Bündnis 90 / Die Grünen Fachbereich Außenpolitik als SprecherInnen: Martina Fischer, Harald Küppers, Dieter Reinhardt, Albert Statz |
![]() |
31.3.1999
Erklärung zur Situation in Kosov@*
Download (RTF-Format | PDF-Format)
1.
Bündnis 90/Die Grünen haben ihr Verständnis von Außenpolitik
immer von einem doppelten Grundsatz leiten lassen: der Absage an militärische
Gewalt und der Entmilitarisierung der Politik einerseits und der Wahrung und
Durchsetzung der Menschenrechte andererseits. Der Widerspruch zwischen der
Orientierung an Menschenrechten und der Absage an militärische Gewalt
ist in den Herzen und Köpfen eines und einer jeden; er droht uns zu zerreißen.
Eine Politik gegen Völkermord, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Vertreibung
und Verfeindung im ehemaligen Jugoslawien steht daher in dem Dilemma: Wie
ist gewaltfreie Politik gegen die unerträglichen Menschenrechtsverletzungen,
wie sie durch die Politik der Regierung Milosevic zur politischen Methode
gemacht wurden, möglich? Wie kann weiterer Gewalteskalation zwischen
den bewaffneten Kontrahenten (auch die UCK-Milizen verübten Menschenrechtsverletzungen)
entgegengewirkt werden, die vor allem die Zivilbevölkerung bedroht?
Nur scheinbar ist ein Eingreifen mit militärischen Mitteln unvermeidlich. Der Blick auf die Entstehung des Konflikts ist unerläßlich, um dauerhafte Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Grüne Politik muß sich am absoluten Vorrang nicht-militärischer, politischer Strategien orientieren und den Ausbau von Konzepten und Instrumenten der Prävention und zivilen Konfliktbearbeitung zu ihrem Prinzip machen. Von bündnisgrünen Mandats- und EntscheidungsträgerInnen, die meinen, das erwähnte Dilemma durch Einsatz militärischer Mittel lösen zu müssen, ist folglich der Nachweis zu erbringen, daß alle vorhandenen Spielräume für nicht-militärische Formen der Konfliktbearbeitung ausgeschöpft und in allen Phasen des Konflikts immer wieder neu ausgelotet wurden und werden. Bündnisgrüne PolitikerInnen dürfen vor den Ursachen und Entwicklungen, die in dieses Dilemma geführt haben, nicht die Augen schließen und müssen nach Alternativen suchen. Nichts ist schädlicher, als die kritischen Fragen beiseite zu drängen und zu glauben, die Reihen nun fest schließen zu müssen. Wer die gegenwärtige Politik von vornherein als alternativlos darstellt, verliert jede Zukunftsfähigkeit. Jede Chance eines Endes der militärischen Gewalt muß genutzt werden. Zu keiner Zeit darf die militärische Logik die Politik bestimmen.
Das Dilemma wird verstärkt, wenn die Wahrung der Menschenrechte zum obersten Ziel der Außenpolitik erhoben, gleichzeitig aber die Absage an militärische Gewalt relativiert wird. Bündnisgrüne Außenpolitik muß sich daran messen, daß sie eine Vermittlung zwischen diesen Prinzipien findet, die die Folgen bedenkt und langfristig die Bedingungen für eine friedensstiftende Politik der internationalen Staatengemeinschaft verbessert. Die Luftangriffe der NATO-Mitgliedstaaten sind dazu nicht geeignet, weil sie in eine militärische Eskalation führen, die die ganze Region in Mitleidenschaft ziehen kann, und weil sie durch die Mißachtung des Aggressionsverbots eine wesentliche Errungenschaft der Völkerrechtsentwicklung nach dem zweiten Weltkrieg untergräbt: Das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen wird zugunsten der Interessen von NATO-Mitgliedstaaten unterlaufen.
2.
Die Angriffe von NATO-Luftstreitkräften auf militärische und zivile
Ziele in der Bundesrepublik Jugoslawien bilden den Schlußpunkt und das
Eingeständnis einer über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte
hin verfehlten Balkanpolitik. Die SprecherInnen erachten es als bedauerlich,
daß der deutsche Bundestag sich durch seine Entscheidung vom Oktober
1998 auf die Strategie einer militärischen Eskalation unter deutscher
Beteiligung festgelegt hat. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, daß
sich das politische Ziel, die Regierung Milosevic mit militärischen Mitteln
zurück nach Rambouillet zu bomben und eine Unterschrift unter das dort
ausgehandelte Abkommen zu erwirken, nicht erreichen läßt, und daß
das diktatorische Regime eher politisch gestärkt wird. Weite Teile der
jugoslawischen Bevölkerung vereinigen sich in einem Schulterschluß
gegen das westliche Bündnis; oppositionelle, friedenswillige gesellschaftliche
Kräfte werden weitgehend zum Schweigen gebracht. Mit der massiven Bombardierung
hat sich die Situation der Menschen nicht verbessert; vielmehr sind die Menschenrechtsverletzungen
und das brutale Vorgehen der serbischen Miliz und des serbischen Militärs
eskaliert. Eine Fortführung der militärischen Einsätze könnte
dazu führen, den Krieg auszuweiten und weiter zu eskalieren. Mit jedem
Opfer an Menschenleben wächst die Gefahr, daß ein Zusammenleben
von Kosov@-AlbanerInnen und SerbInnen in der Region im Rahmen einer Autonomielösung
unmöglich wird.
3.
Die SprecherInnen des Fachbereichs Außenpolitik erkennen die diplomatischen
Bemühungen von Außenminister Joschka Fischer zur politischen Überwindung
der Kosov@krise im Vorfeld des Rambouillet-Prozesses ausdrücklich an.
Sie möchten aber gleichzeitig entschieden ihrer Kritik am Vorgehen der
westlichen Regierungen in diesem Verhandlungsprozeß und an der Entscheidung
zur militärischen Intervention Ausdruck verleihen. Die Vorbehalte begründen
sich aus folgenden Punkten:
Die jugoslawische Delegation hat den in Rambouillet vorgelegten Vertragstext
vor allem wegen der damit verbundenen Stationierung von NATO-Truppen abgelehnt.
Die Tür wäre dennoch offen gewesen für die Möglichkeit,
Standby-Forces unter VN oder OSZE-Mandat zu stationieren. Diese Option ist
von den westlichen Regierungen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden.
Es wurde darauf hingewiesen, daß die UCK nur zur Unterschrift bereit
wäre, wenn die NATO Truppen stationiere. Vor allem die amerikanische
Regierung hat hier ihre Interessen an einer Dominanz der Nordatlantischen
Militärallianz durchgesetzt, auf Kosten allerdings der für eine
nichtmilitärische Konfliktregelung auszuschöpfenden Spielräume.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß es hier weniger um Menschenrechte
als um Staatsräson und Glaubwürdigkeit der NATO und um eine Marginalisierung
der Institutionen der VN und OSZE geht.
Dieser Eindruck wird verstärkt durch die massive Zensur auf Seiten der
kriegführenden Mächte und die offensichtliche Desinformation, die
- wie schon im Golfkrieg und auch im Bosnienkrieg - über die Medien lanciert
wird. Ungenauigkeiten über die Größenordnungen und Anlässe
für Flüchtlingsbewegungen sind an der Tagesordnung und es wird mit
fragwürdigen Bildern gearbeitet. Der Weltöffentlichkeit werden Fernsehbilder
von Flüchtlingstrecks von KosovarInnen präsentiert, von denen vielfach
nicht deutlich gemacht wird, ob es sich um tagesaktuelle Berichte oder Archivmaterial
handelt. Feindbilder (entmenschlichte Bilder) und negativ-Pauschalisierungen
der "Serben" schlechthin treten an die Stelle von Differenzierungen
der für Gewalthandlungen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen
Akteure. Die Weltöffentlichkeit wird über gewaltsame Proteste der
Bevölkerung im serbischen Teil Bosniens informiert, die gegen Angehörige
internationaler Organisationen vorgehen, nicht aber über friedliche Demonstrationen
gegen das Vorgehen der NATO in dieser Region. Alles in allem erfahren wir
viel über Strategie und Taktik, Psychologie der Mächtigen und Machtpoker,
aber kaum etwas über die Opfer des Krieges auf beiden Seiten. Auch die
UCK hat solche zu verantworten (Anschläge auf militärische und zivile
serbische Einrichtungen sowie auf Menschen in den eigenen Reihen, die der
Kollaboration bezichtigt werden). Von allen bundesdeutschen PolitikerInnen
erwarten wir einen kritischen Umgang mit Informationen und Differenzierungsbereitschaft
bei der Analyse des Konflikts. Dies bildet die Grundvoraussetzung für
politische Konzeptionen zur Überwindung der verfahrenen Situation in
Kosov@.
Es gibt zahlreiche Hinweise dafür, daß der NATO-Einsatz das, was
er vorgibt verhindern zu wollen, nämlich einen Flächenbrand auf
dem Balkan, zusätzlich schüren könnte. Das militärische
Eingreifen der NATO wird weithin als direkte Unterstützung der UCK interpretiert.
AlbanerInnen in Westmazedonien, die ihrerseits sezessionistische Ziele verfolgen
und eine Vision von Großalbanien vor Augen haben, werden sich in ihren
Absichten bestärkt fühlen. Eine Destabilisierung der gesamten südslawischen
Region und eine unabsehbare Entwicklung in den Beziehungen der westlichen
Staaten mit Rußland sind zu befürchten. Die Konfrontation mit Rußland
steigt. Das Vorgehen der NATO gegen die BR Jugoslawien könnte innenpolitische
Entwicklungen bestärken, die die russische Regierung zu Reaktionen führt,
die einer Konflikttransformation in der Region weiter abträglich sind.
Die derzeitige Militärintervention hat gravierende, negative Auswirkungen
für den fragilen Friedensprozeß in Bosnien-Hercegovina. Das politische
Zusammenwachsen der beiden Entitäten (bosniakisch-kroatische Föderation
und serbische Republik), das in den vergangenen Monaten ohnehin starken Belastungsproben
ausgesetzt war, wird nun zusätzlich erschwert. Die im Zuge der Bombardierung
Jugoslawiens um sich greifende anti-westliche Stimmung wird die Zusammenarbeit
bei der Flüchtlingsrückführung gerade in die Republika Srpska
erheblich erschweren. Vor allem die dringend erforderliche Kooperation zwischen
Gemeinden und Kantonen bei der Reintegration Vertriebener unterschiedlicher
nationaler Zugehörigkeit wird vielerorts zum Erliegen kommen. Die zarten
Ansätze grenzüberschreitender Projekte für Verständigung
und Kooperation im kulturellen Bereich, im Bildungssektor, auf regionaler
und kommunalpolitischer Ebene drohen durch die Militärintervention erstickt
zu werden. Grenzübertritte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
werden für die gesellschaftlichen Träger nun zunehmend unmöglich,
die Kommunikation droht zu versiegen.
Die völkerrechtliche Legitimität des Einsatzes ist höchst fragwürdig.
Der Verzicht auf ein eindeutiges UN-Mandat könnte verheerende Folgewirkungen
nach sich ziehen. Auch andere Mitglieder des Sicherheitsrats wie Rußland
oder China könnten sich durch dieses Beispiel in Zukunft veranlaßt
sehen, unter Umgehung der VN und mit der gleichen Begründung wie die
NATO-Mitgliedstaaten, allein oder im Verbund mit alliierten Partnern in selbstdefinierten
Einflußzonen militärisch gegen Friedensgefährdungen durch
Autonomiebewegungen oder Unabhängigkeitsbestrebungen vorzugehen.
Die Entscheidung für das militärische Eingreifen der NATO im Kosov@-Konflikt
fügt sich ein in den Trend zur Formulierung einer neuen strategischen
Konzeption des Bündnisses, das für sich in Anspruch nimmt, militärische
Einsätze jenseits des Territoriums seiner Mitgliedstaaten grundsätzlich
auch ohne Mandat der Vereinten Nationen durchführen zu können. Diese
Konzeption halten wir für falsch und friedenspolitisch außerordentlich
bedenklich. Es ist die Abkehr vom Ziel einer Staatenwelt, in der die Staaten
ihre auswärtigen Beziehungen nach denselben Prinzipien organisieren sollten,
wie ihre innere Verfaßtheit: Nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit
(Rechtssicherheit) und der Demokratie. Dafür bedürfen sie des Dachs
der Vereinten Nationen. Ein Militärbündnis, das sich zur Weltpolizei
aufschwingt, kann diese Rechtssicherheit nicht gewährleisten. Auf dieses
Faktum aufmerksam zu machen und einer Selbstmandatierung der NATO eine generelle
Absage zu erteilen, ist die Aufgabe der deutschen Regierung beim bevorstehenden
NATO-Gipfeltreffen im April.
4.
Die Entscheidung der NATO-Mitgliedstaaten, die Menschenrechtsverletzungen
in Kosov@ mit militärischen Luftangriffen beenden zu wollen, hat sich
als Fehlentscheidung erwiesen. Diese Einschätzung wird auch von ExpertInnen
aus dem Militär selbst oder aus militärnahen Einrichtungen vertreten.
So sollten z.B. die Äußerungen von Christian Hacke, Professor an
der Bundeswehrhochschule Hamburg, gegenüber der Deutschen Welle am 29.3.1999,
daß sich die NATO auf dem Irrweg befinde, den politischen EntscheidungsträgerInnen
zu denken geben. Auch einige neutrale Staaten haben deutliche Skepsis gegenüber
dem Vorgehen der NATO angemeldet.
Angesichts der Fragwürdigkeit der militärischen Intervention, der Erfolglosigkeit der bisherigen Politik und der Gefahr einer weiteren Eskalation fordern die SprecherInnen des Fachbereichs Außenpolitik die Mitglieder der Bundesregierung und des deutschen Bundestages auf, diese Bedenken ernstzunehmen.
Alle Konfliktparteien in Kosov@ - und zwar sowohl die jugoslawische Regierung,
als auch die Kosov@-AlbanerInnen, aber ebenso die NATO-Mitgliedstaaten - müssen
die bewaffneten Auseinandersetzungen umgehend beenden und an den Verhandlungstisch
zurückkehren. Ein Waffenstillstand darf nicht an weitergehende Bedingugnen
gebunden werden. Bundesaußenminister Fischer sollte in diesem Sinne
jegliche Friedensinitiativen, vor allem solche der russischen Regierung, unterstützen.
Vordringliche Aufgabe der Flüchtlingshilfe ist es, den Flüchtlingen
vor Ort rasch und unbürokratisch zu helfen. Deutschland muß sich
als offenes Land für die Flüchtlinge erweisen: formeller Abschiebestopp
für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien, sofortige
Erteilung von Visa bei Vorliegen einer Einladung, keine Zurückweisungen
an der Grenze.
Unter Einbeziehung von Vermittlern und ExpertInnen, die für beide Seiten
glaubwürdig sind, muß versucht werden, die Konfliktbeteiligten
zur Annahme des politischen Teils des Rambouillet-Abkommens und zur gleichzeitigen
Akzeptanz von unter VN- bzw. OSZE-Mandat agierenden militärischen und
zivilen Kräften (Polizei und zivilen Beobachtern) zu bewegen, die dieses
Abkommen umsetzen und überwachen. Ihnen wird ein Gewaltmonopol - allerdings
nur mit Zustimmung der Konfliktparteien und im Rahmen dieses Implementierungsprozesses
- übertragen, solange rechtsstaatliche Institutionen und Polizeien in
der Krisenregion des (international unterstützten) Aufbaus bedürfen.
Die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand verbinden wir mit der
Forderung nach einer ernstgemeinten politischen Initiative, die tatsächlich
den Stopp von Völkermord und Menschenrechtsverletzungen in Kosov@ zum
Ziel hat, anstelle der Profilierung von internationalen Bündnissen oder
politischen bzw. militärischen RepräsentantInnen. Eine solche Initiative
muß die Dynamik und die neuen Fakten, die durch die militärische
Eskalation der vergangenen Tage entstanden sind (wie die Vertreibungen, die
Verhärtung der Fronten zwischen den Konfliktbeteiligten, den "Wagenburgeffekt",
das Agieren von Bürgerkriegs-Warlords) mit berücksichtigen und ein
langfristiges Konzept zur Konflikttransformation in der Region aufweisen.
Dies kann nur von einer umfassenden internationalen Konferenz geleistet werden,
die nicht nur die Probleme der Autonomie bzw. Menschenrechtsverletzungen und
Flüchtlingsrückführung in Kosov@ angeht, sondern auch die wirtschaftlichen
Probleme der Region und die humanitäre Problematik der seit dem Krieg
in der Bundesrepublik Jugoslawien befindlichen 750 000 (aus Kroatien und Bosnien
stammenden serbischen) Flüchtlinge einbezieht.
Ein glaubwürdiger politischer Prozeß der Friedenskonsolidierung
muß mittel- und langfristig durch positive Anreize seitens der OECD-Staaten
flankiert werden. Für das Mitwirken an einem Friedensprozeß müssen
den Konfliktparteien wirtschaftliche Hilfe und Mittel für den Wiederaufbau
und auch Unterstützung bei der Flüchtlingsrückkehr in Aussicht
gestellt werden. Dafür sollte sich die Bundesregierung einsetzen.
Notwendig ist ein von der OSZE gesteuerter Prozeß, der zu einer politischen
Ordnung in Südosteuropa führt, die einen Rahmen für die Lösung
aller territorialen und Minderheitenproblemen der Region bietet. Der EU kommt
dabei eine zentrale Rolle zu. Allen südslawischen Staaten, die ihre Minderheitenfragen
und Grenzprobleme gemäß den Prinzipien der OSZE auf friedlichem
Wege bearbeiten, muß umgehend die Perspektive einer engen Assoziation
mit der EU mit der langfristigen Beitrittsperspektive geboten werden.
Das grün geführte Außenministerium, die Bundestagsfraktion
und der Bundesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen sind überdies
gefordert, mit Nachdruck die Umsetzung von Konzepten der Gewaltprävention
und zivilen Konfliktbearbeitung und die Stärkung entsprechender Instrumente,
gemäß der Ankündigung im Koalitionsvertrag, voranzutreiben.
Dafür bedarf es vor allem der materiellen Absicherung und sichtbarer
symbolischer Schritte. Ansonsten geraten die wiederholten Absichtserklärungen
zum Alibi.
Kontaktadressen des Fachbereichs Außenpolitik
BAG Europa
Dr. Albert Statz, Tel. 0228-234094, Fax -1646010, E-mail albert.statz@gruene-fraktion.de
Ilka Schröder, Tel. 0177-8642753, E-mail tobe@innocent.com
BAG Nord-Süd
Harald Küppers, Tel. 069-60905822, Fax - 60905823 E-mail Harald.Kueppers@t-online.de
BAG Frieden
Dr. Martina Fischer, Tel. 030-8318090, Fax. -8315985, E-mail martina.fischer@berghof.b.shuttle.de
Dieter Reinhardt, Tel. 0541-41853, Fax. -41873, E-mail Dieter_Reinhardt@gmx.de