Antrag1 des KV Kaiserslautern-Stadt zur BDK am 13. Mai in Hagen

Nein zum NATO-Angriffskrieg!
Für UN-Friedensverhandlungen!
Für Wiederaufbau und Rückkehr der Flüchtlinge!

Wir fordern den Bundesvorstand, die grünen Regierungsmitglieder und MdBs auf, politisch für folgende Ziele einzutreten:

1. Sofortiger bedingungsloser Stopp des NATO-Angriffskrieges und Vereinbarung eines Waffenstillstandes unter Leitung der UN.

2. Einberufung einer Friedenskonferenz unter UN-Regie bei Beteiligung Rußlands, blockfreier und anderer am Konflikt nicht beteiligter, neutraler Staaten. NATO-Länder als Kriegspartei scheiden dabei von vornherein aus. Ebenso Länder, die mit ihrer Zustimmung zu NATO-Bombadierungen diese unterstützt und damit gegen die UN-Charta verstoßen haben.

3. Die politische und militärische Unterstützung der UCK durch NATO-Staaten und andere muß aufhören. Albanien und Mazedonien verpflichten sich, keine Aktivitäten der UCK, insbesondere Waffenlieferungen und Trainingslager, auf ihrem Staatsgebiet zu dulden und ihre Grenze für Waffen und UCK-Kämpfer zu schließen. Zusätzlich Kontrolle durch UN-Beobachter - unter Ausschluß der NATO-Staaten - wäre sinnvoll.

4. Stationierung internationaler, ziviler UN-Beobachter im Kosovo zur Überwachung der ausgehandelten Friedensvereinbarungen, der Rückkehr von Flüchtlingen etc. Auch hier gilt das Neutralitätsgebot: NATO-Staaten bzw. am Krieg beteiligte Staaten entsenden keine Beobachter.

5. Verhandlungen zum Kosovo-Status als relativ autonome, multiethnische Provinz der Albaner, Serben, Roma, Montenegriener, Türken und anderer Ethnien unter Wahrung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität Jugoslawiens. Dabei sind allen im Kosovo lebenden Ethnien sämtliche Minderheitenrechte nach internationalen Standards zu gewähren, wie sie auch für Kurden, Basken und andere zu fordern sind.

6. Länder, die an den Bombardierungen und den Zerstörungen der zivilen Infrastruktur beteiligt waren, sollten durch internationalen Druck zu bedingungslosen Schadenersatzzahlungen gezwungen werden, um die Kriegsschäden zu beseitigen und damit eine Rückkehr der Flüchtlinge zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte sich die EU an einem Wiederaufbauprogramm finanziell beteiligen.

7. Die Bundesrepublik muß ein Vielfaches dessen an Flüchtlingen aufnehmen, wozu sie sich bisher bereit erklärt hat.

Begründung:

zu 1.:
· Der Angriffskrieg verstößt gegen das internationale Recht. Die UN-Charta, Artikel 2, verbietet Androhung und Anwendung von Gewalt gegen souveräne Staaten.
· Das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch verbieten der BRD die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges (Art. 26 GG und §80 StGB).
· Mit den Bombardements erreicht die NATO des Gegenteil von dem, was sie angeblich bezwecken wollte, die humanitäre Katastrophe zu verhindern: Die Bombardierung der Wohngebiete und der zivilen Infrastruktur, wie Brücken, Eisenbahnlinien, Schulen, Krankenhäusern, hat die Flüchtlingsströme sowohl im Kosovo als auch in anderen Gebieten Jugoslawiens enorm anwachsen lassen. Die Bombardierung von Ölraffinerien, Chemiefabriken und das Verschießen der Uranmunition führen zu einer ökologischen Katastrophe, die die Rückkehr der Flüchtlinge zusätzlich erschweren wird. Auch die Zerstörung von Fabriken und Produktionsanlagen vernichtet die ökonomische Lebensgrundlage und behindert die Rückkehr der Flüchtlinge. Unterstützt und ermuntert durch die NATO-Bombardements verstärkt die UCK die Kampfhandlung gegen die jugoslawische Armee. Umgekehrt versucht die jugoslawische Armee die UCK zu vernichten. Auch vor diesen eskalierenden Kampfhandlungen flieht die Zivilbevölkerung verstärkt.

zu 2.: Begründung erfolgt mündlich.

zu 3.:
· Die UCK vertritt nur den Teil der Albaner, der die Sezession von Jugoslawien und den Anschluß an Albanien verlangt. Sie bekämpft und ermordet die Albaner, die für eine Lösung innerhalb Jugoslawiens eintreten. Viele dieser Albaner sind nach Serbien geflohen, was die Medien kaum erwähnen. Solange der Westen die UCK und damit ihre Ziele unterstützt, nämlich die Abspaltung von Jugoslawien, wird die UCK auf diese Maximalforderung nicht verzichten. Damit ist eine Verhandlungslösung unmöglich und der Krieg nicht zu beenden.
· Ohne die moralische, politische und militärische Unterstützung durch die NATO-Staaten würde die UCK zusammenbrechen und wäre nicht angriffsfähig.

zu 4.: Begründung erfolgt mündlich.

zu 5.: Begründung erfolgt mündlich.

zu 6.: Begründung erfolgt mündlich.