KMV Kaiserslautern-Stadt, 02.02.00
Antrag: Atomausstieg
zur BDK vom 17. bis 19. März 2000 in Karlsruhe

Atomausstieg jetzt! Sofort!
Trotz Schadensersatzforderungen der Atomindustrie

Jeder Tag, an dem der Atomausstieg verzögert wird, ist ein fahrlässiger Umgang mit der Gesundheit der Bevölkerung. Trotz aller technischen Raffinessen ist die Atomenergie unbeherrschbar und eine stete Gefahr für die Bevölkerung. Die derzeitige Ausstiegsdiskussion beschränkt sich auf absurde wirtschaftliche Fragen. Im Rahmen der "Konsensgespräche" wird lediglich darüber verhandelt, welche Restlaufzeiten für die Betreiber noch wirtschaftlich tragbar sind. Zugeständnisse von Betreiberseite sind nicht zu erwarten. Völlig unter den Tisch fällt dabei, daß mit der Nutzung der Atomenergie große Gefahren verbunden sind, der entscheidende Grund dafür - den Atomausstieg zu fordern. Die Entscheidung ist längst überfällig, die Risiken der Atomenergie nicht länger in Kauf zu nehmen und den Ausstieg bedingungslos anzuordnen.

Um die Sicherheit der Bevölkerung nicht länger zu gefährden, das technische Risiko zu minimieren, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die Sozialverträglichkeit der Energieversorgung zu sichern, ist ein sofortiger Ausstieg aus der Atomenergie notwendig. Wir halten weiterhin den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie gesellschaftspolitisch für durchsetzbar und technisch für machbar. Wir werden die Bemühungen der Anti-Atom-Bewegung, diesem Ziel näher zu kommen, unterstützen. Dennoch begrüßen wir angesichts der realpolitischen und rechtlichen Situation, das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Programm zum schnellstmöglichen unumkehrbaren Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Allerdings lassen die, nach dem Abschluß der Koalitionsvereinbarung bekanntgewordenen Verhandlungsergebnisse, sowie die dazu von der Regierung, unserer Bundestagsfraktion und dem Bundesvorstand abgegebenen Stellungnahmen erhebliche Zweifel an der Durchsetzung des Ausstiegskonzeptes aufkommen.

Wir halten es für notwendig, daß sowohl die Bundespartei, als auch die Bundestagsfraktion deutlich (eine wirklich "Grüne") Position bezieht und nicht andauernd versucht, mit ihren Positionen die Ergebnisse der Verhandlungen auf Regierungsebene vorwegzunehmen.
Es darf durch diese Technologie kein weiterer Atommüll produziert werden; dies bedeutet:
- sofortige Stillegung aller Atomkraftwerke,
- das sofortige Verbot der Wiederaufarbeitung von Atommüll,
- daß die PKA in Gorleben nicht den Betrieb aufnimmt.
Der Ausstieg aus der Atomenergie und das Verbot der Wiederaufarbeitung von Atommüll muß gesetzlich festgeschrieben sein. Ferner muß der Förderzweck gestrichen und die Deckungsvorsorge erhöht werden. Die Rückstellungen der Atomwirtschaft sind in einen öffentlich-rechtlichen Fond zu überführen. Damit soll sichergestellt werden, daß die für Stillegung und Abbau alter Atomkraftwerke notwendigen Gelder bei Bedarf auch verfügbar sind. Es muß vermieden werden, daß die Kosten am Steuerzahler hängen bleiben, wenn ein Betreiber das Geld in den Sand setzt. Zwar sind die Atomkonzerne schon heute verpflichtet, Rückstellungen für den teuren Abbau ihrer Anlagen zu bilden. Doch die Verwendung des Geldes steht ihnen bis zum Zeitpunkt der Stillegung frei zur Verfügung. So konnten die Stromversorger sich mit diesen steuerlich subventionierten Geldern, die sich inzwischen auf 70 Milliarden Mark aufsummieren, in die Abfallwirtschaft, Telekommunikation, Wasserwirtschaft und Rüstungsindustrie einkaufen - in durchaus riskante Geschäfte also. Deshalb ist fraglich, ob die Rückstellungen überhaupt verfügbar sind, wenn sie für den teuren Abbau der Altanlagen benötigt werden.

Ein beschlußfähiges Konzept zur Endlagerung kann es erst nach einer unanfechtbaren, gesetzlichen Festschreibung des Atomausstieges geben. Die Erkundung des Salzstockes von Gorleben für ein Endlager ist umgehend zu unterbrechen. Insgesamt gehen wir weiter davon aus, daß nur ein Endlager für alle atomaren Abfallarten ausgewiesen werden soll, daher darf das Endlager Schacht Konrad nicht in Betrieb gehen.

Atomtransporte dürfen erst genehmigt werden, wenn alle Sicherheitsrisiken beseitigt sind und ein unwiderruflicher Atomausstieg beschlossen ist. Das AKW Mühlheim-Kährlich darf nie ans Netz gehen.

Dieser Antrag wurde auf der KMV am 02.02.2000 einstimmig beschlossen.


Gruß

SILKE und KALLE