S§15 1-2

§ 15 (neu) Präsidium wird wie folgt geändert:

(1) Dem Präsidium gehören neben den Bundesvorsitzenden und dem/der politischen BundesgeschäftsführerIn, die frauenpolitische Sprecherin (vgl. § 14 (2) neu) an
- die Vorsitzenden der Bundestagsfraktion
- die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehörenden Mitglieder des Bundeskabinetts
- weitere Mitglieder bis zu einer Gesamtzahl von 16 Mitgliedern, die von der Bundesversammlung gewählt werden.

Dem Präsidium gehören mindestens zur Hälfte Frauen an.

Der Länderrat kann im Rahmen des nach dem Parteiengesetz Zulässigen weitere Mitglieder mit nur beratender Stimme benennen.

Alle weiteren Punkte bleiben unverändert