1. Antrag zur BDK in Erfurt des KV Hagen
Die Mitgliederversammlung des KV Hagen hat am 23.01.1999 mit Mehrheit folgenden Antrag beschlossen:
Die Bundesdelegiertenkonferenz in Erfurt möge beschließen:
Für Sponsoring von Veranstaltungen von Buendnis 90 / Die Gruenen gelten folgende Grundsätze:
1. Sponsoring dient auf Seiten von Buendnis 90 / Die Gruenen ausschließlich der finanziellen Entlastung des veranstaltenden Parteiorgans von solchen Aufwendungen, welche dieses zu Lasten des jeweiligen Parteihaushaltes sonst selbst zu tragen hätte, da sie zur Durchführung der betreffenden Veranstaltung unabdingbar sind.
2. Geldwerte individuelle Leistungen an Parteimitglieder
oder Journalisten, wie etwa kostenlose Beköstigung, oder Werbegeschenke,
fallen eindeutig nicht darunter und sind im begründeten Ausnahmefall nur
dann statthaft, wenn sie uneingeschränkt allen legitimierten VeranstaltungsteilnehmerInnen
frei zugänglich sind. Es muß dann aber sichergestellt werden, daß
dies gegenüber dem entsendenden Parteiorgan transparent ist, damit die
Abrechnung nicht mit den - sonst üblichen und berechtigten - Verpflegungskostenpauschalen
mißbräuchlich genutzt werden kann, sondern auch hier eine konkrete
Entlastung der Kassen der Orts- und Kreisverbände erfolgt.
3. Leistungen, die eindeutig zur finanziellen Entlastung anderer Parteiorgane
beitragen, wie z.B. eine Entlastung von Orts- und Kreisverbänden von Reisekosten
der Delegierten durch ein Sponsoring von OEPNV oder Busshuttle bei Loks oder
BDKs werden begrüßt und sind gegenüber dem entsendenden Parteiorgan
kenntlich zu machen.
4. Der Tagungsraum, die Namensschilder, die Stimmzettel und die Stimmkarten der Mitglieder eines beschlußfassenden Parteiorgans sind grundsätzlich von jeglichen Werbehinweisen der Sponsoren frei zu halten.
5. Das veranstaltende Parteiorgan ist gehalten, nur mit solchen Sponsoren Verträge abzuschließen, deren gesellschaftliche oder wirtschaftlichen Rolle Gewähr bietet, daß daraus in der Öffentlichkeit und im Selbstverständnis der Mitglieder bezüglich der politischen Glaubwürdigkeit von Buendnis 90 / Die Gruenen und der politischen Unabhängigkeit von Buendnis 90 / Die Gruenen kein vorhersehbarer Schaden entstehen kann.
6. Die Inhalte von Sponsorenverträgen sind seitens des vertragsschließenden Parteiorgans gegenüber den Mitgliedern desjenigen Parteiorgans offen zu legen, von dem sie gewählt sind. Diese Transparenz ist unabdingbarer Bestandteil eines jeden Sponsorenvertrages.
Begründung:
Die BDK in Leipzig wurde gesponsort. Die Delegierten
wurden darüber informiert, dies geschähe zur Entlastung von den hohen
Kosten. Außerdem diene die Beköstigung von Journalisten dem Ziel,
daß diese zahlreich zur Versammlung reisten. Verschwiegen wurde, daß
MandatsträgerInnen und Vorstände mit sogenannten VIP - Cards gleichfalls
Zugang zu dem ansonsten den Delegierten verschlossenen Bereich hatten.
Merkbar wurde dies durch jene VIPs, welche ihre Karte einfachen Delegierten
weitergaben. So entstand ein Zwei - Klassen - System unter den VersammlungsteilnehmerInnen.
Zusätzlich machten sich Promis außerhalb des Saales damit unerreichbar.
Es darf bezweifelt werden, daß es für die
Durchführung einer BDK notwendig ist, für eine kostenlose Bewirtung
von Journalisten zu sorgen. Die Vorstellung, damit werde die Berichterstattung
über Buendnis 90 / Die Gruenen verbessert, ist ziemlich naiv und stellt
eigentlich eine Beleidigung der Journalisten dar. Es darf daran erinnert
werden, daß die Böll - Stiftung spezielle Touren, welche der Shell
- Konzern in Nigeria durchführte, um die teilnehmenden Journalisten zu
einer affirmativen Berichterstattung zu bewegen, scharf angeprangert hat.
Da offenbar Sponsoring von Parteiveranstaltungen von Buendnis 90 / Die Gruenen
ein relativ neues Terrain ist, wird es notwendig, einige Grundsätze zu
regeln.
Ralf Henze Tel. (04331) 789544, Fax (04331) 789616
E-Mail: Koordination@BasisGruen.de