1. Antrag - Atomenergie

 

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Antrag der KVe Steinburg, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde

sowie Johanna Stange (KV Kiel), Erhard Dettmann (KV Plön)

an die BDK, 5.-7. März in Erfurt:


Wir lehnen dezentrale Zwischenlager für bestrahlte Kernbrennstoffe ab.


Begründung:
Die von der neuen Bundesregierung angestrebten dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten werden abgelehnt. Sie bedeuten zusätzliche Atomanlagen, noch bevor ein einziges AKW abgeschaltet ist. Die zusätzlichen Zwischenlagerkapazitäten bringen den Atomausstieg nicht voran. Vielmehr sollen sie als Entsorgungsvorsorgenachweis anerkannt werden. Damit können die Zwischenlager vor Ort zur Absicherung eines langfristigen Weiterbetriebs der AKWs missbraucht werden.
Wir fordern von der Bundesregierung diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag solange nicht umzusetzen, bis ein unumkehrbarer, mit Fristen versehener Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie gesellschaftlich abgesichert ist.

Wir kämpfen gegen die friedliche und militärische Nutzung der Atomenergie. Erstere verursacht schon im Normalbetrieb Krankheiten und bei Unfällen unermessliche Schäden.

Beim Betrieb von AKWs fallen - untrennbar damit verbunden - atomare Abfälle an, für die es weltweit bisher keine sichere Entsorgung gibt. Nach unserer Überzeugung wird es eine ungefährliche Endlagerung auch niemals geben.

Wir begrüßen es, dass die neue Bundesregierung die Wiederaufarbeitung beenden will und die Anzahl der Transporte verringert werden sollen. Diese Ziele sind am ehesten mit einem Sofortausstieg zu erreichen. Auch die Gefährdung durch die kontaminierten Transportbehälter und deren erwiesene, nicht allen Transportunfällen genügende Konstruktion sowie die Unzuverlässigkeit der Betreiber machen einen Sofortausstieg unabdingbar.

Zu Recht heißt es in der Koalitionsvereinbarung, Kapitel 3.2, "daß das bisherige Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat". Hier ist der Bezug gestrichen. Dezentrale Zwischenlager Hier ist "an den Standorten" gestrichen helfen den Betreibern jedoch aus der offensichtlichen Entsorgungsmisere. Deshalb sind die dezentralen Zwischenlager für das von der Bundesregierung angestrebte Ziel "die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden" (Koalitionsvereinbarung, Kapitel 3.1.) kontraproduktiv.

Das diesem Entsorgungskonzept zugrunde liegende Gutachten der Gruppe Ökologie in Hannover hatte festgelegte Ausstiegsfristen zur unabdingbaren Voraussetzung für die Errichtung von dezentralen Zwischenlagern gemacht. Ein Fahrplan, in welchem Zeitraum welches AKW abzuschalten ist, existiert aber bislang nicht.

Da die Bundesregierung die dezentralen Zwischenlager als Entsorgungsvorsorgenachweis anerkennen will, haben wir die Befürchtung, dass damit ein Weiterbetrieb der AKWs um ca. 40 Jahre ermöglicht wird - insbesondere dann, wenn spätere Bundesregierungen einen Ausstiegsbeschluss rückgängig machen.




 

Kontakt:

Ralf Henze Tel. (04331) 789544, Fax (04331) 789616

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