PRESSEMITTEILUNG
NR. 0139/99
Datum: 31.03.1999
Asyl fuer Kosovo-Fluechtlinge
Claudia Roth, menschenrechtspolitische Sprecherin, erklaert:
Deutschland und die NATO beklagen zu Recht die ethnische Vertreibung im Kosovo. Die Massaker im Kosovo, mit denen die Luftangriffe gerechtfertigt werden, gelten aber nicht als Asylgrund nach deutschem Recht. Das zeigt eine entsetzliche Schutzluecke. Sie laeuft auf den Satz hinaus: Bomben ja, Asylschutz nein.
Die Asylverfahren von Opfern ethnischer Vertreibung werden in Deutschland als offensichtlich unbegruendet abgewiesen. Bis vor kurzem ist in den Kosovo noch abgeschoben worden. Das traegt nicht zur Glaubwuerdigkeit der deutschen Position bei.
Glaubwuerdigkeit heute heisst, das Prinzip der Schutzgewaehrung auch bei uns fuer Hilfesuchende zur Leitlinie der Politik zu machen.
Bundestagsfraktion Buendnis 90/Die Gruenen
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