KV Spandau

 

ANTRAG an die BDK in Karlsruhe vom 17. - 19.03.2000

Die BDK möge beschließen:
Die Partei, die Mitglieder der Bundestagsfraktion und die Regierungsmitglieder werden aufgefordert, im Bundestag und der Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß
1. beim Vollzug des Atomgesetzes der Stand von Wissenschaft und Technik maßgebend ist (u.a. ist eine Anpassung des kerntechnischen Regelwerkes vorzunehmen).
2. im Atomgesetz zweijährliche Sicherheitsüberprüfungen für Atomanlagen festgelegt werden, die sich tatsächlich am Stand von Wissenschaft und Technik zu orientieren haben und die ggf. entsprechende Nachrüstungsmaßnahmen bzw. - sofern Mängel durch Nachrüstungen nicht behoben werden können - die Stillegung von Anlagen zur Konsequenz haben müssen.
3. die Entsorgungsrückstellungen in einen unabhängigen Entsorgungsfonds überführt werden.
4. im Atomgesetz eine Deckungsvorsorge festgeschrieben wird, die sich am potentiellen Schadensausmaß eines schweren Atomunfalls orientiert.
5. Uranbrennstoff mit einer Primärenergiesteuer belegt wird, der gegenüber der Besteuerung von Mineralöl einen deutlichen Risikoaufschlag enthält.
6. die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen gesetzlich verboten wird.
7. der Bau bzw. Betrieb von (standortnahen) Zwischenlagern vom Staat nicht als Entsorgungsnachweis anerkannt wird.
8. die Entsorgungsnachweise der Atomkraftwerksbetreiber konsequent im Sinne des geltenden Atomgesetzes überprüft werden.
9. die Bundesregierung keinerlei Verträge mit den Atomkraftwerksbetreibern abschließt, sondern alle Maßnahmen ausschließlich durch Gesetze bzw. Verordnungen regelt.

KV Spandau (Berlin)

Begründung:
Der Antrag verfolgt drei Ziele. Erstens einen Abbau der ökonomischen Privilegien der Atomenergienutzung (z.B. Atomrückstellungen, Deckungsvorsorge, Besteuerung). Zweitens eine Anpassung des Gesetzesvollzuges an die Anforderungen des geltenden Atomrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Sicherheitsanforderungen nach Wissenschaft und Technik,
Erbringung von Entsorgungsnachweisen). Drittens den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.