2. Antrag zur BDK in Erfurt des KV Hagen
Die Mitgliederversammlung des KV Hagen hat am 23.01.1999 mit Mehrheit folgenden Antrag beschlossen:
Antrag zur Satzung
Die BDK in Erfurt möge beschließen:
In Paragraph 15 (Parteirat) der in Leipzig geänderten Bundessatzung wird nach dem Abschnitt 7 neu eingefügt:
(8) Mitglieder des Parteirates müssen von ihnen ausgeübte bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen oder von ihnen abgeschlossene Beraterverträge gegenüber der Bundesversammlung offenlegen.
Begründung:
In Leipzig wurde die alte Regelung, welche Ufer den Bundesvorstand
ein Verbot der Ausübung solcher Funktionen vorsah, durch eine Transparenz
- Regelung ersetzt. Das oben für den Parteirat beantragte ist analog zu
dem in Leipzig angenommenen Antrag der GAL-HH, welcher im entsprechenden Abschnitt
8 des Paragraphen 14 (Bundesvorstand) Eingang gefunden hat.
Leider war es aufgrund der rigiden Antragsdramaturgie nicht möglich, eine
Übernahme dessen für den Parteirat bereits in Leipzig zu beantragen,
weshalb diese Ergänzung hiermit zur Befassung gestellt wird. Dieser Antrag
ist somit keine lästige Reprise eines bereits in Leipzig abgelehnten Antrages
(und damit in Erfurt für redundant zu erachten) sondern die konsequente
Prolongierung der Leipziger Beschlüsse.
Ralf Henze Tel. (04331) 789544, Fax (04331) 789616
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