BDK-Antrag des KV Daun
Ich möchte darauf hinweisen, daß der nachfolgende, bereits zweimal
vertagte Antrag in Leipzig auf die übernächste BDK verwiesen wurde
und somit in Hagen mit separaten TOP (s. Protokoll BDK Leipzig) behandelt werden
sollte. Da der Inhalt
des Antrages zur anstehenden Problematik paßt, spricht vermutlich nichts
dagegen.
Karl-W. Koch
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Stand 14.08.98 Antrag KV Daun zur BDK in Bonn!
Antrag zur Bosnien/NATO-Debatte
In Bosnien hat die Stationierung von NATO- und anderen Truppen im Auftrag
der UN nicht wie von vielen befürchtet zu einer Eskalation geführt.
Sie wird von der betroffenen Bevölkerung nach wie vor überwiegend
begrüßt. Der Einsatz hat
inzwischen den Charakter einer friedenserhaltenden Maßnahme angenommen,
aber er hat nicht die Gewährleistung eines tragfähigen Friedens und
einer Verfolgung der Kriegsverbrecher gebracht.
Für künftige vergleichbare Situationen müssen in der BR Deutschland
Möglichkeiten geschaffen werden, um bei einer derart eskalierenden Lage
(Kosovo, Südsudan etc.) helfend eingreifen zu können, ohne gegen gültiges
nationales und internationales
Recht zu verstoßen. Das ist international nur möglich, wenn entweder
ein UN-Auftrag/-Hilfsersuchen vorliegt oder alle(!) beteiligten Parteien einem
Eingreifen zustimmen. In Deutschland müssen nationale Gesetze dabei eingehalten
werden. Es sind die logistischen Voraussetzungen zu schaffen. Zum Einsatz kommen
können nur Polizeikräfte, deren Bewaffnung lediglich dem Eigenschutz
dient. Die Aufgabe kann neben Wiederherstellen der Infrastruktur und medizinischer
Hilfe nur die Trennung der Kriegsparteien und der Schutz von Minderheiten sein.
Aufgabe des Eingreifens kann dabei nicht die Befriedung einer im Kriegs- (bzw. Bürgerkriegs-) zustand befindlichen Region oder gar die Vermeidung eines Flüchtlingstromes nach Deutschland sein.
Sind die Voraussetzungen dazu bei der UNO geschaffen, so sind diese Truppen
direkt UN-Befehl zu unterstellen bzw. die sachliche und personelle Ausstattung
eigenständiger UN-Einheiten zur Friedenspräventation und -bewahrung
zu
unterstützen. Bis dahin ist die Einrichtung einer direkt dem Außenministerium
unterstellten Polizeitruppe zu prüfen.
Um Mißbrauch vorzubeugen, sollen die Entscheidungen hierüber vom
Bundestag mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
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