3. Antrag zur BDK in Erfurt des KV Hagen
Die Mitgliederversammlung des KV Hagen hat am 23.01.1999 mit Mehrheit folgenden Antrag beschlossen:
Die BDK in Erfurt möge beschließen:
Die Bundesgesundheitsministerin wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche der zunehmenden Ausbildung von Resistenzen gegen Antibiotika entgegenwirken. Dazu könnte gehören:
1) eine Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte, alle PatientInnen mit der Verordnung antibiotischer Präparate auf die Gefahr einer Resistenzbildung durch unsachgemäße Anwendung hinzuweisen.
2) eine Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie, auf die antibiotische Wirkung eines Präparates bereits auf der Verpackung unübersehbar hinzuweisen und auf die Gefahr von Resistenzbildungen bei zu kurzer Medikationsdauer auf dem Beipackzettel ausführlich und herausgehoben zu informieren
3) eine Verpflichtung der Pharmaindustrie, die kleinste Verpackungseinheit mindestens so umfangreich zu bemessen, daß die Menge des verordneten Präparates in Übereinstimmung mit der auf dem Beipackzettel beschriebenen Mindesteinnahmedauer steht, statt diese wie heute aus kurzsichtigen Profitgründen üblich, auf 50% der für Mindesteinnahmedauer erforderliche Menge auszulegen, wodurch - falls keine zusätzliche Verschreibung stattfindet - in vielen Fällen resistente Bakterienstämme entstehen.
4) die Kostenerstattung so zu gestalten, daß nur eine adäquate Medikation und Beratung für die ÄrztInnen ein auch ökonomisch sinnvolles Handeln darstellt.
Begründung:
Neben unsachgemäßem Gebrauch, wogegen Aufklärung helfen kann, ist auch die weitverbreitete und von vorne herein unsachgemäße Verpackungseinheit vielfach Ursache für die vermeidbare Entstehung von gegen Antibiotika resistenten Bakterienstämmen. Eine Verordnung eines antibiotischen Präparates unterhalb des Mindesteinnahmemenge ist medizinisch nicht nur unsinnig, sondern sogar kontraproduktiv! Es können also nur nichtmedizinische Gründe für die Erfindung einer unsachgemäßen Verpackungseinheit existieren. Offenbar läßt sich bei zwei Arztbesuchen mit zwei Rezepten auf Seiten der ÄrztInnen, ApothekerInnen und der Pharmaindustrie mehr zu Lasten des Gesundheitswesens verdienen, als dies bei einer einzigen, größeren, aber richtig bemessenen Verordnung der Fall wäre. Das gegenwärtige System ist also in diesem Punkt sowohl ökonomisch wie medizinisch falsch.
Ralf Henze Tel. (04331) 789544, Fax (04331) 789616
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