete *

6.3. Neuer Schwung für Fauna und Flora *

6.4. Verbändeförderung: Mehr Geld für die Anwälte der Natur *

6.5. Weiter in Arbeit: Ein neues Naturschutzgesetz *

7. Nachhaltige Entwicklung *

7.1. Nachhaltigkeit beginnt vor Ort *

7.2. Nachhaltigkeit im Verkehr *

8. Mehr Bürgerbeteiligung *

8.1. Umweltinformationen: Deutschland aus der Isolation geholt *

8.2. EU-Recht: Versäumnisse der Kohl-Regierung aufarbeiten *

9. Umwelt und Gesundheit *

9.1. Neue Freisetzungsrichtlinie: Besserer Schutz vor genmanipulierten Lebensmitteln *

9.2. Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit *

9.3. Chemikalienpolitik *

10. Umweltpolitik zielt auf Verhaltensänderungen. Vorsorgender Umweltschutz auf Einsicht. Dafür muss Umweltpolitik wieder einfach werden. *

    1. Umweltpolitik: trotz vieler Erfolge neue Herausforderungen

    Die Belastung der Umwelt in Deutschland mit Schadstoffen ist geringer geworden. Die Luft ist sauberer, die Flüsse in Deutschland sind reiner geworden. Der Ausstoß von Treibhausgasen wurde gesenkt. Sogar der Seeadler ist wieder verstärkt anzutreffen.

    Gleichzeitig hält der Rückgang der Artenvielfalt an. Die Versiegelung unserer Landschaft geht ungebremst weiter. Global ist der Trend zur Erwärmung ungebrochen. In Haushalten und durch den Verkehr wachsen die Emissionen. Sich anreichernde Schadstoffe wie Dioxine und Furane finden sich selbst im Eis der Polarkappen.

    Diese Situation stellt die Umweltpolitik vor neue Herausforderungen. Heute sind etwa in der chemischen Industrie nicht mehr die Emissionen bei der Produktion das Hauptproblem, sondern die Produkte selbst. Früher gab es einen identifizierbaren Verursacher, dem mit ordnungsrechtlichen Vorgaben auferlegt wurde, die Schadstoffe zu minimieren.

    Heute stößt die Anwendung des Verursacherprinzips an Grenzen. Die Ursache für die anhaltende Belastung der Umwelt ist nach wie vor eine nicht am Gedanken des Kreislaufs orientierte Wirtschaftsweise. Will man diese erreichen, geht es um eine grundlegende Veränderung von Produktions- und Konsummustern. Anders gesagt: In den Mittelpunkt einer modernen Umweltpolitik rücken Produzenten und Verbraucher.

    Erschwert wird dies zusätzlich dadurch, dass moderner Umweltschutz sich dem Prinzip der Vorsorge verpflichtet weiß. Heute geht es darum, im Interesse der kommenden Generationen Schäden erst gar nicht auftreten zu lassen, anstatt sie aufwendig und teuer rückwirkend zu beseitigen. Darum kommt heute den ökonomischen Rahmenbedingungen, der Selbstverpflichtung und dem zivilgesellschaftlichen Engagement neben dem reinen Ordnungsrecht eine zentrale Rolle in der Umweltpolitik zu.

    1. Klimaschutz und Energiewende

Kernstück unserer Politik ist die Energiewende: der Ausstieg aus der Atomenergie und der Einstieg in eine zukunftsfähige Energiepolitik. Das Bundesumweltministerium setzt dabei auf drei Säulen:

Mit einem Mix aus finanziellen Anreizen und gezielten Förderprogrammen sind wir die ersten Schritte der Energiewende gegangen. Ein zentrales Instrument dabei ist die ökologisch-soziale Steuerreform. Die Ökosteuer trägt zur Senkung der energie- und verkehrsbedingten Schadstoffe bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

      1. Ökologisch-soziale Steuerreform: Umsteuern zugunsten von Umwelt und Arbeit:

        Am 1. April 1999 ist die 1. Stufe der ökologisch-sozialen Steuerreform in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, umzusteuern zugunsten von Arbeit und Umwelt: Die Kosten für den Faktor Arbeit werden gesenkt, im Gegenzug wird der Verbrauch von Energie und Rohstoffen verteuert. So wurden im ersten Schritt die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte gesenkt. Finanziert wird dies aus einer behutsamen, aber stetigen Anhebung der Energiesteuern: 2 Pfennig mehr pro Kilowattstunde Strom, etwa ein Drittelpfennig pro Kilowattstunde Gas, 4 Pfennig pro Liter Heizöl und 6 Pfennig pro Liter Benzin oder Diesel. Nach den Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstituts (RWI) hat allein die erste Stufe der Ökosteuer unter dem Strich 100.000 Arbeitsplätze geschaffen.

        Mit den nächsten Stufen der Ökosteuer gehen wir diesen Weg weiter. Bis zum Jahr 2003 erhöhen wir die Steuer für Kraftstoffe jährlich um 6 Pf pro Liter und für Strom um 0,5 Pf je Kilowattstunde. Durch das Aufkommen aus der Ökosteuer können die Rentenversicherungsbeiträge um 1,8 Prozentpunkte gesenkt werden.

      2. Vorrang für Energiesparen

        Die technischen Potenziale zur Energieeinsparung sind schon heute erheblich. Sie liegen bei Elektrogeräten, Pkw und Flugzeugen derzeit bei rund 50 Prozent, bei der Wärmeversorgung im Gebäudebestand bei 70 bis 80 Prozent. Und allein 11 Prozent der elektrischen Energie verschwenden wir für den Stand-by-Betrieb unserer Fernseher, Videorecorder und Computer. Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben wir hierzu eine Informationskampagne gestartet und ein neues Label gefördert.

        Mit finanziellen Instrumenten wie der Ökosteuer und gezielten Fördermaßnahmen geben wir Wirtschaft und Konsumenten Anreize, verstärkt auf Energiespartechniken umzusteigen. 1999 wurden zu diesem Zweck zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse in Höhe von 11,6 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Finanziert werden damit Energiesparmaßnahmen am Gebäudebestand, etwa die Altbausanierung und die Ökozulage für Eigenheime, vor allem aber Investitionen in die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasserbereitung.

      3. Förderung von effizienten Kraftwerken

        Gas- und Dampfkraftwerke erreichen heute Wirkungsgrade von bis zu 58 Prozent, Atomkraftwerke gerade mal 33 Prozent. Die Atomenergie-Nutzung behindert zugleich - durch das Überangebot billigen Stroms aus längst abgeschriebenen Altanlagen - den dringend notwendigen Strukturwandel auf dem Energiemarkt.

        Effizienter Einsatz von Energie soll sich lohnen. Deshalb soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei sehr effizienten Kraftwerken – ab einem Wirkungsgrad von 55 Prozent – keine Mineralölsteuer mehr erhoben werden. Damit beseitigen wir den Wettbewerbsnachteil, dem das Erdgas bisher durch seine Besteuerung unterlag – gegenüber der Kohle und den Kernbrennstoffen, die nicht besteuert werden. Für die neuen hochmodernen Gaskraftwerke ist dies ein wichtiger Investitionsimpuls.

        Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent werden seit der Einführung der Ökosteuer steuerlich begünstigt, denn sie sind von der Mineralölsteuer befreit. Zudem ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung zu stärken. Eine interministerielle Arbeitsgruppe erarbeitet hierzu ein Konzept.

      4. Förderung erneuerbarer Energien

        Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wie Sonne, Wind, Erdwärme und Biomasse leisten langfristig einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Ich würde mir wünschen, dass diese Energieformen in Deutschland bereits in 50 Jahren die Hälfte des Energiebedarfs decken. Dies setzt allerdings voraus, dass gleichzeitig durch Energieeinsparungen ein nennenswerter Verbrauchsrückgang erreicht wird. Erstes Etappenziel ist es, bis 2010 den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von 5 auf 10 Prozent und an der Primärenergie von heute gut 2 auf 5 Prozent zu verdoppeln.

        Zur Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung bereits im Januar 1999 das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm aufgelegt. Damit soll die Installation von 100.000 Photovoltaik-Anlagen mit jeweils rund 3 kW Spitzenleistung, also insgesamt 300 MW, gefördert werden.

        Darüber hinaus haben wir umfangreiche Fördermittel zur Markteinführung von Techniken zur energetischen Nutzung von Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme bereitgestellt: Ab 1999 Jahr für Jahr mindestens 200 Mio. DM. Zusammen mit den 181 Mio. DM Fördermitteln des 100.000 Dächer-Photovoltaikprogramms stehen damit in dieser Legislaturperiode etwa 1 Mrd. DM zusätzlicher Mittel für erneuerbare Energien zur Verfügung.

      5. Verursacherprinzip auch beim Klimaschutz durchgesetzt

Deutschland hat sich als Industrienation verpflichtet, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) in Deutschland soll bis 2005 im Vergleich zu 1990 um 25 Prozent verringert werden. 1998 wurden in Deutschland rund 883 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Das sind erst 13 Prozent weniger als 1990. Dieser Emissionsrückgang ist in erster Linie eine Folge des Strukturwandels in den neuen Bundesländern: Dort sind die Emissionen um 45 Prozent gesunken, während sie in den alten Bundesländern sogar angestiegen sind. Weitere Maßnahmen sind also dringend notwendig. Während die CO2-Emissionen aus der Wirtschaft sinken, verzeichnen wir einen deutlichen Zuwachs an Emissionen aus den privaten Haushalten und dem Verkehr. Sanierung und Wärmedämmung im Gebäudebestand, verbrauchsarme Fahrzeuge und attraktive öffentliche Verkehrsmittel sind daher wichtige Ansatzpunkte.

Die Vereinbarung von Klimaschutzstrategien und -maßnahmen ist ein sehr langwieriger internationaler Prozess. Ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf die 5. Klimakonferenz wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft erreicht: Die Länder der EU einigten sich auf einen Verhandlungsvorschlag für eine konkrete Obergrenze für die Nutzung der flexiblen Instrumente - u.a. den Emissionshandel. Damit sollen Schlupflöcher gestopft werden. Die Industrieländer sollen ihren Emissionsbegrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen vorrangig durch Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Land nachkommen und nicht etwa durch den Zukauf von Emissionsrechten im Ausland, wodurch kein einziges Gramm an zusätzlicher CO2-Emission eingespart würde. Es wird allerdings aufgrund unterschiedlicher Interessen anderer Staatengruppen ausgesprochen schwierig sein, sich auf diese Linie zu verständigen.

  1. Voraussetzung für die Energiewende: Ausstieg aus der Atomenergie

    Wir wollen den Ausstieg aus der Atomenergie. Ihre Nutzung ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Als ersten Schritt hat die Bundesregierung die Subventionen für die Atomindus-trie gekürzt - durch die Beseitigung der Steuervorteile bei den Rückstellungen um 17 bis 25 Mrd. in den nächsten 10 Jahren.

    Nur durch die Befristung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke werden Investitionen in moderne Ersatztechnologien wie die Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung erneuerbarer Energien stimuliert.

    Die geregelte Beendigung der Kernenergienutzung hat eine Reihe von juristischen, ökonomischen und technischen Problemen aufgeworfen. Trotz sehr schwieriger und sehr langwieriger Verhandlungen zeichnen sich inzwischen wieder Kompromissmöglichkeiten ab. Wir haben in den letzten Gesprächen mit den Energieversorgungsunternehmen eine Poollösung vorgeschlagen. Sie sieht folgendermaßen aus: Die Betreiber erhalten für jedes ihrer Atomkraftwerke ein festes Laufzeit-Kontingent, beispielsweise von 25 Jahren. Geht ein Atomkraftwerk früher vom Netz, darf ein anderes länger laufen. Die Unternehmen wären dann – selbstverständlich unter Einhaltung der bestehenden Sicherheitsstandards - frei, zu entscheiden, ob gegebenenfalls unrentablere Atomkraftwerke vorzeitig abgeschaltet werden und stattdessen modernere etwas länger am Netz bleiben können.

    1. Neue Satzung und Besetzung für Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission

      In Fragen der Sicherheit von Atomanlagen muss der gesamte wissenschaftliche Sachverstand genutzt werden. Deshalb habe ich die Arbeit der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig gibt es eine klare der Aufgabenteilung: Für die rechtliche und technische Risikobewertung tragen die Aufsichtsbehörden die Verantwortung. Die Kommissionen sollen die wissenschaftliche Analyse und technische Alternativen dafür erarbeiten.

      Mit der personellen Neubesetzung der Kommissionen wurde mehr Pluralität erreicht. Die Kommissionen repräsentieren nun die gesamte Bandbreite der in der Fachwelt vertretenen wissenschaftlichen Anschauungen.

    2. Neues Endlagerkonzept auf dem Weg

      Die Bundesregierung will ein einziges Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle. Die anfallenden Mengen sind heute weit geringer als ursprünglich einmal vermutet.

      Wir haben ein neues Verfahren zur Bestimmung eines Endlagers gestartet, bei dem es kein politisches Präjudiz für Gorleben oder einen anderen Standort geben darf. Eine von mir berufene Expertengruppe hat ihre Arbeit aufgenommen, Kriterien für die Eignung eines Endlagerstandortes zu erarbeiten. Diese Wissenschaftler haben die Aufgabe, für die Endlagersuche ein nachvollziehbares, akzeptanzgerichtetes Auswahlverfahren sowie wissenschaftlich fundierte Kriterien zu entwickeln. Wir wollen über Verfahren und Kriterien einen möglichst breit getragenen Konsens herstellen und darüber eine öffentliche Debatte führen.

      Das neue Endlagerkonzept hat Auswirkungen auf die laufenden Endlagerprojekte in Morsleben, Gorleben und Schacht Konrad bei Salzgitter.

    3. Stillegung von Morsleben

      Morsleben soll stillgelegt werden. Die Arbeiten zur Stilllegung Morslebens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind weit vorangeschritten.

    4. Unterbrechung in Gorleben

      Bei einer weiteren Erkundung von Gorleben droht der Bund angesichts absehbarer Einwände wegen der Eignung Gefahr zu laufen, entschädigungspflichtig zu werden. Ich habe daher wegen der ohnehin neu fällig werdenden Rahmen- und Hauptbetriebspläne den bloßen Offenhaltungsbetrieb und die Unterbrechung der Erkundungen vorbereiten lassen. Für die Entscheidung hierüber hat uns das zuständige Bergamt noch Zeit bis zum Ende Jahres eingeräumt. Diese soll genutzt werden, um innerhalb der Bundesregierung im Rahmen der Staatssekretärsarbeitsgruppe einen Konsens über die Unterbrechung herzustellen.

    5. Neue Prüfungen zu Schacht Konrad

    In einem bundesaufsichtlichen Gespräch zum Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad habe ich gegenüber dem Land Niedersachsen klargestellt: Das niedersächsische Umweltministerium ist bei seiner Sachprüfung nicht mehr durch Weisungen meiner Amtsvorgängerin gebunden. Es existieren seitens des Bundes keinerlei Vorgaben, welche die niedersächsische Planfeststellungsbehörde zu einem positiven Planfeststellungsbeschluss verpflichten.

    Vielmehr habe ich das niedersächsische Umweltministerium mit weiteren Prüfungen beauftragt. Es hat nunmehr detailliert die fachlichen und rechtlichen Gründe zu überprüfen, aus denen sich das niedersächsische Umweltministerium zur Genehmigung des Vorhabens veranlasst sieht. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob der Auslegung der Anlage ein neuer, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechender strengerer Grenzwert (sog. Störfallplanungswert) zugrunde zu legen ist. Die Novellierung der Strahlenschutzverordnung mit neuen Grenzwerten wird gerade vom BMU vorbereitet.

  2. Luftreinhaltung

    Luftverschmutzung kennt keine nationalen Grenzen. Deshalb ist eine enge europäische Kooperation von entscheidender Bedeutung. Angesichts des Rückgangs bei den industriellen Emissionen liegt ein Schwerpunkt unserer Bemühungen bei der Minderung der Verkehrsemissionen.

    1. Spitzenreiter bei der Einführung schwefelfreier Treibstoffe

      Im Zukunftsprogramm hat die Bundesregierung eine steuerliche Förderung schwefelfreier und schwefelarmer Kraftstoffe beschlossen. Damit haben wir die Einführung des EU-weit ab 2005 vorgeschriebenen schwefelarmen Benzin- und Dieselkraftstoffs in Deutschland deutlich vorverlegt. Herkömmliche Kraftstoffe werden ab 2001 mit 3 Pfennig pro Liter zusätzlicher Mineralölsteuer belastet. Ab 2003 soll dann nur noch schwefelfreier Kraftstoff steuerlich begünstigt sein.

      Das führt zu einer sofortigen Senkung der Schadstoffemissionen aller Fahrzeuge, da eine technische Umrüstung der Fahrzeuge nicht notwendig ist. Außerdem wird der Weg für den Einsatz zusätzlicher Energiespartechniken im Straßenverkehr geebnet:

      Beim Benzin-Pkw können diese neue Technologien zu einer Verbrauchsminderung von rund 20 Prozent führen. Die neuen Kraftstoffe leisten also einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr.

      Außerdem ermöglichen sie den Einsatz preiswerter Partikelfilter und DeNOx-Katalysatoren für Dieselmotoren, was zu erheblichen positiven Effekten im Lkw-Verkehr führt. Denn: Eine Million Lkws produzieren soviel Partikel wie 42 Millionen Pkw, und doppelt so viele Stickoxide.

      Beide Effekte – technische Umstellung der Kfz-Flotte und neue Kraftstoffe wie z.B. auch Erdgas – werden trotz des prognostizierten Verkehrswachstums zwischen 2000 und 2010 zu einer Senkung der Emissionen führen - bei Rußpartikeln um 62 Prozent, bei Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen um je 55 Prozent.

      Unsere Initiative ist also ein wirksamer Beitrag zum Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Denn Stickoxide und Kohlenwasserstoffe sind Vorläufer des bodennahen Ozons, das zu dem gesundheitsschädlichen Sommersmog führt. Und Rußpartikel bei Dieselfahrzeugen gelten als krebserzeugend.

    2. Ruß und Ozon aus LKWs wirksam bekämpft

Im Dezember letzten Jahres haben sich die EU-Umweltminister auf einen Fahrplan zur Schadstoffreduzierung für LKW verständigt. Die Partikelemissionen der neu zugelassenen Fahrzeuge werden demnach im Jahr 2008 nur noch ein Zwanzigstel des Wertes betragen, der 1993 erstmals europaweit verbindlich als Abgasgrenzwert für schwere Nutzfahrzeuge festgelegt wurde (sog. "Euro 1"). Die Emissionsreduzierung im Lkw-Verkehr ist ein sehr großer umweltpolitischer Fortschritt:

Der Beschluss der EU-Umweltminister könnte einen ähnlichen Durchbruch bedeuten wie die Luxemburger Beschlüsse von 1985, mit denen der Dreiwegekatalysator für PKW durchgesetzt wurde.

      1. Abfallverbrennung: Keine Flucht in den Zementofen

Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurde die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen verabschiedet. Erstmalig wurden hierbei Grenzwerte beschlossen, die auch die Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen (Zementwerke, Feuerungsanlagen) umfassen.

Mit der Richtlinie werden erstmals auf europäischer Ebene vergleichbare Grenzwerte festgelegt. Damit werden Abfallexporte aus Deutschland, die sich die derzeit noch geltenden Unterschiede im Recht der Mitgliedstaaten zu nutze machen, in Zukunft verhindert. Strengere Grenzwerte gelten u.a. für Dioxine, Furane, Quecksilber und Stickoxide. Ein Beispiel für die Wirkung dieser Richtlinie: Schlug die Abfallverbrennung im Jahr 1995 noch mit 2400 g/Jahr an Dioxinausstoß zu Buche, wird sich diese Schadstoffbelastung im Jahr 2005 auf nur 10 g/Jahr reduzieren.

Notwendig ist hier noch die Fertigstellung einer dazugehörigen Verwaltungsvorschrift, mit der Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung voneinander getrennt werden.

  1. Abfall- und Kreislaufwirtschaft

    Die Umweltfreundlichkeit eines Produktes kann sich heute nicht auf die bei seiner Produktion verbrauchte Energie und die dabei abgegebenen Emissionen beschränken. Entscheidend ist sein ganzer Lebenszyklus – von der Produktion über die Nutzung bis zur Verwertung.

    1. Autos künftig voll recyclebar

      Eine Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts über die Richtlinie über Altfahrzeuge war unter der deutschen Umwelt-Ratspräsidentschaft nach den massiven Interventionen der deutschen Automobilindustrie und der IG Metall nicht mehr möglich. Beide wandten sich vor allem gegen die in dem Richtlinienentwurf enthaltene Verpflichtung, nicht nur neue Fahrzeuge, sondern ab einem bestimmten Datum auch alte Fahrzeuge zurücknehmen zu müssen.

      Eine hinreichende Mehrheit für einen Gemeinsamen Standpunkt kam im Umweltrat erst unter finnischer Ratspräsidentschaft zustande – mit einem Kompromissvorschlag, der allerdings von der deutschen Ratspräsidentschaft vorstrukturiert war. Nach der vom Umweltrat schließlich angenommenen Richtlinie gilt für neue Fahrzeuge die Rücknahmepflicht ab dem 1.1.2001. Für bereits auf dem Markt befindliche PKW gilt die Rücknahmepflicht erst ab 1.1.2006.

      Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung Produktverantwortung der Autohersteller. Sie wird dazu führen, dass in wenigen Jahren nur noch Fahrzeuge auf den Markt kommen, die nahezu vollständig aus wiederverwertbarem Material hergestellt sind.

    2. Das Ende der Deponien eingeleitet

    Siedlungsabfälle sollen nicht weiterhin unbehandelt in ökologisch unzulänglichen Deponien abgelagert werden. Und es soll Alternativen zur Verbrennung geben. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die oberirdische Deponierung von Siedlungsabfällen zu beenden. Der Bau neuer Deponien wird dann nicht mehr erforderlich sein.

    Bis dahin werden nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle abgelagert werden dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben der thermischen Vorbehandlung von Abfällen – also der Müllverbrennung – auch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren zugelassen werden. Die Anforderungen an das Umweltverhalten solcher Anlagen wird in einer Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt werden. Alternative Vorbehandlungsverfahren sollen auf dem Entsorgungsmarkt eine faire Chance im Wettbewerb um das beste Vorbehandlungskonzept erhalten.

  2. Naturschutz

    Kein Thema war in der Gesellschaft unumstrittener als der Naturschutz. Von den Ökologen bis ins Lager des politischen Konservatismus hinein war man sich einig, dass es Sinn macht, die Natur um ihrer selbst willen zu schützen. Auch konservative Regierungen haben hier Beachtliches geleistet. Der erste Nationalpark in entstand in Bayern.

    Heute ist Naturschutz von einem Konsensthema zu einem Konfliktfeld worden. Die Auseinandersetzungen um die Nationalparke Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Unteres Odertal dominieren ganze Wahlkämpfe. Die Rede ist nicht von Nutzungskonflikten, die den Naturschutz immer begleitet haben. Neu ist die umfassende Polarisierung, die man an den Konflikten um die Nationalparke erleben kann.

    1. Ausverkauf ostdeutscher Naturschätze gestoppt

      Unmittelbar nach dem Regierungswechsel wurde eine für den Naturschutz in Deutschland bedrohliche Entwicklung der vergangenen Jahre – die Privatisierung von Naturschutzflächen in den neuen Bundesländern durch die Bundesvermögensverwaltung – auf Initiative des Bundesumweltministers gestoppt. Diese Flächen werden als Bestandteile des geplanten Biotopverbundsystems benötigt; langfristig sollen 10 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für den Naturschutz entwickelt werden. Dazu gehört als eine der ersten im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen auch eine naturnahe Bewirtschaftung der im Bundesbesitz befindlichen Wälder.

    2. Neue und alte Großschutzgebiete

      Neue Nationalparke sind in letzter nicht nur durch juristische Entscheidungen in Frage gestellt worden. Sie sind auch zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen geworden. Beim Nationalpark Unteres Odertal habe ich mich in Gesprächen mit der Landesregierung von Brandenburg mit Erfolg dafür eingesetzt, den Pflege- und Entwicklungsplan für dieses bedeutende Projekt zu sichern. Gleichzeitig wurde mit den Prüfungen begonnen, im Spreewald ein neues Naturschutzgroßprojekt auszuweisen. Insgesamt wurden die Ausgaben für den Schutz von Gebieten mit gesamtstaatlich-repräsentativer Bedeutung im ersten Jahr unserer Regierungsarbeit auf 43 Mio. Mark gesteigert.

    3. Neuer Schwung für Fauna und Flora

      Die Erfüllung unserer Verpflichtungen, die sich aus dem Europäischen Naturschutzrecht ergeben, hat für mich einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinie, der sogenannten FFH-Richtlinie. Ihr Ziel ist es, das europäische Naturerbe zu bewahren und zu einem länderübergreifenen Schutzgebietssystem Natura 2000 zu verknüpfen. Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Liste entsprechender Schutzgebiete vorlegen.

      Die Bundesrepublik ist hier seit 1995 säumig. Deshalb hat die EU-Kommission Deutschland verklagt. Sie droht nun damit, die Auszahlung von Strukturfondmitteln für die Bundesländer an die Ausweisung der Flächen zu knüpfen. In Deutschland sind für die Auswahl und Abgrenzung dieser Gebiete die Länder zuständig. Diese legten bisher nur eine sogenannte "1. Tranche" vor, mit der etwa 1,7 Prozent der Fläche Deutschlands als FFH-Gebiete benannt werden. Das ist ärgerlich und unerfreulich. Es geht jetzt darum, schnellstmöglich mit weiteren Gebietsmeldungen der Länder die deutsche Liste zu vervollständigen.

    4. Verbändeförderung: Mehr Geld für die Anwälte der Natur

      Die Umweltverbände sind Anwälte der Natur. Sie übernehmen wichtige Aufgaben bei der Pflege schutzwürdiger Biotope, in der Umweltbildung und der Bürgerinformation. Trotz der haushaltsbedingten Notwendigkeit zur Einsparung ist es gelungen, die Förderung der Umwelt- und Naturschutzverbände nicht nur im bisherigen Umfang beizubehalten, sondern teilweise sogar zu erhöhen. Gegenüber 1998 erhöhen sich die Zuschüsse an Verbände und Vereinigungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes um auf 12,73 Mio. DM. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen sie auf insgesamt 15,4 Mio. DM anwachsen.

    5. Weiter in Arbeit: Ein neues Naturschutzgesetz

In Arbeit ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Es geht darum,

Die Vorarbeiten zur Novellierung sind aufgenommen. Gleichzeitig finden Informationsgespräche mit den Fraktionen und den Verbänden statt.

  1. Nachhaltige Entwicklung

    Ökologische Modernisierung zielt darauf ab, Umweltschutz mit Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und stabilen Sozialversicherungssystemen in Einklang zu bringen. Dies kann nur gelingen, wenn Umweltpolitik als Querschnittsaufgabe verstanden wird, die alle Bereiche der Regierungsarbeit durchdringt und entsprechend koordiniert wird. Mit einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wird die Bundesregierung ihre Fachpolitiken am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten und gezielt als Instrument ökologischer Innovationen nutzen.

    1. Nachhaltigkeit beginnt vor Ort

      Die Agenda 21 versteht nachhaltige Entwicklung nicht allein als Aufgabe der Politik, sondern als Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Wir brauchen dazu das Engagement der gesellschaftlichen Gruppen, der Kirchen, der Gewerkschaften ebenso wie den Sachverstand und die Mitarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Bundesregierung wird daher einen Rat für nachhaltige Entwicklung einrichten. Dieser soll Motor und Moderator für die Umsetzung der notwendigen Reformen sein. Dabei geht es zunächst darum, Probleme zu analysieren und dann Handlungsziele zu formulieren.

    2. Nachhaltigkeit im Verkehr

    Eine nachhaltige Haushaltspolitik sorgt für Nachhaltigkeit im Verkehrsbereich. Mit den vorzunehmenden Ausgabenkürzungen sind nicht nur viele Verkehrsprojekte auf das finanziell Machbare reduziert worden. Diese Beschränkung mindert auch die Umweltbelastung und verlangsamt den anhaltenden Flächenverbrauch. Die im Investitionsprogramm beschlossenen Projekte bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung in der jeweiligen Linienführung unter Beachtung der einschlägigen europäischen Umweltrichtlinien.

  2. Mehr Bürgerbeteiligung

    Teilhabe an Entscheidungen setzt Information voraus. Umweltpolitik, die den Bürger nicht teilhaben lässt, wird als bürokratisch empfunden und notwendig scheitern.

    1. Umweltinformationen: Deutschland aus der Isolation geholt

      Im Dezember 1998 hat Deutschland die sogenannte Arhus-Konvention unterzeichnet. Die Konvention fordert für alle Bürgerinnen und Bürger einen freien Zugang zu Umweltinforma-tionen, eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Entscheidungen sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Mit der Zeichnung wurde der Weg für mehr Bürgerbeteiligung im Umweltschutz geebnet.

    2. EU-Recht: Versäumnisse der Kohl-Regierung aufarbeiten

    Jahrelang hat die vorherige Bundesregierung die Umsetzung wichtiger Umweltrichtlinien der EU verschleppt. Aufgrund dieser Versäumnisse aus der Vergangenheit häufen sich Mahnschreiben der EU-Kommission gegen die Bundesregierung und Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Erst jüngst wurde Deutschland wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie über den freien Zugang der Bürger zu behördlichen Umweltinformationen verurteilt. Die Bundesrepublik ist unter der Kohl-Regierung in vieler Hinsicht zum Schlusslicht bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht geworden. Auch die Umsetzung der EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und über die Integrierte Vermeidung von Umweltverschmutzungen (IVU) sind überfällig.

    Diese Richtlinien werden wir zunächst durch ein Artikelgesetz umsetzen, das die bestehenden Fachgesetze des Bundes ändert. Die Arbeiten hieran laufen. Für das Artikelgesetz benötigen wir die parlamentarische Unterstützung des Bundestages und natürlich auch der Länder im Bundesrat. Die abschließende Umsetzung dieser EU-Richtlinien auf Bundesebene ist mit der Schaffung des Umweltgesetzbuches vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auch auf den Gewässerschutz auszudehnen.

  3. Umwelt und Gesundheit

    Nirgendwo ist das Umweltbewusstsein der Menschen so aus ausgeprägt wie in der Frage von Umwelt und Gesundheit. Die Beeinträchtigung unserer und der Gesundheit unserer Kinder ist ein wesentliches Motiv, sich für eine konsequente Umweltpolitik zu engagieren.

    1. Neue Freisetzungsrichtlinie: Besserer Schutz vor genmanipulierten Lebensmitteln

Spätestens seit dem BSE-Skandal ist das Sicherheitsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher stark gestiegen. Dies gilt wenigstens gleichermaßen für die Sorge über mögliche Gefahren der Gentechnik. Nach sehr langen und schwierigen Verhandlungen ist es uns auf europäischer Ebene gelungen, unter der deutschen Ratspräsidentschaft die Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen durchzusetzen. Die Freisetzungsrichtlinie verbessert den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend, denn sie sieht vor:

Aufgrund unserer Initiative hat der EU-Umweltministerrat eine Änderung der europäischen Chemikalienpolitik angestoßen. Künftig soll zuverlässiger bewertet werden, welche Risiken mit welchen Chemikalien verbunden sind. Auch die Information über die zulässigen Verwendungsarten von chemischen Stoffen soll verbessert werden. Aber auch die Voraussetzungen, unter denen die Aufsichtsbehörden mit schnellen Maßnahmen eingreifen können, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt gibt, sollen klarer gefasst werden. Darüber hinaus soll die Verantwortung der Hersteller, Importeure und sonstiger industrieller Nutzer für die Sicherheit ihrer Produkte gestärkt werden. So sind sie künftig zu einer Sicherheitsbewertung und zur besseren Aufklärung der Verbraucher verpflichtet.

  1. Umweltpolitik zielt auf Verhaltensänderungen. Vorsorgender Umweltschutz auf Einsicht. Dafür muss Umweltpolitik wieder einfach werden.

Umweltpolitik ist in den vergangenen Jahren vielfach zu einer Expertensache mit einer Expertensprache geworden. Statt über Ziele ist vielfach mehr über die Instrumente zur Erreichung dieser Ziele gestritten worden. Vorsorgender Umweltschutz, der auch auf Verhaltensänderungen setzt, ist auf Einsicht und Konsens angewiesen. Deshalb muss Umweltpolitik wieder zu einer Sache für jede und jeden werden.