Deutsche Sektion der
Internationalen Ärzte für die
Verhütung des Atomkrieges/
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)
Henrik Paulitz
Tel. 06221-758877


04.12.1999

Schreiben an grüne Kreis- und Landesverbände


Rot-grüne Atompolitik: Freibrief für maximale wirtschaftliche Verwertung


Liebe Grüne

Eure Partei droht in der Atompolitik vollständig zu scheitern. Nach einem Jahr rot-grüne Regierungskoalition akzeptieren Regierungsmitglieder, Bundestagsfraktion und Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen die Vorgaben von Bundeskanzler Schröder. Derzeit deutet sich an, daß in dieser Legislaturperiode kein einziges (oder allenfalls ein) Atomkraftwerk stillgelegt werden soll. Es gibt in der rot-grünen Bundesregierung noch nicht einmal eine Festlegung darauf, daß keine neuen Atomkraftwerke im Ausland durch Staatskredite und Hermes-Bürgschaften unterstützt werden. Die rot-grüne Legislaturperiode kann mit den absehbaren Detail-Vereinbarungen mit der Atomwirtschaft möglicherweise mehr Schaden anrichten als die liberal-konservative Kohl-Regierung in den Jahren zuvor.

30 Jahre + X: nicht akzeptabel

Für den Fall eines Ausstiegs im „Dissens" haben sich Außenminister Fischer und Umweltminister Trittin mit Bundeskanzler Schröder darauf geeinigt, daß die Atomkraftwerke in Deutschland jeweils 30 Jahre ungestört betrieben werden dürfen. Zudem soll eine Übergangsfrist von rund 3 Jahren für die ältesten Schrottmeiler gelten, so daß noch nicht einmal die Mini-Atomkraftwerke Obrigheim (bisherige Laufzeit: 31 Jahre) und Stade (27,5 Jahre) in dieser Legislaturperiode vom Netz gehen müssen. Der jüngste Reaktor Neckarwestheim-2 (10,5 Jahre) soll erst in rund 20 Jahren vom Netz gehen. Eine mögliche Reaktorkatastrophe spielt bei diesen Entscheidungen keine Rolle mehr. Es geht allein um die Wahlchancen bei der nächsten Bundestagswahl. Die einen befürchten Stimmenverluste, wenn kein einziges Atomkraftwerk bis 2002 abgeschaltet wird. Andere spekulieren bereits darauf, daß die Wähler/innen dann erneut Grün wählen müßten, damit erste Atommeiler nach 2002 stillgelegt werden.

Mit Atomwirtschaft vermutlich abgestimmt

Es ist denkbar, daß sich die Regierung mit der Atomwirtschaft längst einig ist. Gut möglich, daß die Atomkraftwerksbetreiber jetzt im „Konsens" zugestehen, einige wenige – sehr alte und bereits unwirtschaftliche – Atomkraftwerke noch in dieser Legislaturperiode abzuschalten. Ein Aufatmen wird dann durch die Bundesrepublik gehen und man wird die „freiwillige Vereinbarung" mit der Industrie feiern. Dabei wird man großzügig darüber hinwegsehen, daß sich die Atomwirtschaft praktisch vollständig durchgesetzt haben wird.

Freibrief für maximale wirtschaftliche Verwertung

Die rot-grüne Bundesregierung wird der Öffentlichkeit die Laufzeitgarantie von 30 Jahren als Atomausstieg verkaufen. Sie wird den „Konsens" mit der Atomwirtschaft als Erfolg preisen. Längst ist der „Konsens" zum Selbstzweck geworden. Doch dieser Pakt mit der Atomwirtschaft, der vor Jahren einmal ein breiter „gesellschaftlicher Konsens" sein sollte, ist noch nicht einmal ein fairer Kompromiß.
Die deutschen Atomkraftwerke sind nach rund 19 Jahren abgeschrieben. In diesem Zeitraum werden nicht nur die Kredite verzinst und getilgt, die Betreiber erwirtschaften zeitgleich – garantiert durch die staatliche Preisaufsicht – überdurchschnittlich hohe Gewinne. Mit einer Laufzeitgarantie von 30 Jahren räumt Rot-grün den Atomkraftwerksbetreibern und der Atomservice-Firma Siemens trotz massiver Sicherheitsbedenken bis zu 10 Jahren Extraprofite ein. Wie die Stillegung des Atomkraftwerks Würgassen im Jahr 1995 zeigte, konnte ein Atomkraftwerk selbst unter Monopolbedingungen nach 23 Betriebsjahren wirtschaftlich untragbar werden, wenn teure Nachrüstungen anstanden. Mit dem zunehmenden Wettbewerbsdruck unter den Stromproduzenten ist eine Laufzeitgarantie von 30 Jahren aus Sicht der Atomkraftwerksbetreiber völlig ausreichend, um einen maximalen Profit aus den Anlagen herauszuholen. Vermutlich läuft das eine oder andere Atomkraftwerk ohnehin nur noch wegen des politischen Pokers um einen Atomausstieg.
Die Befristung von Betriebsgenehmigungen auf 30 Jahre kann also ernsthaft nicht als Atomausstieg verkauft werden. Sie muß vielmehr als explizite Erlaubnis des Staates für eine maximale wirtschaftliche Verwertung der deutschen Atomanlagen betrachtet werden.

Der Teufel steckt im Detail

Die derzeitige „Androhung" eines Ausstiegs im Dissens ist unglaubhaft. Es wird zu einer Vereinbarung mit der Atomwirtschaft kommen. Entsprechend sollten die jetzigen Versprechungen für schärfere sicherheitstechnische Auflagen für Atomkraftwerke und Transporte nicht überbewertet werden. Die Regierung wird die großzügige „Befristung" der Betriebsgenehmigungen und die mögliche Abschaltung von Stade in dieser Legislaturperiode als Argument heranziehen, um der Atomwirtschaft „im Gegenzug" zahlreiche weitere Zugeständnisse zu machen. Es geht in der Substanz darum, von staatlicher Seite für die 30 Betriebsjahre einen möglichst reibungslosen und vor allem auch preiswerten (!) Atomkraftwerksbetrieb zu gewährleisten. Die oberflächliche Genugtuung über den gelungenen „Atomkonsens" wird zur Folge haben, daß die Öffentlichkeit großzügig über das Kleingedruckte der Vereinbarung hinwegsehen wird.

Das Kleingedruckte

Bundeswirtschaftsminister Müller, der ehemalige Manager des Atomkraftwerksbetreibers VEBA, handelte im Auftrag von Bundeskanzler Schröder bereits vor Monaten mit den Atomkonzernen das Kleingedruckte aus. Es wäre naiv anzunehmen, diese Verabredungen seien vom Tisch. Der „Konsens" dürfte sie wieder zutage fördern. Demnach sollen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke „gemäß dem bestehenden Regelwerk" vorgenommen werden. Es sollen keine „Korrekturen am atomrechtlichen Rahmen, namentlich solche, die den Interpretationsspielraum des Gesetzes für den laufenden Betrieb und die Gewährleistung der Sicherheit betreffen," vorgenommen werden. Der Reaktorbetrieb soll nicht durch „behördliche Interventionen gestört" werden. Das heißt im Klartext, daß neue sicherheitstechnische Erkenntnisse oder auch die Neubewertung bekannter Risiken nicht zu verschärften sicherheitstechnischen Anforderungen führen dürfen. Hintergrund: Eine Neubewertung der Sicherheitsphilosophie könnte sehr viele und sehr teure Nachrüstungen erforderlich machen und damit den wirtschaftlichen Betrieb der atomaren Altanlagen deutlich vor Ablauf der 30 Jahre Betriebszeit in Frage stellen. Nach den Vorstellungen von Wirtschaftsminister Müller und seinen Ex-Arbeitgebern soll sich der Staat auch verpflichten, die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kernenergienutzung nicht durch einseitige, nur die Kernenergie betreffende Maßnahmen, insbesondere im Steuerrecht" zu beeinträchtigen. Die Einführung etwa einer Uransteuer wird mit einer solchen Klausel unmöglich gemacht. Das Steuerrecht gehört zu den Kernkompetenzen des souveränen Staates, nicht zuletzt um Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu setzen. Eine rechtsverbindliche Zusage für einen 20jährigeren Steuerverzicht ist eine Abtretung staatlicher Souveränität nicht hinnehmbaren Ausmaßes.

Rot-grün hilft Atomkonzernen aus der Klemme

Weiterhin sieht das Müller/Betreiber-Papier vor, die „Dauer von Genehmigungsverfahren, z.B. zu den Nukleartransporten", „kurz (zu) halten" und die „zügige Abwicklung von atomrechtlichen und anderen, den Betrieb von Kernkraftwerken oder die Entsorgungsanlagen betreffenden Verwaltungsverfahren der Länder sicherzustellen." Trittins Beamte dürften sich künftig pflichtbewußt um die schnelle und „unbürokratische" Genehmigung z.B. von Atomtransporten bemühen.
Damit ist einer der zentralen Punkte benannt: die materiellen und juristischen Implikationen des ungelösten Atommüll-Problems. Die rot-grüne Bundesregierung möchte den im Atommüll erstickenden Betreibern durch ein ganzes Maßnahmenbündel aus der Klemme helfen. Kurzfristig ist die Bundesregierung bereit, sogenannte „Transportbereitstellungslager" zu genehmigen. Damit will sie trotz erheblicher rechtlicher und sicherheitstechnischer Bedenken die Aufbewahrung abgebrannter Kernbrennstäbe in Castoren unter freiem Himmel auf den Kraftwerksgeländen erlauben.
Mittelfristig sollen sogenannte „standortnahe Zwischenlager" gebaut werden, die es ermöglichen sollen, den Atommüll gleich neben den Kraftwerken für Jahrzehnte zu lagern. Ebenso wie bei der kurzfristigen Lösung geht es hierbei allein um eine Minimierung von Atomtransporten quer durch die Bundesrepublik. Da diese wegen des notwendigen Polizeischutzes extrem teuer sind und auch personell an die Kapazitätsgrenzen der Polizei stoßen, ist praktisch nur ein Transport pro Jahr realisierbar. Zu wenig, um den Betrieb der 19 deutschen Atomkraftwerke, die im Atommüll ersticken, zu gewährleisten. Neben diesen materiellen Sorgen der Betreiber mit dem Atommüll soll auch gleich das juristische Haupt-problem der Atomwirtschaft entsorgt werden: Nach dem Müller/Betreiber-Papier wird die Bundesregierung den Atomkraftwerksbetreibern zusichern, daß mit der Schaffung von standortnahen Zwischenlagern „die Entsorgungsnachweise der Eigentümer/Betreiber nicht in Gefahr kommen und nach der o.g. Übergangszeit die geordnete Zwischenlagerung als Entsorgungsnachweis genügt."

Geltendes Atomrecht verlangt Stillegung der Atomkraftwerke

Diese von der Atomwirtschaft gewünschte Anerkennung der langjährigen Zwischenlagerung als „Entsorgungsnachweis" ist von erheblicher juristischer Bedeutung, weil das geltende Atomgesetz zwingend eine Lösung des Atommüllproblems verlangt: entweder durch eine „schadlose Verwertung" radioaktiver Abfälle oder durch eine direkte Endlagerung. Da aber die Wiederaufarbeitung keine schadlose Verwertung ist, sondern die Menge des Atommülls noch vergrößert, und ein atomares Endlager weder vorhanden noch in Sicht ist, ist die Entsorgung de facto ungelöst. Der Betrieb von Atomkraftwerken vor dem Hintergrund des völlig ungelösten Atommüllproblems ist nach dem geltenden Atomgesetz illegal. Das Atomgesetz verlangt eine Lösung des Atommüllproblems als Voraussetzung für den Atomkraftwerksbetrieb und nicht erst in der Zukunft. Nicht umsonst bemühen sich die Juristen der Atomkonzerne so emsig um die Anerkennung banaler Zwischenlager als „Entsorgungsnachweis". Würde die rot-grüne Bundesregierung die Lösung des Atommüllproblems rechtsverbindlich als gescheitert erklären, wäre der Weg frei für einen Entzug der Betriebsgenehmigungen. Die rot-grüne Bundesregierung ist von Rechts wegen gefordert, die Atomkraftwerke abzuschalten, auch wenn dies möglicherweise Entschädigungsklagen der Atomwirtschaft zur Folge hätte.

Finanziert Rot-grün 7 neue Atomkraftwerke?

„Atomausstieg – nur mit uns", habt Ihr uns im Bundestagswahlkampf versprochen. Doch jetzt ist die rot-grüne Bundesregierung noch nicht einmal dazu bereit, auch nur ein einziges Atomkraftwerk gegen den Willen der Atomindustrie abzuschalten. Hinzu kommt, daß Bündnis 90/Die Grünen in der Regierung noch nicht einmal durchgesetzt haben, daß es keine Kredite und Bürgschaften für neue Atomkraftwerke geben wird! Ein fatales Versäumnis. Bundeskanzler Schröder möchte dem Reaktorhersteller Siemens zuliebe den Bau zahlreicher neuer Atomkraftwerke im benachbarten Ausland unterstützen: In der Ukraine will Schröder die Fertigstellung der beiden hochgefährlichen Atomkraftwerke Khmelnitzki-2 und Rowno-4 finanzieren, die seit über 13 Jahren als Bauruinen vor sich hinrosten. Ein Zurückzahlen der Staatskredite ist für die Ukraine nur möglich, wenn Atomstrom gegen harte Devisen in den Westen geliefert werden kann.
Sollte die Bundesregierung diese Kraftwerke unterstützen, dann steht als nächstes die Finanzierung von zwei vergleichbaren Projekten in Rußland (Rostov-1, Kalinin-3) auf der Tagesordnung. Siemens buhlt auch um eine Anschlußfinanzierung zur Errichtung des deutsch-russischen Atomkraftwerks WWER-640 in der Nähe von St. Petersburg. Für den Bau des Atomkraftwerks Akkuyu in der erdbebengefährdeten Türkei erwartet Siemens eine staatliche Hermes-Bürgschaft. Und an der Finanzierung des brasilianischen Atomkraftwerks Angra-3 möchte sich nach Informationen von Ux Weekly die Dresdner Bank sowie die deutsche Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Bundesfinanzminister Hans Eichel untersteht, beteiligen. So könnte die Bilanz der rot-grünen Regierung am Ende dieser Legislaturperiode in der Finanzierung von bis zu 7 neuen Atomkraftwerken bestehen.

Mißbrauch der Juristerei

Die Positionen um einen Ausstieg aus der Atomenergie werden heute immer weniger von Sachargumenten und immer stärker von Fragen der Macht und der sozialen Anerkennung bestimmt. Noch 1996 ließ die grüne Bundestagsfraktion vom Öko-Institut ein Energiewende-Szenario durchkalkulieren, das ein Abschalten aller 19 Atomkraftwerke innerhalb weniger Monate vorsah. Seit Bundeskanzler Gerhard Schröder (ehem. Aufsichtsratsmitglied der PreussenElektra!) und die Juristen die atompolitische Debatte dominieren, ist ein Sofortausstieg plötzlich nicht mehr „chic", neuerdings gilt er schlicht als „unrealistisch". Doch welche Aussagekraft haben die Bewertungen (atomkritischer) Juristen, die unter dem Eindruck eines zunehmenden Castor-Widerstands vor wenigen Jahren schließlich fünfjährige Restlaufzeiten als mit der Verfassung vereinbar erklärten und jetzt plötzlich wieder bei 15 Jahren angekommen sind? Juristen des Bundesumweltministeriums räumen ein, daß nach einem Atomunfall in Deutschland ein Sofortausstieg selbstverständlich mit der Verfassung vereinbar wäre. Auch eine stärkere Anti-Atom-Bewegung würde die juristische Bewertung maßgeblich beeinflussen. Es war ein grundlegender Fehler, die atompolitische Diskussion in den letzten Monaten den Juristen überlassen zu haben. In einer Demokratie gilt es, das Allgemeinwohl gegenüber starken Partikularinteressen durchzusetzen.

Ströbele: Schadensersatz ist nicht zu befürchten

Christian Ströbele betont, daß die Panik vor dem Bundesverfassungsgericht völlig unbegründet ist. Er hält es für zweifelhaft, ob sich das Gericht überhaupt in die politische Frage des Atomausstiegs einmischen wird. Und wenn, dann „würde nicht das ganze Gesetz für nichtig erklärt, sondern allenfalls eine konkret angefochtene Bestimmung. (Es) käme die Länge der Fristen in Betracht. ... Wenn die AKW-Betreiber ihre Drohung ... überhaupt wahr machen, dann käme es wohl im schlimmsten Fall zu einer Verlängerung von Fristen. ... Eine Schadensersatzforderung in Milliardenhöhe, die immer wieder beschworen wird, käme überhaupt nicht in Betracht." Das zeigt wie wenig redlich die Auseinandersetzung um den Atomausstieg geführt wird.
Reiner Metzger von der taz weist in einem Kommentar zudem darauf hin, daß die Atomkraftwerksbetreiber überhaupt kein Interesse an einem Grundsatzverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben dürften: „Man stelle sich vor, für die Ermittlung des Schadenersatzes müßte eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung für die deutschen AKW samt Endlagerung und Wiederaufarbeitung vorgelegt werden." Doch selbst wenn der Staat Schadensersatz leisten müßte, was wäre daran so schlimm? Es geht um das tägliche Risiko einer Reaktorkatastrophe im dichtbesiedelten Mitteleuropa. Die alte Bundesregierung wollte 6 bis 14 Milliarden Mark für den Transrapid in den Sand setzen. Ist ein solcher Betrag nicht auch der Atomausstieg wert?

Fazit

Der Betrieb der Atomkraftwerke birgt die tägliche Gefahr einer Reaktorkatastrophe, produziert in wenigen Jahrzehnten Atommüll für Jahrmillionen und ist mit dem geltenden Atomgesetz nicht vereinbar. Das Problem, vor dem wir jetzt stehen, begann, als sich Bündnis 90/Die Grünen auf Jahreszahlen und Juristen einließ. Jede einst irgendwie begründete Jahreszahl wurde irgendwann beliebig. So kann man nur verlieren. Relevant ist, was in dieser Legislaturperiode geschieht. Die Anti-Atom-Bewegung und große Teile der Bevölkerung verlangen den Sofortausstieg, Bündnis 90/Die Grünen versprachen den Sofortausstieg bzw. einen Ausstieg in fünf Jahren, die SPD versprach einen Ausstieg in 10 Jahren. Eine demokratische Mehrheits-Entscheidung bestünde darin, den Betrieb von Atomkraftwerken in dieser Legislaturperiode vollständig zu beenden (und natürlich die Förderung neuer Atomkraftwerke im Ausland kategorisch auszuschließen!).
Die Grünen traten an, eine Politik für die Allgemeinheit zu machen und nicht für wenige Großkonzerne. Wir erwarten von der Partei eine Regierungsfähigkeit in dem Sinne, daß sie die essentiellen Ziele durchsetzt, die sie versprochen hat und wofür sie von einem Großteil ihrer Wähler/innen den Auftrag bekommen hat.

Herzliche Grüße
Henrik Paulitz
E-Mail: Inst-Reg-Oek_Paulitz@t-online.de