Beschluss der KMV des KV-Hagen vom 06. 05. 1999.

------------------------------------------
Die BDK moege beschliessen:

Feststellungen:

1. Vertragstreue ist etwas gegenseitiges.
2. Vertragsbruch entzieht einer gedeihlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit die Grundlage.
3. Fuer ein/e deutsche EU-Kommissar/in steht das Vorschlagsrecht vertraglich Buendnis90/Die Gruenen zu.
4. Die Position ist laut Beschluss der BDK in Bonn im Oktober 1998 mit einer Frau zu besetzen.

Forderungen:

1. Die Kandidatin fuer das Amt einer EU-Kommissarin muss folgende Qualifikationen aus der bisherigen Praxis moeglichst umfassend aufweisen:

a) europapolitische Erfahrung
b) Mehrsprachigkeit in europaeischen Verkehrssprachen, insbesondere Franzoesisch und Englisch
c) eine Verwaltung administrativ und politisch leiten und kontrollieren zu koennen

2. Der Laenderrat beraet und entscheidet ueber mindestens drei qualifizierte Personalvorschlagsalternativen, welche Bundestagsfraktion und Bundesvorstand ihm unverzueglich vorzulegen haben.

3. Fraktion und Vorstand sind im Sinne der Verwirklichung der Qualifikationskriterien gehalten, bei der Kandidatenfindung insbesondere
- ehemalige und amtierende buendnisgruene Eu-Parlamentarierinnen,
- Mitglieder europapolitscher Arbeitsgemeinschaften,
- Verwaltungsbeamtinnen auf Landes-, Bundes-, und internationaler Ebene,
- Geschaeftsfuehrerinnen uebernational operierender NGOs,
- Managerinnen/ Controllerinnen privater Unternehmen

in Betracht zu ziehen.

4. Die Naehe zu buendnisgruener Programmatik ist gleichfalls Vorausetzung, eine Parteimitgliedschaft jedoch keine Bedingung. Das Amt einer deutschen EU-Kommissarin ist kein Repaesentationsposten. Der frueheren Praxis, dorthin abgehalfterte Politiker wegzuloben, oder verdiente Funktionaere mit einer wohldotierten Stelle zu versorgen, muss von Buendnis 90 / Die Gruenen mit einem Personalangebot entgegengetreten werden, welches die unbestrittene fachliche Qualifikation einer Kandidatin fuer die komplexen Aufgaben unmissverstaendlich in den Mittelpunkt rueckt.


Begruendung:

Im Koalitionsvertag ist u.a. festgelegt, dass Buendnis 90 / Die Gruenen einen Personalvorschlag der SPD zur Wahl des/der Bundespraesident/en/in unterstuetzen. Es wurde ebenfalls vereinbart, dass ein Personalvorschlag von Buendnis 90 / Die Gruenen bei der Bestellung einer der beiden deutschen EU-Kommissare gilt.
Die SPD hat B90/DGr nicht vorab wegen der Personalie Johannes Rau konsultiert. Es sollte selbstverstaendlich sein, dass dies in Bezug auf einen der beiden deutschen Kommissionsposten genauso gehandhabt wird.

Jeder Versuch der SPD, den Koalitionsvertrag bezueglich der EU-Position in Frage zu stellen ist mit der Infragestellung der Bundespraesidentenkadidatur zu beantworten. Wenn die SPD meint Forderungen im In- und Ausland Rechnung tragen zu muessen, dass einer der beiden Kommissare von der Opposition (CDU/CSU) gestellt werden sollte, dann geht
dies - es sei denn Schroeder kann den anderen Mitgliedsstaaten eine dritte Position abschwatzen - nur zu Lasten der anderen Kommisssionsposition, welche die SPD bislang fuer sich reklamierte.

Deshalb stellt ein vorliegender Antrag zur BDK, aus friedenspolitischen Gruenden Uta Ranke-Heinemann (PDS-Vorschlag) zur einzig waehlbaren Kandidaten fuer das Amt des Bundespraesidenten vorzuschlagen, eine Verletzung des Koalitionsvertrages dar und muss - solange die Koalition besteht - unsererseits abgelehnt werden.

Die BDK in Bonn hat nachtraeglich die Personalentscheidungen bei der Regierungsbildung absegnen duerfen. Diesmal ist es anscheinend gar nicht vorgesehen, dass unterhalb von Bundestagsfraktion und Bundesvorstand eine Entscheidung ueberhaupt noch diskutiert und legitimiert wird. Da die Sonder-BDK dies nicht mehr auffangen kann, sollte der Prozess dem Laenderrat ueberantwortet werden.