BUNDESFRAUENRAT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4./5. Februar 2000 in HannoverSatzungsänderung S§14-1-4
AntragstellerInnen: Bundesfrauenrat
Gegenstand: Bundesvorstand
Anmerkungen: beschlossen auf dem Bundesfrauenrat am 5.2.2000§14 Bundesvorstand wird wie folgt geändert:
(1) unverändert
(2) neu lautet:
Dem Bundesvorstand gehören sechs Mitglieder an:
1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende (davon mindestens eine Frau)
2. der/die politische Geschäftsführerin
3. der/die Schatzmeisterin (von 2. und 3. mindestens eine Frau)
4. eine frauenpolitische Sprecherin
5. ein weiteres MitgliedDer Bundesvorstand vertritt die Bundespartei gem. § 26 (2) BGB. Dem Bundesvorstand gehören mindestens zur Hälfte Frauen an.
(3) neu wird als letzter Satz angefügt:
Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.
(4) Unverändert alte Satzungsregelung