Fachbereich Finanzen / Wirtschaft / Soziales
Rente
Aufpoliert statt reformiert
von Ramona Pop, Jan Fries und Christian Meyer Jugendliche und ihre Interessen sind für die Politikerinnen und Politiker etwas so kostbares, dass sie allein für Sonntagsreden reserviert sind. Nur bei der Rentenreform ist alles anders. In dieser Debatte dürfen die "Interessen der nächsten Generation" als Alltagsargument herhalten. Endlich scheint das erreicht worden zu sein, worum schon viele gekämpft haben, die Interessen junger Menschen stehen im Mittelpunkt. Glaubt man einigen PolitikerInnen ist es eigentlich eine Reform nur für die Jugend. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden zum selbst ernannten Anwalt der Jugend und Walter Riester kennt kaum ein anderes Argument als die "Generationengerechtigkeit". Nur die Jugend selber fühlt sich nicht berücksichtigt. Ein breites Spektrum an Jugendorganisationen von der Grünen Jugend über Jusos und DGB-Jugend bis hin zu der evangelischen und katholischen Jugend lehnten den Rentenreformentwurf ab. Spätestens bei den "Rentenkonsensgesprächen" wurde deutlich, dass es nicht wirklich um die künftigen Generationen geht. Denn Konsens meinte die Einbeziehung aller politischen Parteien, nicht die Einbeziehung aller Generationen. So bleibt als einziger wirklicher Konsens die Notwendigkeit einer Reform. Der Begriff der "Generationengerechtigkeit" verkam in der Debatte zu einem Kampfbegriff und einer leeren Hülle, mit dem die diversen Lobbyisten versuchten für sich Vorteile zu erringen. Dabei war es egal, ob es sich um den angeblichen Kampf zwischen den Generationen handelt oder um den Versuch notwendige Umverteilung zu erwirken. Nur um eine Reform für die junge Menschen geht es nicht. Allein die Verteilung des Kuchens "Rente" steht im Mittelpunkt. Das Tauziehen darum ist eindeutig nicht an die jüngere Generation gegangen. Generationengerechtigkeit kann nicht zur einseitigen Interessenvertretung einer Generation herangezogen werden. Einen demagogisch herbeigerufenen "Generationenkrieg", der allein zur angeblichen Unausweichlichkeit einer pauschalen Rentenkürzung herbei geredet wird, lehnen wir ab. Statt dessen muss der Begriff "Generationengerechtigkeit" für
eine Debatte stehen, die eine Grundlage für ein zukünftiges
System zur Alterssicherung mit dem alle Generationen leben können,
sucht. An Stelle einer ergebnisoffenen Diskussionen wird aber ein ideologisches Ziel vorgegeben. Die Beiträge sollen stabil bleiben. An dem Ziel der Betragsstabilität beißt sich die Bundesregierung fest, anstatt alle Veränderungen von Gesellschaft und Arbeitswelt in die Reform einzubeziehen. Dabei hat gerade die junge Generation ein Recht auf ein Rentensystem, dass die aktuellen Veränderungen und Umbrüche berücksichtigt. Das hätte etwas mit Gerechtigkeit zu tun und würde die Lebensrealitäten der jungen Generation anerkennen.
Jetzt jung zu sein, heißt sich in einem Umbruch der Gesellschaft zurecht finden zu müssen. Den klassischen Lebensweg gibt es nicht mehr. Junge Männer können nicht mehr darauf zählen ihr Leben lang Vollzeit zu arbeiten, anderseits verlangt auch niemand mehr von ihnen, dass sie der Alleinernährer einer Familie sind. Frauen hingegen haben sich erfreulicherweise von der Rolle als Hausfrau und im Einzelfall Nebenverdienerin weitgehend befreit und fordern ökonomische Unabhängigkeit. Diese ist erst die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. All diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf Einkommen und deren Verteilung. Der daraus folgende Prozeß der Reorganisation von Erwerbsarbeit und Reproduktionsarbeit hat gerade erst begonnen. Andere Veränderungen haben dagegen schon an Kontur gewonnen. Besonders
die Erosion der Erwerbsgesellschaft ist unübersehbar. Das sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnis hat seine absolute Vormachtstellung
eingebüßt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse,
(Schein-)selbständige Tätigkeiten, aber auch Erwerbslosigkeit
haben in einem beträchtlichen Umfang zugenommen. Vier Millionen registrierte
Erwerbslose und eine noch größerer Bedarf an Arbeitsplätzen
ist mehr als ein konjunkturelles Problem. Die Leistungsfähigkeit
unser Volkswirtschaft ist durch diesen Umbruch nicht gefährdet, eher
im Gegenteil. Allein der Finanzierung unseres Sozialsysteme wird der Boden
unter den Füßen weggezogen, da sie von den sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnissen abhängig ist. Das Interesse der jungen Generation an ein zukünftiges Rentensystem ist vor allem, dass es diese veränderte gesellschaftliche Entwicklung zur Kenntnis nimmt.
Der Reformbedarf ist klar erkennbar. Veränderte Erwerbsbiographien, andere Arbeitsverteilung zwischen den Geschlechtern, hohe Arbeitslosigkeit, ein hoher Produktivitätsstandard und eine sich verschiebende Altersstruktur unserer Gesellschaft machen eine Reform der Alterssicherung dringend notwendig. Eine Reform muss deshalb daran gemessen werden, ob sie den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung trägt. Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf drängt sich der Verdacht auf, als seien die demographischen Veränderungen als einzige Entwicklung wahrgenommen worden. Der vorgeschlagene Reformkatalog reduziert das Problem auf ein reines Finanzierungsproblem. Deshalb ist die ganze Reform von den Kosten aus gedacht. Die Frage nach den notwendigen Leistungen eines Rentensystems tritt in den Hintergrund. Doch bei aller Kritik lässt sich sagen, dass in vielen Detailfragen deutliche Verbesserungen erreicht worden waren. Dieses betrifft besonders Punkte, die uns Bündnisgrünen wichtig sind, wie eine verbesserte Absicherung von Frauen und die Bekämpfung der sogenannten verschämten Altersarmut. Dogma Beitragsstabilität Das große Ziel der Rentenreform ist die Beitragsstabilität.
Schon von Anfang der Legislaturperiode waren niedrigere oder zumindest
stabile Lohnnebenkosten ein beherrschendes Thema. Aus dieser Aussage leitet
sich auch das Hauptziel der Rentenreform her. Die Beiträge sollen
stabil bleiben. Das ist wichtiger, als Mindeststandards bei den Leistungen
der Rente zu definieren und diese auch politisch zu verteidigen. Stabilität
der Rentenbeträge wird mit 20% bis 2020 bzw. 22% bis 2030 definiert.
Diese Zahlen sind willkürlich gesetzt worden. Eine inhaltliche Begründung
warum die Grenze der Belastbarkeit nicht bei 18% oder bei 24% liegt, gibt
es nicht. Statt dessen sind diese Zahlen zu einem Dogma hochstilisiert
worden, ohne sie in einen Gesamtzusammenhang der Belastung von ArbeitnehmerInnen
und Unternehmen zu stellen. Absenkung des Rentenniveaus Eine Deckelung der Einnahmen der Rentenversicherung ist nicht ohne Einschnitte bei den Ausgaben zu machen. Dieses soll vor allem durch eine Absenkung des Rentenniveaus auf 64 % realisiert werden. Die Senkung des Rentenniveaus soll durch einen Ausgleichsfaktor erreicht werden. Dieser Faktor ist das Instrument mit dem die Bundesregierung die Absenkung vollziehen will. Ab dem Jahre 2011 wird für jeden Rentnerzugangsjahrgang das Rentenniveau, um 0,3 % gesenkt, so dass im Jahre 2030 das gewünschte Niveau erreicht wird. Damit nimmt die Bundesregierung Abschied von dem Prinzip der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Über den ganzen Zahlenspielereien darf allerdings nicht vergessen, dass das Rentenniveau von 64 % nur von dem sogenannten Eckrentner erreicht wird. Also einer zumeist männlichen Person, die 45 Jahre lang voll gearbeitet hat. Damit ist eine Erwerbsbiographie Grundlage der Rentenberechnung, die heute schon die Ausnahme darstellt. Bei einer solchen Erwerbsbiographie denken die meisten jungen Menschen an ihre Eltern und ihre Großväter, aber nicht an ihre eigene Zukunft. Das Konzept gibt bisher keine Antwort auf die Frage, was mit den Menschen geschieht , die nicht eine solche Erwerbsbiographie vorweisen können. Die zusätzliche private Altersvorsorge - Abschied vom Solidarsystem? Die Bundesregierung sieht ein, dass ein Rentenniveau nicht problemlos abgesenkt werden kann. Deshalb sollen niedrigere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine individuelle private Vorsorge kompensiert werden. Durch die empfohlene Eigenvorsorge von 4% soll ein Rentenniveau von über 70% erreicht werden. Unterstellt wird dafür eine Rendite von 4% p.a.. Bestimmte Anlageformen sollen dabei staatlich gefördert werden. Die private Vorsorge, die bisher allein eine zusätzliche Absicherung war, soll damit zu einem festen Bestandteil der Alterssicherung ausgebaut werden. Unverständlich bleibt dabei, warum diese Zusatzversicherung freiwillig ist, wenn sie ein notwendiger Beitrag zur Alterssicherung ist. Die private Vorsorge stellt den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge
und zusätzlich den Abschied vom durch Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen
zu gleichen Anteilen finanzierten Solidarsystem dar. Darüber hinaus gibt es individuelle Risiken wegen der Intransparenz des Versicherungsmarktes. Hier müssen zum Schutz der VerbraucherInnen noch wirksame Mechanismen entwickelt werden. Zu prüfen ist die Einführung einer Positivliste oder wenigstens einer Zertifizierung der förderungswürdigen Anlageformen durch eine unabhängige Stelle. Ohne einen wirksamen Verbraucherschutz, werden wohl viele um ihre Zusatzrente gebracht werden. Alterssicherung von Frauen - "Einen Ehemann weit von der Armut entfernt ?" Die Alterssicherung der Frauen ist in Deutschland in der Regel immer
noch eine von ihrem Ehemann abgeleitete Forderung. Eine weitere positive Änderung ist eine verstärkte Anrechnung
von Kindererziehungszeiten. Es bleibt zu hoffen, dass damit den Männer
ein Argument genommen wird, sich der Kindererziehung zu entziehen. Sozialhilfe für alte Menschen - Entmündigung im Alter vermeiden Das vorrangigste Ziel eines Systems zur Alterssicherung ist es Altersarmut zu verhindern. Diesem Ziel kommt die Bundesregierung mit der Reform einen Schritt näher. Mit der Reform müssen alte Menschen nicht mehr befürchten, falls sie Sozialhilfe beantragen, dass sich das Sozialamt das Geld von ihren Kindern wieder holt. Mit der Abschaffung dieses Rückgriffsrechtes auf die unterhaltspflichtigen Kinder ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die verschämte Altersarmut getan. Ebenso ist es längst überfällig, dass die gesamte Sozialhilfe pauschaliert ausgezahlt wird. Alles andere würde eine Entmündigung darstellen. Die Zusammenarbeit vom Sozialamt und dem Rentenversicherungsträgern sollte dahingehend verbessert werden, dass die RentnerInnen automatisch auf ihre eventuellen Ansprüche aus der Sozialhilfe hingewiesen werden. Es ist Zeit zum Handeln Festzustellen bleibt: Die Reformbemühung der Bundesregierung gehen an den wirklichen Problemen des Rentensystems vorbei. Weder die veränderten Erwerbsbiographien, noch die wachsende Zahl von nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogenen Beschäftigungsverhältnissen, noch die veränderte Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern finden sich in der Reform wieder. Statt dessen wird mit platter Generationengerechtigkeitsrethorik über den wirklichen Reformbedarf hinweg getäuscht. Ein inszenierter Krieg der Generationen wirbelt genug Staub auf, unter dem sich die Verantwortlichen verstecken können. Rot-Grün hat dabei immer noch die Chance endlich eine umfassende
Reform durchzuführen. Dabei müsste neu über die Frage nachgedacht
werden, wie in Zukunft die Renten bemessen werden. Der Eckrentner hat
dabei seinen Ruhestand verdient. Ergänzt werden müssen neue
Konzepte vor allem durch eine umfangreichere Absicherung gegen Armut im
Alter. Im Bundestagswahlprogramm haben vor allem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu umfassende Vorschläge gemacht. Abschied vom männlichen Vollzeitarbeiter - Reform der Rentenbemessung Eine 45-jährige Vollzeittätigkeit als Maßstab für die Bemessung der Rentenansprüche ist etwas für das Geschichtsbuch und nicht zur Anwendung in der Praxis. Menschen, die eine solche Erwerbsbiographie nicht vorweisen können, sind längst keine Ausnahme mehr. Trotzdem ist das immer noch die Voraussetzung, um eine Rente in voller Höhe (also im Jahre 2030 von 64% des Nettoeinkommens) zu erhalten. Dieses Modell, dass auf den männlichen Familienernährer abgestimmt ist, muss ersetzt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen, dass zur Bemessung der Renten nur noch die besten Jahre herangezogen würden. Dieses hätte zur Folge, das Unregelmäßigkeiten in den Erwerbsbiographien keine fatale Wirkung mehr für die Rente hätte. Phasen von Teilzeitarbeit, Weiterbildung, Kindererziehung oder vieles mehr würden ein viel geringeres Problem darstellen. Auch die komplizierte Frage, welche Rentenausfälle nun von staatlicher Seite subventioniert werden, sollte entfallen. Es wäre einfach normal nicht 40 Jahre 40 Stunden die Woche zu arbeiten. Von einer solchen Änderung profitieren vor allem die Frauen, die schon heute häufig von den gebrochenen Erwerbsbiographien betroffen sind. Ergänzend dazu sollte eine Grundsicherung im Alter eingeführt werden, die allen RentnerInnen, die nicht auf anderem Weg einen "soziokulturellen Mindestbedarf" erhalten, diesen zur Verfügung stellt. Dabei ist für uns der "soziokulturelle Mindestbedarf" deutlich höher als die heutige Sozialhilfe. Neue Finanzierungsanteile bei der Rente Der wirkliche Reformbedarf des Rentensystem liegt in der Finanzierung. Entscheidend für das Beitragsaufkommen ist nicht die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter, sondern die Zahl derjenigen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Deshalb ist eine gute Arbeitsmarktpolitik für die Finanzierung der Renten ein erster Schritt zu einer sichereren Rente. Für eine langfristige Stabilisierung der Finanzierungsgrundlage
sind allerdings weitergehende Reformen notwendig. Solange die Finanzierung
der Renten ausschließlich an die Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen gekoppelt ist, wird ein Reformgesetz
dem nächsten folgen, ohne dass eine Lösung gefunden wird. Deshalb
brauchen wir eine radikale Neuorientierung bei der Finanzierung. Ein zweites, ergänzendes Modell zur Finanzierung der Renten, wäre eine Orientierung an der Wertschöpfung in den Unternehmen und damit eine Endkoppelung vom Faktor Arbeit. Die Ökosteuer ist da ein Schritt in die richtige Richtung. Durch sie wird ein Teil des Aufkommens nicht mehr durch den Faktor Arbeit erzielt, sondern ergibt sich aus dem Energieverbrauch. Eine konsequente Weiterentwicklung dieses Instrumentes wäre eine Wertschöpfungsabgabe. Mit deren Hilfe wäre die Höhe der Abgaben abhängig von der Produktion des einzelnen Unternehmen. Außerdem ergibt sich noch ein gewünschter positiver arbeitsmarktpolitischer Lenkungseffekt. So würden beschäftigungsintensive (z.B. Klein- und Handwerksbetriebe) Betriebe entlastet, kapitalintensive Betriebe aber stärker in das System der sozialen Verantwortung einbezogen. Auch wenn in Zukunft die Zahl der Arbeitsplätze rückläufig wäre, aber die Produktion weiter steigt, blieben die Renten sicher. Fazit Die Rentenreform der Bundesregierung ist aus Sicht junger Grüner mangelhaft und nachbesserungsbedürftig. Von der Mehrzahl der Probleme, die den Reformbedarf des Rentensystems ausmachen, findet allein die demographische Entwicklung Eingang in die Reform. Statt einer langfristigen Perspektive für die Alterssicherung, versteift sich die Bundesregierung auf kurzfristige Ziele wie Beitragsstabilität. Insgesamt eine Politik, die vor allen in einem berechenbar ist : Die nächste Rentenreform kommt bestimmt. Deshalb fordern wir als junge Grüne eine echte Reform. Die Bemessung
der Rentenhöhe muss sich endlich von dem Eckrentner verabschieden
und so den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Bei
der Finanzierung der Renten müssen alle Einkommen mit einbezogen
werden. Nur mit einer solchen Erweiterung des Versicherungskreises steht
die Rentenversicherung auf einer breit genügenden Basis. Ergänzend
soll die Alterssicherung durch Geld aus erwerbsarbeitsunabhänigen
Quellen, wie sie u.a. eine Wertschöpfungsabgabe darstellen würde,
finanziert werden. Für uns als junge Grüne bleibt es dabei: Die Politik ist der Jugend eine Rentenreform schuldig, die auf die veränderten gesellschaftlichen Realitäten sozial und innovativ reagiert. Dann kann sie das Wort "Jugend" und die "Interessen der zukünftigen Generationen" auch wieder beruhigt in ihre Sonntagsreden aufnehmen. 10.11.00 AutorInnen : Ramona Pop (24, Sprecherin Grüne Jugend - Bundesverband), Jan Fries (20, Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bremen), Christian Meyer (25, Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Niedersachsen) UnterstützerInnen : Werner Graf (19, Sprecher Grüne Jugend - Bundesverband), Marco Eilers (24, Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thüringen), Renee Wendt (19, Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sachsen-Anhalt), Ines Eichmüller (20, Vorsitzende Kreisverband Nürnberg-Stadt), Swaantje Fock (26, Sprecherin Kreisverband Osnabrück-Stadt), Thomas Wardemann (Sprecher der LAG Soziales Brandenburg), Konstantin Knorr (19, Landesvorstand Grüne Jugend Niedersachsen) u.v.a.. Ansprechpartner : |