Reinhard Loske, MdB Stand: 29.6.99

Kristin Heyne, MdB

Ökologische Steuerreform: Die Stufen 2 - 5

 

Am 23.6.99 hat das Kabinett die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform beschlossen.

 

Die Fakten:

Es wird vier weitere Stufen der ökologischen Steuerreform geben. Folgende Erhöhungssätze sind bereits jetzt festgelegt worden:

 

 

 

 

1. Stufe

(ab 1.4.1999)

Erhöhung

2. bis 5. Stufe

(2000 - 2003)

Erhöhung pro Jahr

Strom

2 Pf / kWh

0,5 Pf / kWh

Kraftstoffe

6 Pf / Liter

6 Pf / Liter

Heizöl

4 Pf / Liter

-

Gas

0,32 Pf / kWh

-

 

 

Dies hat Einnahmen und Absenkungen der Rentenversicherungsbeiträgen in folgender Höhe zur Folge:

 

 

Jahr

 

Aufkommen

 

 

Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung

1.4. - 31.12.99

8,4 Mrd DM

0,8 %

2000

5,1 Mrd DM

0,1 %

2001

5,4 Mrd DM

0,3 %

2002

5,3 Mrd DM

0,3 %

2003

5,4 Mrd DM

0,3 %

 

 

Innerhalb von fünf Jahren sollen damit die Beiträge zur Rentenverischerung bis zum Jahre um 1,8 Prozentpunkte gegenüber 1998 reduziert werden. Da in der Rentenversicherung mit steigenden Beitragssätzen zu rechnen ist, wird der Beitrag im Jahre 2003 nicht zwangsläufig bei 18,5 % liegen, sondern aller Voraussicht nach darüber.

 

Relativ geringe Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge

Die deutlich geringe Absenkung im Jahre 2000 (0,1 %) ist auf die Unterfinanzierung der ersten Stufe zurückzuführen: Aus den Einnahmen im Jahre 2000 wird die Deckungslücke der ersten Stufe finanziert. In den Folgejahren wird das Aufkommen aus der Ökosteuer auch dazu genutzt, eine bedarfsorientierte Mindestrente und Reformen bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente zu finanzieren.

Das Förderprogramm für regenerative Energien ist langfristig abgesichert. Bereits in der zweiten Stufe soll eine steuerliche Förderung für schwefelarme Kraftstoffe eingeführt werden. Details dazu werden im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren festgelegt.

Die grundsätzliche Struktur der Besteuerung und die Sonderregelungen bleiben in der zweiten Stufe zunächst erhalten. Dies bedeutet, daß die reduzierten Steuersätze für das Produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft (incl. Sockelbetrag und Spitzenausgleich) nicht verändert werden. Erst in der dritten Stufe ist hier mit Veränderungen zu rechnen. Zudem bleibt es bei den in der ersten Stufe festgelegten reduzierten Steuersätzen für den schienengebunden ÖPNV und für Nachspeicherheizungen.

 

Bewertung

Die jetzt festgelegten Eckpunkte bleiben hinter dem zurück, was wir uns vorgestellt und im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Für die Umsetzung des von uns immer wieder eingeforderte Verstetigungsansatzes im Ökosteuermodell haben wir in den Verhandlungen einen Preis zahlen müssen. In wichtigen Punkten konnten wir uns gegen die Vorstellungen unseres Koalitionspartners nicht durchsetzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation war er nicht bereit, mutigere Schritte zu gehen.

 

Die positiven Aspekte:

 

Negativ bleibt aber festzuhalten:

 

Wichtige Entscheidungen sind mit der Verabschiedung der Eckpunkte im Kabinett gefallen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind allerdings noch eine Reihe von Fragen zu klären (Besteuerung des schweren Heizöls, Förderung hocheffizienter Kraftwerke, usw.). Es besteht also auch in Zukunft noch erheblicher Diskussions- und Handlungsbedarf und damit die Chance, die ökologischen Elemente dieser Steuerreform zu verstärken.

 

Fragen

Ist das überhaupt noch eine Ökosteuer?

Eindeutig Ja. Der Grundgedanke bleibt erhalten: Arbeit wird billiger, Energie wird teurer. Beide Prozesse werden zwar langsamer umgesetzt als wir uns das zunächst erhofft haben, erhalten dafür aber eine langfristige Absicherung. Der Grundgedanke einer ökologischen Steuerreform "Stetigkeit kommt vor Höhe" ist nach wie vor richtig. Die Defizite der jetzigen Regelungen, die nicht zu leugnen sind, diskreditieren aber nicht den grundsätzlichen Ansatz, sondern sorgen für eine zeitliche Streckung.

Werden die Einnahmen der Ökosteuer zweckentfremdet?

Richtig ist, daß nicht alle Mittel der Ökosteuer unmittelbar zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge verwandt werden. Sicher ist aber auch, daß die geplanten Maßnahmen im Bereich der bedarfsorientierten Mindestrente und im Bereich der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten die Beiträge in die Höhe getrieben hätten, wenn dafür keine Mittel aus der Ökosteuer verwandt worden wären. Damit trägt die Ökosteuer dazu bei, die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Zudem werden die Mittel im Falle der Mindestrente für eine sozialpolitischen Zweck eingesetzt, der zu einem gewissen sozialen Ausgleich führt.

Warum bleibt es bei den komplizierten Regelungen für das Produzierende Gewerbe?

Auf unserer Anhörung zu den weiteren Stufen der Ökosteuer im Mai 99 ist von den Fachleuten einhellig festgestellt worden, daß die Regelungen für die Wirtschaft gerechter und ökologisch zielführender gestaltet werden müssen als in der ersten Stufe geschehen, dies aber solide Vorarbeiten und somit Zeit erfordert. Dem soll jetzt Rechnung getragen werden, indem erst in der dritten Stufe ab dem Jahre 2001 Regelungen für ein Energieaudit oder etwa für ein Energiemanagement in das Gesetz aufgenommen werden.

Wo bleibt der versprochene soziale Ausgleich?

Bereits in der ersten Stufe haben wir einen sozialen Ausgleich für Personen gefordert, die durch die Anhebung der Energiekosten besonders stark belastet werden. Damals sind wir noch davon ausgegangen, daß es eine weitere deutliche Erhöhungen der Energiesteuern geben wird. Dies ist jetzt nicht der Fall. Insbesondere die ausgebliebene Erhöhung bei den Heizstoffen entschärft die Problematik. Trotzdem wäre ein sozialer Ausgleich gerechtfertigt. Wir haben dazu eine Erhöhung des Wohngeldes aus Mitteln der Ökosteuer vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Sparanstrengungen dieser Bundesregierung zeigte unserer Koalitionspartner allerdings nur sehr geringe Bereitschaft, die zusätzliche sozialen Belastungen aus der Ökosteuer gesondert auszugleichen. Positiv festzuhalten ist allerdings, daß das Wohngeld im Jahr 2001 erhöht wird.