Für Frieden und soziale Gerechtigkeit
- Wir fordern eine ANDERE AUSSENPOLITIK
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Seit mehreren Hundert Jahren lebt die „Westliche Welt“ (heute: die sog.„Industriestaaten“) auf Kosten der gesamten restlichen Welt. Waren es früher die Ausbeutungen an Rohstoffen und „menschlichen Ressourcen“ (sprich: Sklaverei), so haben sich die Schwerpunkte nur um Nuancen
verschoben. Lediglich der schwerwiegende Punkt „ökologische Ausbeute“ ist aufgrund der „technologischen Fortschrittes“ neu hinzugekommen. Längst wurde der „kalte“ Ost-West-Konflikt der Nach-2.-Weltkriegszeit durch den Nord-Süd-Konflikt ersetzt. Anders als im vorhergehenden Konflikt herrscht hier aber kein Gleichgewicht des Schreckens, eine gegenseitige Vernichtung bei Angriff ist nicht mehr zwangsläufig gegeben. Die sich heute abzeichnenden Kriege um Rohstoffe, Arbeitskräfte und ökologische Folgen einseitiger Ausbeutung werden geführt, ja sie sind bereits (Golfkrieg 1990/91) geführt wurden. Deutschland spielt dabei mittlerweile in der„ersten Liga“: Es hat wieder Großmachtsambitionen und unterstützt in großen Zügen die westliche Ausbeutungs-Kriegspolitik und nutzt so – wie selbstverständlich – die ungerechtfertigten Vorteile. Wenn die Menschheit nicht in ein neues Jahrhundert der andauernden Kriege (und als mögliche Gegenmaßnahme der militärisch unterlegenen Seite: Terroranschläge) geführt werden soll, ist ein sofortiges Gegenlenken unerlässlich.

Wir fordern daher von der – auch gerade DAFÜR – neu gewählten rotgrünen Regierung:

Ø Einen deutlichen Widerspruch zur US-amerikanischen Politik„präventiver Selbstverteidigung“ Die Anwendung dieser „Bush-Doktrin“ schließt in sich das Vorlegen rechtskräftiger und rechtsverwertbarer Beweise aus. Wohin dies führt, zeigt sich schon heute: Der russische Staatspräsident Wladimir Putin reklamiert nun eben dieses Recht, um auf dem Staatsgebiet Georgiens vorbeugende Terrorismusbekämpfung zu betreiben. Künftig hätte jeder Staat das Recht mit dieser Argumentation jeden anderen Staat anzugreifen – Beweise brauchen nicht vorgelegt zu werden!

Ø Eine definitives Nutzungsverbot für ALLE in Deutschland gelegenen Stützpunkte der US-Armee für den geplanten Präventivkrieg der USA gegen den Irak mit der Begründung, dass dieser einen eklatanten Bruch geltenden Völkerrechts und einen Angriff auf das kollektive Sicherheitssystem der UNO insgesamt darstellt. Weiterhin steht er im Widerspruch zum Grundgesetz. Dieses stellt in Art. 26 Handlungen als verfassungswidrig unter Strafe, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“. Aus dem oben Gesagten ergibt sich: Deutschland hat zumindest seit dem sog. „2+4-Vertrag“ völkerrechtliche Hoheit über das gesamte Bundesgebiet. Es ergibt sich demnach zwingend, dass die Bundesregierung nicht nur das Recht, sondern gemäß Verfassung und Völkervertragsrecht sogar die Pflicht hat, alliierten Truppen die Nutzung deutschen Territoriums, inklusive des Luftraums über Deutschland, zur Vorbereitung und Durchführung des geplanten Angriffskrieges gegen den Irak zu untersagen. Eine Nutzung von in Deutschland gelegener Infrastruktur ist daher AUF JEDEN FALL von der Zustimmung des deutschen Souveräns (Bundestag) abhängig. Diese ist zu verweigern! Ø Einen Widerruf bzw. die
Aufhebung des NATO-Bündnisfalles Es wurden – entgegen allen ursprünglich gemachten Zusagen – bis heute keinerlei Beweise für die Schuld oder Beteiligung von Bin Laden, der Al-Khaida oder der Taliban vorgelegt. Die Theorie eines – dem Beschluss des NATO-Bündnisfalles zugrunde gelegter – Angriffes eines anderen Staates auf die USA ist somit nicht länger haltbar.

Ø Die Beendigung der grundgesetzwidrigen Kampfeinsätze in Afghanistan, Eintreten für eine Umwandlung des Mandats zur Stabilisierung und Befriedung des GESAMTEN Landes oder ABZUG der deutschen Truppen. KSK-Truppen kämpfen unbestreitbar an der Seite von US-Truppen und liefern diesen Gefangene aus. Die Schutzfunktion der Internationalen Truppen ist lediglich auf die Haupotstadt geschränkt, im Rest des Landes machen nach wie vor die „Kriegsfürsten“, was sie wollen. Der Opiumexport blüht, die Menschenrechte, gerade auch der Frauen, werden nach wie vor mit Füßen getreten.

Ø Die Aufhebung des Bankgeheimnisses national (und ein Eintreten für denselben Schritt auf internationaler Ebene) für ALLE Ermittlungen im Zusammenhang mit den Verbrechen des 11.9.2001. Es gibt eindeutige Belege, dass mit dem Wissen um die Anschläge Spekulationen in mehrstelliger Millionen-$-Höhe getätigt wurden. Diesen Spuren wurde bis heute nicht ausreichend nachgegangen. Es kann nicht angehen, dass Tausende Unschuldige ums Leben kommen, die Ermittlung der Drahtzieher und Hintermänner (die offenkundig Kenntnisse der Anschläge hatten und unbestreitbar davon profitierten) aber am sog. „Bankgeheimnis“ scheitert. Ø Eine andere
Ausrichtung der deutschen Verteidigungspolitik– weniger Militärausgaben, mehr Entwicklungshilfe als „Hilfe zur Selbsthilfe“ Die Ausrichtung der deutschen Verteidigungspolitik ist im Grundgesetz (GG Art. 87a) vorgeben. Jede willkürlich Anpassung an „geänderte Realitäten“ wie derzeit ablaufend, ist nur über eine entsprechende Grundgesetzänderung möglich. ALLES ANDERE IST VERFASSUNGSBRUCH! Eine auf ein friedliches Miteinander angelegte internationale Politik braucht keine schnellen Eingreiftruppen, keine Jagdbombergeschwader und keine Transportmaschinen zum weltweiten Einsatz. Entwicklungshilfe darf nicht als Investition in die deutsche Wirtschaft zwangsrückfließen, sondern muss die Arbeitsplätze IM (Empfänger-)LAND sichern.

Der SprecherInnenrat von BasisGrün e.V.

 

 

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