2. Ordentlicher Bundesfrauenrat

Magdeburg, 15./ 16. 10.1999

Beschluß zur Strukturreform

Wir betrachten es als eine Selbstverständlichkeit, daß Mindestquotierung und Doppelspitze nicht in Frage gestellt werden.

  1. Wir erwarten, daß die Satzungsänderungen, die sich aus dem Vorschlag der Strukturreformkommission ergeben, umgehend ausformuliert werden, um eine optimale Diskussionsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Darin müssen die Kompetenzen und Aufgabenbeschreibungen der einzelnen Gremien klar definiert und die Abgrenzung zum grünen Koalitionsausschuß deutlich werden.
  2. Der Bundesfrauenrat fordert den Bundesvorstand auf, am Ende der Diskussion der Strukturreform in der Partei rechtzeitig vor der beschlußfassenden Bundesdelegiertenkonferenz einen Bundesfrauenrat einzuberufen.
  3. Es werden im Bundesfrauenrat Meinungsbilder zu den einzelnen Punkten erstellt, die dem Länderrat nach dem Bericht der Strukturreformkommission vorgestellt werden sollen.

Zu 4: In den Meinungsbildern kam folgendes zum Ausdruck:

- Zur Frage Abschaffung des Parteirats:

- Zum Nachfolgegremium (Präsidium?) des Parteirats:

Der Bundesfrauenrat ist mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Kommission zum Präsidium nicht gefolgt. Stattdessen gab es eine Mehrheit für folgende Vorschläge:

- Die Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz erfolgen und nicht durch den Länderrat.

Eindeutige Zustimmungen gab es zu den Kommissionsvorschlägen hinsichtlich

Keine eindeutigen Meinungsbilder ergaben sich in den Fragen: