Traute Kirsch 09.10.00


Bericht
Erörterungstermin in Neckar-Westheim vom 05. 10. 00 - 07.10.00


Im Erörterungstermin wurden die Erwartungen der Atomkraftgegner(innen) bestätigt, dass das BfS die betroffenen Bürger(innen) nicht vor gesundheitlichen Schädigungen durch die Nutzung der Atomkraft schützen will und bereit ist, Risikoerhöhungen durch ein Standortzwischenlager für die Bevölkerung in Kauf zunehmen.

Die für das BfS anwesenden Juristen haben nämlich die Rechtsauffassung des BfS kundgetan, dass nach § 6 die Behörde verpflichtet ist zu genehmigen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Von der BfS-Juristin, Frau Thome wurde als nach Auffassung der Behörde entscheidende Genehmigungsvoraus-setzung die Einhaltung der Grenzwerte genannt.
Im Klartext heißt das: Was immer die Einwender bezüglich sicherheitstechnischer, formaler und sonstiger Mängel vortragen, ist für die Behörde uninteressant. Sie hat auf jeden Fall davon auszugehen, dass es für den Schutz der Bürger(innen) ausreicht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es zu Grenzwertüberschrei-tungen kommen wird.

Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die auf dem Verordnungwege festgelegten Grenzwerte politische Werte darstellen. Mit ihnen wird der Zweck verfolgt, die atomaren Projekte durchzusetzen. Sie haben nicht den Sinn, Beschäftigte und Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.

Sogar die Überschreitungen von Grenzwerten bleiben ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen, wie der Skandal gezeigt hat, der durch die Überschreitungen der erlaubten Kontaminationen bei Castor-Behältern ausgelöst wurde. Warum die zuständigen Personen straffrei davon kamen, auch dazu lieferte der Erörterungs-termin die Aufklärung. Der Vertreter der GKN zitierte ein Gerichtsurteil, nach dem den Verantwortlichen ein schuldhaftes Handeln nicht zu unterstellen sei, denn es gäbe ja keinen Nachweis dafür, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden sei.

Vor dem Hintergrund einer solchen Rechtsauffassung haben die Einwender keinen Anspruch auf umfassende Information (Transparenz), z. B. durch Vorlage aller Gutachten im Verfahren und ernsthafte Erörterung ihrer Einwände.
Das BfS ist deshalb zu kritisieren, weil das Amt meint, es sei verpflichtet, die Menschen recht- und schutzlos den atomaren Risiken ausliefern zu dürfen und nicht wegen vermeintlicher Verfahrensfehler. In diesem Verfahren hat das BfS nur einen Fehler begangen und zwar den Fehler, den Antrag der GKN anzunehmen und nicht abzulehnen.

Traute Kirsch