1. Antrag zur BDK in Erfurt des KV Hagen

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Die Mitgliederversammlung des KV Hagen hat am 23.01.1999 mit Mehrheit folgenden Antrag beschlossen:

Die Bundesdelegiertenkonferenz in Erfurt möge beschließen:

Für Sponsoring von Veranstaltungen von Buendnis 90 / Die Gruenen gelten folgende Grundsätze:

1. Sponsoring dient auf Seiten von Buendnis 90 / Die Gruenen ausschließlich der finanziellen Entlastung des veranstaltenden Parteiorgans von solchen Aufwendungen, welche dieses zu Lasten des jeweiligen Parteihaushaltes sonst selbst zu tragen hätte, da sie zur Durchführung der betreffenden Veranstaltung unabdingbar sind.

2. Geldwerte individuelle Leistungen an Parteimitglieder oder Journalisten, wie etwa kostenlose Beköstigung, oder Werbegeschenke, fallen eindeutig nicht darunter und sind im begründeten Ausnahmefall nur dann statthaft, wenn sie uneingeschränkt allen legitimierten VeranstaltungsteilnehmerInnen frei zugänglich sind. Es muß dann aber sichergestellt werden, daß dies gegenüber dem entsendenden Parteiorgan transparent ist, damit die Abrechnung nicht mit den - sonst üblichen und berechtigten - Verpflegungskostenpauschalen mißbräuchlich genutzt werden kann, sondern auch hier eine konkrete Entlastung der Kassen der Orts- und Kreisverbände erfolgt.
3. Leistungen, die eindeutig zur finanziellen Entlastung anderer Parteiorgane beitragen, wie z.B. eine Entlastung von Orts- und Kreisverbänden von Reisekosten der Delegierten durch ein Sponsoring von OEPNV oder Busshuttle bei Loks oder BDKs werden begrüßt und sind gegenüber dem entsendenden Parteiorgan kenntlich zu machen.

4. Der Tagungsraum, die Namensschilder, die Stimmzettel und die Stimmkarten der Mitglieder eines beschlußfassenden Parteiorgans sind grundsätzlich von jeglichen Werbehinweisen der Sponsoren frei zu halten.

5. Das veranstaltende Parteiorgan ist gehalten, nur mit solchen Sponsoren Verträge abzuschließen, deren gesellschaftliche oder wirtschaftlichen Rolle Gewähr bietet, daß daraus in der Öffentlichkeit und im Selbstverständnis der Mitglieder bezüglich der politischen Glaubwürdigkeit von Buendnis 90 / Die Gruenen und der politischen Unabhängigkeit von Buendnis 90 / Die Gruenen kein vorhersehbarer Schaden entstehen kann.

6. Die Inhalte von Sponsorenverträgen sind seitens des vertragsschließenden Parteiorgans gegenüber den Mitgliedern desjenigen Parteiorgans offen zu legen, von dem sie gewählt sind. Diese Transparenz ist unabdingbarer Bestandteil eines jeden Sponsorenvertrages.


Begründung:

Die BDK in Leipzig wurde gesponsort. Die Delegierten wurden darüber informiert, dies geschähe zur Entlastung von den hohen Kosten. Außerdem diene die Beköstigung von Journalisten dem Ziel, daß diese zahlreich zur Versammlung reisten. Verschwiegen wurde, daß MandatsträgerInnen und Vorstände mit sogenannten VIP - Cards gleichfalls Zugang zu dem ansonsten den Delegierten verschlossenen Bereich hatten.
Merkbar wurde dies durch jene VIPs, welche ihre Karte einfachen Delegierten weitergaben. So entstand ein Zwei - Klassen - System unter den VersammlungsteilnehmerInnen. Zusätzlich machten sich Promis außerhalb des Saales damit unerreichbar. Es darf bezweifelt werden, daß es für die
Durchführung einer BDK notwendig ist, für eine kostenlose Bewirtung von Journalisten zu sorgen. Die Vorstellung, damit werde die Berichterstattung über Buendnis 90 / Die Gruenen verbessert, ist ziemlich naiv und stellt eigentlich eine Beleidigung der Journalisten dar. Es darf daran erinnert
werden, daß die Böll - Stiftung spezielle Touren, welche der Shell - Konzern in Nigeria durchführte, um die teilnehmenden Journalisten zu einer affirmativen Berichterstattung zu bewegen, scharf angeprangert hat.
Da offenbar Sponsoring von Parteiveranstaltungen von Buendnis 90 / Die Gruenen ein relativ neues Terrain ist, wird es notwendig, einige Grundsätze zu regeln.

 


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Kontakt:

Ralf Henze Tel. (04331) 789544, Fax (04331) 789616

E-Mail: Koordination@BasisGruen.de