Einstieg in den Ausstieg - sofort!
Der KV Trier-Saarburg beantragt eine Sonder-BDK zur Atom- und Energiepolitik.

Dabei sind unsere Minimalanforderungen:

· Wenn die Konsensgespräche scheitern oder deren Scheitern absehbar ist, muss die Bundesregierung ihren rechtlichen Handlungsspielraum nutzen bzw.und den Atomausstieg gesetzlich regeln. Dabei ist vereinbarungsgemäß das Atomgesetzes zu novellieren, wobei u.a. ein Verbot der Wiederaufarbeitung festgeschrieben, der Förderzweck gestrichen und die Deckungsvorsorge erhöht werden. Die Betriebsdauer von Atomkraftwerken ist auf maximal 25 Kalenderjahre zu begrenzen. · Die Wiederaufarbeitung ist im Ausstiegsgesetz spätestens in Jahresfrist zu beenden.

· Ein beschlußfähiges Konzept zur Endlagerung kann es erst nach Verabschiedung eines Ausstiegsgesetzes geben. Die Erkundung von Gorleben ist umgehend zu unterbrechen. Insgesamt soll nur ein Endlager für alle Abfallarten ausgewiesen werden.

· Die Atomtransporten können erst dann wieder stattfinden, wenn alle technischen Probleme gelöst sind. Aus politischen Gründen kann eine Wiederaufnahme der Transporte vor einem definierten Ende der Atomkraftnutzung nicht akzeptiert werden.

· Eine Wiederaufnahme von Atomtransporten ohne ein verbindliches und beschlossenes Ausstiegskonzept aus der Atomkraftnutzung ist ausgeschlossen.

· Der Atomausstieg muß begleitet werden vom Aufbau einer klimaverträglichen und dezentralen Stromversorgung, die auf Kraftwärmekopplung, auf die Nutzung erneuerbarer Energien und auf wirksame Strategien der Energieeinsparung gestützt ist. Eine umgehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ist hierzu ein wesentlicher Bestandteil.

(Die Formulierungen sind bez. auf den Beschluß der Landesdelegiertenversammlung
von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz am 23./24.10.1999 in Konz)