Antrag zur BDK Bündnis 90/Die Grünen
in Rostock es darf jedes Mitglied von B90/Grüne unterzeichnen! Gefährdungsprognosen von Atomkraftwerken
grundlegend überarbeiten - 1. Die BDK unterstützt und begrüßt, das der Bundesumweltminister sofort nach den Terroranschlägen in den USA eine Sicherheitsüberprüfung aller deutscher Atom-Anlagen eingeleitet hat, die ihre potenzielle Gefährdung durch derartige Anschläge zum Gegenstand hat. 2. Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für
die sofortige Stillegung der 10 deutschen Kernkraftwerke Obrigheim,
Stade, Biblis A, Biblis B , Neckarwestheim 1, Unterweser, Brunsbüttel,
Isar 1, Philippsburg 1 und Krümmel aus, weil sie über völlig
unzureichende Schutzvorrichtungen gegen Flugzeugabstürze verfügen.
Diese nuklearen Zeitbomben des 21. Jahrhunderts sind aufgrund neuer
Gefährdungsprognosen endlich abzuschalten. 3. Die BDK spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung der dezentralen Zwischenlagerkonzeption aus. Neben einer Reduzierung der geplanten dezentralen Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente durch die Abschaltung der oben genannten Atomkraftwerke muss eine Neubewertung der Risiken aufgrund von Terroranschlägen erfolgen. Dazu gehört, dass die technische Ausrüstung sowohl der geplanten wie der bestehenden Zwischenlager Ahaus, Gorleben und Lubmin durch flugzeugabsturzsichere Bauweise mit Mehrbarrierenschutz und ggf. durch unterirdische Anlage verbessert wird. Die CASTOR-Behälter sind durch Realtests auf mögliche Extremfälle wie Flugzeugabstürze und Kerosinbrände zu prüfen und entsprechend technisch zu verbessern. 4.In Erwägung der besonders extremen Gefährdung von Wiederaufarbeitungsanlagen durch Terroranschläge spricht sich die BDK dafür aus, dass der in der geplanten Atomgesetznovelle noch zugelassene Zeitraum für Transporte (bis 2005) und die Verarbeitung (bis 2015) abgebrannter Brennelemente in La Hague in Frankreich und Sellafield in Großbritannien deutlich verkürzt werden. Das kann entweder durch entsprechende Änderungen der Atomgesetz-Novelle oder in freiwilligen Vereinbarungen mit den Betreibern der betroffenen Atomanlagen geschehen. Begründung: "Die Beendigung der Nutzung der Atomenergie hat durch den Terror am 11.09. in New York und Washington eine beängstigende Aktualität bekommen. Nach dem 11.09. wird nie wieder jemand den Absturz eines Flugzeuges auf ein Atomkraftwerk als Restrisiko bezeichnen dürfen. Und dass dieses Restrisiko als - noch so ein Wort aus der Vorzeit - vernachlässigbar hinzunehmen sei, ist heute unverantwortlich": Dieser Erklärung Jürgen Trittins, anlässlich der 1.
Lesung der Atomgesetz-Novelle im Bundestag am 27.09.2001 - stimmt die
BDK voll zu. Die unglaubliche Brutalität und die Kapazitäten
internationaler Terror-Netzwerke muss zu einer Neubewertung der Risiken
industrieller Anlagen führen, deren ungeheures Zerstörungspotential
durch gezielte Angriffe freigesetzt werden kann. Es ist unverantwortlich
leichtfertig, gezielt herbeigeführte Flugzeugabstürze - wie
bisher im Atomrecht - als vernachlässigbares Restrisiko zu definieren! Zu diesem Schritt gibt selbst das geltende Atomgesetz, das in seiner
"vorzeitlichen" Fassung eine Förderwürdigkeit der
Atomenergie festschreibt, die rechtliche Handhabe: "Genehmigungen
sind zu widerrufen, wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung
der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich
ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit
Abhilfe geschaffen werden kann." Der unvergessene Robert Jungk hat seinerzeit vor der Gefahren einer schleichenden Entwicklung zu einem Atomstaat mit extremen Überwachungsapparaten, mit militärischen Schutzvorrichtungen und weitgehenden Einschränkungen der Freiheitsrechte gewarnt. Eine schleichende Entwicklung zum autoritären Staat müssen wir verhindern. Militärische Schutzschilder um Atomkraftwerke sind nicht nur selber bedrohlich, sie würden auch kaum wirksam sein. Die Gesellschaft muß sich daher gerade jetzt von Technologien verabschieden, deren Risiken immens und nicht sicher beherrschbar sind. UnterstützerInnen:
u.a.
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