Eine interessante Information aus einem Artikel von Steffen Wirth in der Frankfurter Rundschau:

"ZURÜCK ZUR LEHRE DES GERECHTEN KRIEGES?"

(Es geht um die Völkerrechtswidrigkeit des Nato-Einsatzes.)
"......

...Es stellt sich die Frage, was ein Friedensvertrag wert wäre, falls Milosevic unter dem Druck der Militäraktionen schließlich doch noch unterschreiben würde.

Hierüber gibt das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 Auskunft, in dem das Recht der völkerrechtlichen Verträge kodifiziert ist.
Artikel 52 des Übereinkommens lautet: "Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluß durch Androhung oder Anwendung von Gewalt unter Verletzung der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze des Völkerrechts herbeigeführt wurde."

..."

Einen Kommentar kann man/frau sich ersparen. Den Schluß aus diesem Artikel 52 kann JedeR
selbst ziehen.