BUNDESFRAUENRAT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4./5. Februar 2000 in Hannover

Satzungsänderung S§14-1-4
AntragstellerInnen: Bundesfrauenrat
Gegenstand: Bundesvorstand
Anmerkungen: beschlossen auf dem Bundesfrauenrat am 5.2.2000

§14 Bundesvorstand wird wie folgt geändert:

(1) unverändert

(2) neu lautet:

Dem Bundesvorstand gehören sechs Mitglieder an:

1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende (davon mindestens eine Frau)
2. der/die politische Geschäftsführerin
3. der/die Schatzmeisterin (von 2. und 3. mindestens eine Frau)
4. eine frauenpolitische Sprecherin
5. ein weiteres Mitglied

Der Bundesvorstand vertritt die Bundespartei gem. § 26 (2) BGB. Dem Bundesvorstand gehören mindestens zur Hälfte Frauen an.

(3) neu wird als letzter Satz angefügt:

Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

(4) Unverändert alte Satzungsregelung