BDK-Antrag des KV Daun


Ich möchte darauf hinweisen, daß der nachfolgende, bereits zweimal vertagte Antrag in Leipzig auf die übernächste BDK verwiesen wurde und somit in Hagen mit separaten TOP (s. Protokoll BDK Leipzig) behandelt werden sollte. Da der Inhalt
des Antrages zur anstehenden Problematik paßt, spricht vermutlich nichts dagegen.

Karl-W. Koch
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Stand 14.08.98 Antrag KV Daun zur BDK in Bonn!

Antrag zur Bosnien/NATO-Debatte

In Bosnien hat die Stationierung von NATO- und anderen Truppen im Auftrag der UN nicht wie von vielen befürchtet zu einer Eskalation geführt. Sie wird von der betroffenen Bevölkerung nach wie vor überwiegend begrüßt. Der Einsatz hat
inzwischen den Charakter einer friedenserhaltenden Maßnahme angenommen, aber er hat nicht die Gewährleistung eines tragfähigen Friedens und einer Verfolgung der Kriegsverbrecher gebracht.

Für künftige vergleichbare Situationen müssen in der BR Deutschland Möglichkeiten geschaffen werden, um bei einer derart eskalierenden Lage (Kosovo, Südsudan etc.) helfend eingreifen zu können, ohne gegen gültiges nationales und internationales
Recht zu verstoßen. Das ist international nur möglich, wenn entweder ein UN-Auftrag/-Hilfsersuchen vorliegt oder alle(!) beteiligten Parteien einem Eingreifen zustimmen. In Deutschland müssen nationale Gesetze dabei eingehalten werden. Es sind die logistischen Voraussetzungen zu schaffen. Zum Einsatz kommen können nur Polizeikräfte, deren Bewaffnung lediglich dem Eigenschutz dient. Die Aufgabe kann neben Wiederherstellen der Infrastruktur und medizinischer Hilfe nur die Trennung der Kriegsparteien und der Schutz von Minderheiten sein.

Aufgabe des Eingreifens kann dabei nicht die „Befriedung“ einer im Kriegs- (bzw. Bürgerkriegs-) zustand befindlichen Region oder gar die Vermeidung eines Flüchtlingstromes nach Deutschland sein.

Sind die Voraussetzungen dazu bei der UNO geschaffen, so sind diese Truppen direkt UN-Befehl zu unterstellen bzw. die sachliche und personelle Ausstattung eigenständiger UN-Einheiten zur Friedenspräventation und -bewahrung zu
unterstützen. Bis dahin ist die Einrichtung einer direkt dem Außenministerium unterstellten Polizeitruppe zu prüfen.
Um Mißbrauch vorzubeugen, sollen die Entscheidungen hierüber vom Bundestag mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

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