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Gegenüberstellung BDK-Beschlüsse - sog. "Konsens":

BDK

"Konsens" (Kursiv = Nicht erreicht!)

Die Laufzeit von Atomkraftwerken wird zum Zwecke des Allgemeinwohls gesetzlich entschädigungsfrei auf höchstens 30 Jahre nach der Genehmigung der Inbetriebnahme befristet.

weit über 32 Jahre:

(32 + 5,5 % Zuschlag + 4,2 % aus Mülh.K. + ca. 2,5 % = geschätzter Æ aus der "5 besten aus 10 Jahren"-Berechnung)

Unser Ziel bleibt die Abschaltung von Atomkraftwerken noch in dieser Legislaturperiode. Wir bieten dazu den Betreibern im Gegenzug zu einer Befristung die Möglichkeit einer flexiblen Ausgestaltung der Laufzeiten einzelner Anlagen im Rahmen der gesetzlich definierten, fixen Regellaufzeit von 30 Jahren an.

Def. Aussage der AKW-Betreiber:

Keine Abschaltung vor Ende 2002!!!
In der nächsten Legislaturperiode voraussichtlich nur 2 AKWs.


Die Flexibilisierung kommt trotzdem!

Die Summe der Restlaufzeiten darf sich dabei nicht erhöhen.

s.o.: + 5,5 % bei der Flexibilisierung ist eine Erhöhung

Regelungen über Vollastjahre lehnen wir ab. Umrechnung von Laufzeiten in Strommengen nur auf der Basis des tatsächlich produzierten Stroms.

durch die Grundlage wird der 5 "fetten" Jahre aus 10 die Statistik schöngerechnet, die 5 "besten" Jahre weit näher an Vollastjahren, als z.B. eine seriöse Berechung des Gesamt-durchschnittes (Mittelwert aus allen Jahren!)

Leistungserhöhungen einzelner AKW lehnen wir ab.

in den 5,5 % sind "Leistungserhöhung" einkalkuliert - Zitat: II.2. ...auf Grund der sich fortsetzenden technischen Optimierung, der Leistungserhöhung einzelner Anlagen...

Verzicht der EVU auf Entschädigungen.

EVU verzichten auf Entschädigungen
Erreicht

Im Atomgesetz wird der Förderzweck durch das Ziel, die Atomenergienutzung geordnet und sicher zu beenden, ersetzt.

Der Förderzweck wird ersetzt durch das Ziel: Nutzung der Kernenergie geordnet zu beenden Erreicht

Wir wollen das Verbot neuer Genehmigungen für Atomanlagen zur Erzeugung von Elektrizität.

(Widerstandslos erreicht: s. USA!!) Verbot von Genehmigungen für neue Atomkraftwerke. Und: mit einfacher BT-Mehrheit jederzeit rückholbar

Das Ausstiegsgesetz muss für den Bundesrat zustimmungsfrei gestaltet werden.

Anders als 99 wird die Zustimmungsfreiheit nun auch von der Industrie akzeptiert, allerdings nicht von den CDU/CSU-regierten Ländern!! (Klagegefahr!)

Die Atomgesetznovelle von 1998, soweit sie nicht der Umsetzung von Europarecht dient, ist zurückzunehmen

Atomgesetznovelle wird überarbeitet
(Zitat:) ...auf der Grundlage, dass das zu novellierende Atomgesetz einschließlich der Begründung die Inhalte dieser Vereinbarung umsetzt.

Welche Probleme mit Novellierungen in dem Bereich vebunden sind, zeigt derzeit allerdings exemplarisch die Novellierung der StrSchVO!!

Die Stillegung von Anlagen muss sich aus dem Gesetz selbst ergeben – es muss selbstvollziehend sein.

Sinnentstellend umgesetzt: Es ergibt sich aus dem Gesetz kein Enddatum zur Stillegung des letzten AKWs!

Alle AKW dürfen bis zu ihrer Stillegung nur unter strengsten Sicherheitsauflagen fortbetrieben werden. Der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik ist anzuwenden. Erforderliche Nachrüstungen sind durchzu-führen. Sicherheit hat absoluten Vorrang. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen dürfen nicht auf Kosten der Sicherheit den Ausschlag geben.

Interpretation strittig: Der heutige (nicht wie vom BMU formuliert der -jeweils?- "aktuelle") Stand von Wissenschaft und Technik wird "für alle Zeiten" festgeschrieben. Neue Erkenntnisse müssen nicht mehr umgesetzt werden. Die Bundesregierung gewährleistet den ungestörten Betrieb der Anlagen. (Zitat:) III.1. Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährleistet; die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, um diesen Sicherheitsstandard und die diesem zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie zu ändern.

Deckungsvorsorge soll auf mindestens 5 Mrd. DM festgesetzt werden.

Deckungsvorsorge wird nur auf 5 Mrd. DM aufgestockt.

Wir wollen eine schnellstmögliches Verbot der Wiederaufarbeitung.

Die Wiederaufarbeitung läuft bis 2005, das ist m.W. ohnehin das Ende der Verträge!

Wir wollen Transporte minimieren. Die Transporte von Brennelementen in innerdeutsche zentrale Zwischenlager sowie zu den Wiederaufbereitungsanlagen werden durch die dezentrale Zwischenlagerung an den AKWstandorten überflüssig.

Zwischenlager so zügig wie möglich, vorläufige Lagermöglichkeiten am Standort, Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Transporte werden ab Herbst wieder zügig aufgenommen, auch und gerade ins Ausland

Die Erkundungen in Gorleben sind zu unterbrechen.

Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird für mindestens (wahrscheinlich nur!) drei Jahre unterbrochen und dann aller Voraussicht nach fortgeführt. Alternativen werden offenbar nicht ernsthaft geprüft - die Zeit reicht dazu ohnehin nicht!

Keine Aussage zur PKA Gorleben, aber es kann unterstellt werden, dass eine Genehmigung nicht vorgesehen war.

Die Nutzung der Anlage wird auf die Reparatur schadhafter Behälter beschränkt. Ein Antrag auf Sofortvollzug der atomrechtlichen Genehmigung wird nur bei "akutem" (!!) Bedarf gestellt.

Schacht Konrad darf nicht in Betrieb genommen werden.

Das Verfahren läuft weiter

Verzicht auf Entschädigung und Sicherung der Offenhaltungskosten durch EVU bezüglich Gorleben und Konrad.

EVU verzichten auf Rückzahlungsforderung und übernehmen Offenhaltungskosten. Erreicht

Nicht aufgeführt:

... Dies bedeutet u.a., dass das nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige AKW Mülheim-Kärlich bei der Berechnung der Strommengen nicht berücksichtigt werden darf.

Mülheim-Kärlich IST mit 11 Betriebsjahren einberechnet!

Wir erwarten von der Koalition noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung über die Einführung einer Primärenergiebesteuerung von Kernbrennstoffen.

Die Primärenergiebesteuerung von Kernbrennstoffen wird definitiv und endgültig ausgeschlossen.

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