Karsten Hinrichsen, Heiko Ziggel

30.9.99

Korrekturen und Ergänzungen bitte an: K.Hinrichsen, Dorfstr. 15, 25576 Brokdorf

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Zur Notwendigkeit des Sofortausstiegs

 

Wir wollen die inhaltliche Diskussion um den Atomausstieg in der Öffentlichkeit forcieren und argumentativ wieder in die Vorhand kommen.

Das ist nötig; denn in der derzeitigen Debatte um den Ausstieg aus der Atomenergienutzung geht es allein um die Profitinteressen der global operierenden Energiekonzerne: nicht die vielen mit der Atomenergienutzung verbundenen Gefahren stehen im Vordergrund sondern Restlaufzeiten und Entschädigungen.

Atomenergienutzung ist untrennbar verbunden mit radioaktiver Verseuchung, mit der Verbreitung von Nuklearwaffen, mit der Ausbeutung industriell wenig entwickelter Länder, mit dem Verhindern einer zukunftsfähigen Energieversorgung sowie mit gesellschaftlichen Veränderungen, die mit dem Begriff "Atomstaat" umschrieben werden.

 

    1. Einleitung: Ziel muß der Sofortausstieg sein
    2. Kriterien zur Bewertung unterschiedlicher Optionen der Energieversorgung
    3. Gründe für die Beendigung der Atomstromproduktion

III.1. Historie: Warum werden AKWs zur Stromproduktion eingesetzt?

III.2. Gefahren durch SuperGAU, Niedrigstrahlung und fehlende Entsorgung

III.3. Blockade zukunftsfähiger Energiepolitik durch Atomstrom

III.4. Bedrohung gesellschaftlicher Errungenschaften durch die Atomenergienutzung

IV. Ergebnis: Der Sofortausstieg ist überfällig

 

    1. Einleitung: Ziel muß der Sofortausstieg sein
    2.  

      Alle Fortschritte auf anderen Politikfeldern können durch einen Super-Gau oder den Einsatz von Atomwaffen zunichte gemacht werden, weil die Folgen unermeßlich sind: menschliches Leid und wirtschaftliche Auswirkungen. Letztere werden eine sozial verträgliche Familien-, Renten-, Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik unmöglich machen.

      Eine Technologie, die wegen ihres Gefahrenpotentials niemals versagen darf, ist unmenschlich.

      Der Weiterbetrieb der AKWs behindert die Energiewende: dezentrale Versorgung, Ressourcenschonung, gerechtere Handelsbeziehungen, neue Arbeitsplätze usw.

       

      Wir wollen, daß bei der Debatte um den Atomausstieg eine dem Gemeinwohl verpflichtete Politik wieder Vorrang hat vor der Befriedigung der Profitinteressen der Energiekonzerne.

       

      Dazu ist es unerläßlich, daß sich die Ausstiegswilligen öffentlich positionieren und Druck auf Energieversorger und Bundesregierung ausüben: gerade Regierungen gehen gern den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands.

       

      Die Atomenergie wäre nicht der erste Wirtschaftszweig, der durch politischen Beschluß (und ohne Entschädigungszahlungen) beendet würde: Asbest, FCKW, DDT, usw. Und selbst wenn der Sofortausstieg bezahlt werden müßte: Laut Atomgesetz ist nur der Zeitwert zu vergüten. Der dürfte nur noch ca. 10 Mrd. DM betragen. Gemessen an den Kosten durch einem SuperGau oder durch einen mit Nuklearwaffen ausgetragenen Konflikt sind ca. 10 Mrd. DM preiswert. Sie entsprechen einer einmaligen "Versicherungsprämie" von 125 DM für je Bundesbürger, um das AKW-Risiko loszuwerden.

      Da auch Kommunen an AKWs beteiligt sind, wären diese "pleite", wenn es in einem ihrer AKWs zu einem massiven Unfall käme.

       

      Der Druck muß sich vor Verabschiedung evtler Konsensbeschlüsse formieren, um als politisches Gewicht in die Waagschale geworfen werden zu können: Anti-AKW-Initiativen, Hersteller von Solartechnologie, Erzeuger erneuerbarer Energie, Gewerkschaften (insbesondere die ÖTV, weil die Energiewende Arbeitsplätze bringt).

      Unser Papier soll zur Mobilisierung beitragen.

       

    3. Kriterien zur Bewertung unterschiedlicher Optionen der

Energieversorgung

 

Energie wird für alle Lebensaktivitäten benötigt. Sie durchdringt praktisch alle (welt)-politischen und gesellschaftlichen Bereiche.

 

Wir formulieren drei Grundsätze:

 

    1. Der maximale Energieverbrauch ist zu begrenzen und muß darüber hinaus minimiert werden.
    2. Der Energieverbrauch hat sich an der technisch zu realisierenden Bereitstellung erneuerbarer Energie zu orientieren. Er kann sich bei Technologiesprüngen (z. B. bei der Sonnenenergienutzung, der Optimierung von Wärmedämmung) durchaus ändern.

      Darüber hinaus muß ein Minimierungsgebot gelten; denn jede Energieerzeugung und -umwandlung ist mit Ressourcenverbrauch und Abfallproblemen verbunden (auch Solarstrom).

       

      Wegen des für den Bau von Atomanlagen großen Kapitaleinsatzes stellt die Atomenergie eine angebotsorientierte Energiebereitstellung dar. Die von Banken und Betreibern zur Profitmaximierung angestrebte Steigerung des Energieverbrauchs läuft dem Minimierungsgebot zuwider.

       

    3. Die Erzeugung der (Rest-)Energie muß umweltverträglich und nicht gesundheitsgefährdend sein.
    4. Die Bereitstellung von Energie soll umweltverträglich erfolgen und eine möglichst geringe genetische Belastung sowie geringe Gefährdung von Gesundheit und Leben verursachen.

      Die zur Energieerzeugung benötigten Rohstoffe sollten umweltverträglich gewonnen und die verwendeten Materialien umweltschonend hergestellt und entsorgt werden können.

       

    5. Die (Rest-)energieerzeugung muß ethischen und sozialen Zielen verpflichtet sein sowie Handelskonflikte und Kriege vermeiden.

Eine zentrale Energieversorgungsstruktur in der Hand weniger großer Monopolgesellschaften kann dem Kantschen kategorischen Imperativ ("Tue niemandem etwas an, was er/sie dir auch nicht antun soll") und dem ökologischen Imperativ nach Immler ("Nutze die Natur so, daß sie sich so schnell regenerieren kann, daß auch kommenden Generationen die Ressourcen der Natur [saubere Luft, Wasser, Rohstoffe usw.] zur Verfügung stehen") nicht genügen.

Wer Verfügungsgewalt über Energie hat, hat Macht über Menschen und übt Gewalt aus gegenüber der Natur.

Energiewirtschaft muß sich daran messen lassen, ob sie sozial und wirtschaftlich gerecht (im Sinne einer globalen Gerechtigkeit) ist, ob sie anti-kapitalistisch und anti-monopolistisch organisiert ist und ob sie durch ihre ökonomische Machtfülle keine Gefährdung für demokratische Staaten darstellt.

 

    1. Gründe für die Beendigung der Atomstromproduktion

 

III.1 Historie: Warum werden AKWs zur Stromproduktion eingesetzt?

 

Die ersten Atomreaktoren wurden während des 2. Weltkriegs und des anschließenden Kalten Kriegs ausschließlich zum Bau von Atombomben benötigt. Die klassischen Atomwaffenstaaten (China, England, Frankreich, Russland, USA) haben dazu eine allein für militärische Zwecke genutzte Industrie aufgebaut, um sich bombenfähiges Spaltmaterial zu verschaffen: Reaktoren zur Erzeugung von Plutonium, Wiederaufarbeitungsanlagen, Urananreicherungsanlagen, Atommülldeponien. Die USA nutzen sogar ein "ziviles" AKW zur Produktion von Tritium, das zur Verstärkung der Sprengkraft von Kernspaltwaffen benötigt wird.

 

Im Zuge der Wiederaufrüstung der Bundesrepublik in den 50er Jahren wurden bei Industrie, Politikern und Militärs Begehrlichkeiten geweckt, ebenfalls über Atomwaffen verfügen zu können (Atomminister Strauß). Da dies von den Siegermächten ausdrücklich untersagt war, wurde der (Um-)weg über die sog. "friedliche" Nutzung der Atomenergie beschritten: die meisten Anlagen des Brennstoffkreislaufs zum Betrieb von AKWs lassen sich nämlich auch für die Gewinnung von Bombenmaterial einsetzen, so daß sich die Absicht, Atombomben zu bauen, verschleiern läßt.

Die westdeutschen Energieversorgungsunternehmen (EVUs) waren von dieser Idee alles andere als begeistert. Ihr Widerstand mußte von Politik und Industrie (Siemens, AEG) mit der Zusicherung weitreichender Garantien (auch des Staates) gebrochen werden: Beteiligung an den Kosten für die geplanten AKWs (Die beiden ersten kommerziell genutzten AKWs Obrigheim und Stade haben die EVUs praktisch nichts gekostet.) und an der erforderlichen Infrastruktur (Sicherheitsforschung, Erkundung und Erforschung von Endlagern, Befreiung von den Folgekosten im Falle von Katastrophen). Noch heute führt diese Protegierung/Protektion zu einem Wettbewerbsvorteil für Atomstrom, so daß andere Energieträger, z. B. Sonne und Wind, zunächst nicht konkurrenzfähig sind, s. Kap. III.3.

Die Entscheidung für die Atomtechnologie wurde nicht als demokratischer Prozeß getroffen, an dem die Gesellschaft als Gesamtheit beteiligt war, sondern von einer kleinen Gruppe des großindustriellen/industrie-militärischen Komplexes (unterstützt von Politikern), der es um Profit- und militärpolitische Interessen ging und noch geht.

 

Da die Energieverbrauchsprognosen auf lange Sicht steil nach oben wiesen und aufgeschreckt durch die Ölkrisen, investierten die EVUs bald selbst in AKWs. Die monopolistische Organisation der Elektrizitätswirtschaft sowie die staatliche Absicherung (auch durch Berufung von (Kommunal-)Politikern in die Aufsichtsräte der EVUs) und die von Konkurrenz freigehaltenen Konzessionsgebiete verhießen hohe Profite, ohne eine verstärkte Abhängigkeit von Erdölimporten eingehen zu müssen, deren signifikante Verteuerung zu Beginn der 70er Jahre eingesetzt hatte.

 

Auch in anderen Staaten wollten sich die Mächtigen die Option für Nuklearwaffen durch die sog. friedliche Nutzung der Atomenergie eröffnen. Verwirklicht haben dies die Länder Indien, Israel, Pakistan, Südafrika. Bei einer Reihe von Staaten ist davon auszugehen, daß parallel zur friedlichen Nutzung ein militärisches Nuklearprogramm begonnen wurde (Nordvietnam, Argentinien, Brasilien, Irak, Iran). Die zivile Atomenergienutzung ist seit Anbeginn untrennbar mit der militärischen verbunden.

 

III.2 Gefahren durch SuperGAU, Niedrigstrahlung und fehlende Entsorgung

Unfälle:

Die Unfälle im amerikanischen Atomkraftwerk Harrisburg (1978) und im russischen Tschernobyl (1986) haben die Ergebnisse der entsprechenden Risikostudien bestätigt, daß es in den bestehenden Atomkraftwerken, gleich welcher Konstruktion, zu Kernschmelzunfällen kommen kann. Dies war trotz der massiven Propaganda von Industrie, Politikern und der Atomindustrie nahestehender Wissenschaftler zu erwarten, weil es den "inhärent" sicheren Reaktor nicht gibt, weil der Mensch beim Bedienen der (Atom-)Technik Fehler macht und weil das Erfordernis der Wirtschaftlichkeit der Forderung nach absoluter Sicherheit zuwider läuft. Die sicherheitstechnische Auslegung der deutschen Atomkraftwerke erfüllt noch nicht einmal den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Kalkar-Entscheidung aus dem Jahr 1989 formulierten Anspruch, daß nur "Ungewißheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft" von allen Bürgern zu tragen sind. Der SuperGAU ist aber Realität.

Auch an der hierzulande vertretenen Behauptung, die deutschen AKWs seien die sichersten der Welt, ist nichts dran: Schweden und Franzosen behaupten von ihren Reaktoren gleichfalls, daß sie die weltweit sichersten sind, wie anders wäre eine Akzeptanz zu erreichen.

 

Trotz Tschernobyl und Risikostudien: noch heute halten Verwaltungsgerichte den Betrieb von AKWs für mit dem Grundgesetz vereinbar, weil schwere AKW-Unfälle "praktisch ausgeschlossen" seien. Die Richter lassen das Argument, auslegungsüberschreitende Unfälle hätten Folgen, die einer nationalen Katastrophe gleich kämen, gar nicht erst zu.

 

Risikostudien:

Im Gegensatz dazu kam die hoch offizielle Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke – Phase B" im Jahr 1989 zu dem Ergebnis, daß es in den 19 Reaktoren der BRD innerhalb von 50 Jahren mit der Sicherheit von 1 % zu einem SuperGAU kommen wird. (Die Chance, im Lotto sechs Richtige zu tippen, ist dagegen zehnmal geringer, wenn jemand 50 Jahre lang jede Woche sechs Tippreihen ausfüllt.)

Neben dem sog. Niederdruckversagen, das nach ca. 4 Tagen zu einem Bersten des Sicherheitsbehälters führt und damit zu einer massiven Freisetzung von Radionukliden, halten die Risikoforscher zunehmend Unfallabläufe für möglich, die bereits in wenigen Stunden nach Unfallbeginn zu einer Zerstörung des Sicherheitsbehälters führen: Dampfexplosion, Wasserstoffexplosion, Hochdruckkernschmelzen. Eine rechtzeitige Evakuierung in einem so dicht besiedelten Land wie der Bundesrepublik ist damit unmöglich.

Die (wahrlich nicht atomkritische) Gutachterfirma Prognos veröffentlichte 1992 eine vom Bundesministerium für Wirtschaft in Auftrag gegebene Zusammenstellung von zu erwartenden Schäden durch einen Kernschmelzunfall in einem deutschen AKW: Bis 15.000 Soforttote, zwischen 140.000 und 4.8 Mio. Krebstote, bis zu 10 Billionen DM Gesamtschäden (Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands liegt bei 4 Billionen DM), 100.000 Quadratkilometer langfristig radioaktiv verseuchte Flächen (Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen), so daß dort über Generationen keine Menschen leben können. (Frage: Wären deutsche Produkte auf dem Weltmarkt absetzbar, wenn sie radioaktiv sind?)

 

Zu der Exaktheit von Risikostudien gibt es eine Menge Literatur. Hier soll nur auf drei Punkte hingewiesen werden, die noch größere Schäden und häufigere Unfälle befürchten lassen als in den Studien ausgewiesen:

Auch bei Atommülltransporten sind Unfälle mit großräumiger radioaktiver Verseuchung nicht auszuschließen.

 

Niedrigstrahlung und Normalbetrieb:

Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 10.000 Menschen durch natürliche Radioaktivität. Es ist derzeit unstrittig, daß es eine Schwellendosis nicht gibt, d. h. selbst kleinste Strahlendosen führen zu Gesundheitsschäden: Leukämie- und Krebserkrankungen, Fehl- und Mißbildungen, genetische Defekte. Möglicherweise hat Niedrigstrahlung das weltweit auffälligste Leukämiecluster südlich des AKW Krümmel verursacht.

Die hohen Schornsteine der AKWs sollen die auch im Normalbetrieb abgegebene Radioaktivität möglichst weiträumig verteilen, damit es nicht zu einer regional nachweisbaren Kontamination kommt. Radioaktive Abwässer werden in Fließgewässer eingeleitet. Wer sich aus dem eigenen Garten oder von Produkten ernährt, die in der näheren Region um die Atomanlage herum angebaut werden, trägt ein zusätzliches Strahlenrisiko.

Die Strahlenempfindlichkeit von Einzelpersonen ist unterschiedlich: erblich bedingt, während einer Krankheit, altersabhängig, im Mutterleib und als Kleinkind. Dennoch wurde bei der Festlegung der Grenzwerte in der Strahlenschutzverordnung ein gesunder, 20 bis 40-jähriger Mann, der sich "normal" ernährt, als "Referenzperson" ausgewählt.

 

Entsorgung:

Die ungelöste Entsorgung ist offensichtlich. Es gibt weltweit kein Endlager. Die Wiederaufarbeitung und Zwischenlagerung sowie Atommülltransporte zwischen den Atomanlagen sollen den Weiterbetrieb für Jahrzehnte absichern, ohne daß die EVUs am Atommüll ersticken. Die derzeit betriebene Änderung der EURATOM-Gesetzgebung hat zum Ziel, die Mengen an radioaktivem Abfall dadurch zu verringern, daß die Grenzwerte angehoben werden, so daß höher radioaktiv verseuchtes Material als bisher aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, d. h. dem Wirtschaftskreislauf ("Pfannen und Löffel") zugeführt wird.

Welche Kosten die Entsorgung letztlich verursacht ist kaum abschätzbar.

Das Bundesumweltministerium erklärte im August 1999 das bisherige Entsorgungskonzept für inhaltlich gescheitert; es habe keine sachliche Grundlage mehr. Welche Würstchenbude dürfte ohne Abfallentsorgungsnachweis weiter betrieben werden?

 

Umweltschäden:

Um "sauberen" Atomstrom produzieren zu können, fallen entlang des Brennstoffkreislaufs Unmengen radioaktiver Abfälle an: bei der Uranförderung, der yello-cake Produktion, der Anreicherung, bei der Brennelementfertigung, im AKW als wärme- und nicht wärme- entwickelnde feste, flüssige und gasförmige Abfälle, bei der Wiederaufarbeitung, in den Zwischenlagern, bei Transporten, bei der Fertigung von Plutonium-Mischoxid-Brennelementen.

Auch Atomstrom ist nicht ganz CO²-frei (ca. 50 Gramm/kWh gegenüber knapp 600 Gramm/kWh beim Einsatz von Gas).

 

III.3 Blockade zukunftsfähiger Energiepolitik durch Atomstrom

 

Als Argumente für die Atomstromproduktion werden genannt:

 

    1. AKWs verhindern die Klimakatastrophe.
    2. Daß Atomstrom das Klima rettet, ist ein vordergründiges Argument. Alle Klima-Studien belegen, daß ein Festhalten an der Atomenergienutzung verbunden ist mit einem wachsenden Energieverbrauch: die angebotsorientierte Atomstromproduktion behindert die rationelle Energieverwendung. Zwar würde bei einem Sofortausstieg der CO²-Ausstoß kurzfristig ansteigen, er würde aber schnell durch die einsetzende Innovation (intelligente Energienutzung, Kraft-Wärmekopplung, Innovation in Energiespartechnologie, passive und aktive Solarenergienutzung usw.) wieder sinken.

      Die Behauptung, AKWs würden die Klimakatastrophe verhindern, wurde übrigens nach dem SuperGAU im AKW Tschernobyl von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft erfunden, in der die Konzernchefs von Siemens, AEG usw. vertreten waren.

      Diese Behauptung ist objektiv falsch:

      Wir benötigen Energie als Elektrizität, jedoch in erheblich größerem Maße als Wärme und zur Mobilität. Da bei Produktion von Strom in Kraftwärmekopplung die anfallende Abwärme genutzt werden kann, ist der Ausstoß an klimaschädigenden Gasen in Heizkraftwerken geringer als z. B. bei einem Mix aus Atomstrom plus Ölheizung. Die Klimabilanz wird für Atomstrom noch ungünstiger, wenn Reststoffe und Energiepflanzen sowie regenerative Energien genutzt werden.

       

    3. AKWs liefern billigen Strom und verschaffen der deutschen Wirtschaft dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

AKWs deckten in 1998 knapp 6% des weltweiten Energieverbrauchs. Holz lag mit 12 % erheblich darüber. Derzeit ist Atomenergie als Wärmelieferant wegen fehlender Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit kaum durchsetzbar. Atomar erzeugte Wäre wurde früher zur Fernwärmeversorgung der Stadt Greifswald ausgekoppelt. Die Salzförderung der Dow Chemical in Stade erfolgt noch heute mit atomar erhitztem Wasserdampf. Der Name des Tafelsalzes ist Salzina.

Der Bau und Betrieb von AKWs in Krisenregionen verbietet sich eigentlich von selbst.

Darüber hinaus ist der Export von Atomkraftwerken in die 3. Welt im Vergleich zu dezentralen Energietechnologien oft unmöglich, weil leistungsfähige Überlandnetze nicht verfügbar sind.

Atomkraftwerke erfordern wegen ihrer großen Blockgröße auch große Reservekraftwerkskapazitäten, was ihre Wirtschaftlichkeit verschlechtert.

 

AKWs liefern nur deshalb preiswerten Strom, weil sie von Anfang an mit wettbewerbsverzerrenden Privilegien ausgestattet sind:

- Die Forschung und Anlagenentwicklung wurde weitgehend von der öffentlichen Hand bezahlt.

- Die steuerfreien Entsorgungsrückstellungen wurden sehr großzügig bemessen, sie belaufen sich derzeit auf 72 Mrd. DM und werden von den EVUs zur Innenfinanzierung ( u. a. zur Investition in Telekommunikation, Abfallentsorgungsanlagen, Ab/Wasserversorgung) eingesetzt. Immer mehr Wirtschaftsexperten vermuten, daß allein die Gewinne bzw. Zinsen aus den (überhöhten) Rückstellungen den Atomstrom noch konkurrenzfähig halten. Bisher hat sich niemand getraut, die von den Stromkunden zu viel gezahlten ca. 20 Mrd. DM von den EVUs zurückzuverlangen.

 

3. AKWs schaffen Arbeitsplätze.

Von der Atomwirtschaft gehen nur geringe Beschäftigungsimpulse aus. In der deutschen Atomenergiewirtschaft einschließlich Zulieferer sind nur ca. 50.000 Menschen beschäftigt. Durch die noch junge Windenergieindustrie wurden schon mehr als 15.000 Arbeitsplätze in der BRD geschaffen. Allein aufgrund der nicht marktgerechten Versicherungsprämien ist ein Arbeitsplatz in der Atomindustrie höher subventioniert als in der Windkraftbranche. Die Subventionierung im Steinkohlebergbau ist noch höher. Die weitere Nutzung der Atomkraft (Überangebot an Elektrizität und Kapitalbindung) blockiert den Einstieg in eine zukunftsfähige Energieversorgung mit großem Beschäftigungspotential (nach Studien renommierter Gutachter ist von ca. 200.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen auszugehen). Die Wertschöpfung durch AKWs ist geringer als z.B. durch die deutsche Möbelindustrie.

 

Fazit: Alle drei Argumente sind nicht belegbar. Von einer Energiewende gehen wesentlich positivere Auswirkungen aus bzgl. Klimaschutz, Exportmöglichkeiten, Schaffung von Arbeitplätzen.

 

III.4 Bedrohung gesellschaftlicher Errungenschaften durch die Atomenergienutzung

 

Die Atomtechnologie greift wie ein Krake in fast alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens ein. Sie hat bereits in der Vergangenheit zu weitreichenden politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen in den Staaten geführt, die AKWs betreiben:Technologiegläubigkeit (nie wieder Stromzähler), Wachstumsfetischismus, zwanghafte Konsumption; die ausdrückliche Weigerung der verfassungsrechtlichen Staatsorgane (Regierung, Parlament und Gerichtsbarkeit), sich mit den naturwissenschaftlichen Sachverhalten der Atomtechnik auseinanderzusetzen, und statt dessen die Verantwortung auf sogenannte (Atom-)ExpertInnen abzuschieben, die nur zu oft eher als Projektlobbyisten zu bezeichnen sind denn als kritisch hinterfragende Wissenschaftler.

Ein Ende der Deformation der Gesellschaft durch die Atomtechnologie ist nicht absehbar. Daher die folgenden Ausführungen:

    1. Bedrohung durch Welthandelskonflikte und kriegerische Auseinandersetzungen
    2. Die horizontale und vertikale Proliferation lassen sich trotz internationaler Abmachungen und Kontrollen letztlich nicht unterbinden. Hinzu kommt, daß sich die meisten nukleartechnischen Industrieanlagen für zivile und militärische Zwecke nutzen lassen. Besonders die Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente liefert Plutonium, das ebenso für die Fertigung von Atombomben verwendet werden kann wie das ausdrücklich für militärische Zwecke erbrütete Pu. Darum stellt die Internationale Atomenergiebehörde eine Menge von 8 kg Reaktorplutonium unter die gleichen Sicherheitsanforderungen wie spezielles Waffen-Pu.

      Atomkraftwerke liefern Spaltmaterial, das für militärische und erpresserische Zwecke abgezweigt werden kann (staatlich gewollt oder von kriminellen Banden). Die Kernmaterialüberwachung in einer WAA kann den schleichenden Verlust von bis zu 40 kg pro Jahr nicht entdecken. Damit kann die Ernsthaftigkeit evtler terroristischer Drohungen, über Plutonium zu verfügen, nicht ausgeschlossen werden.

      Atomanlagen sind besonders gefährdete Ziele in kriegerischen Auseinandersetzungen (Beschuß des im Bau befindlichen irakischen AKW Osirag durch die Israelis im Jahr 1981) und Objekte terroristischer Angriffe. Die Zerstörung eines AKW steht in ihren Umweltauswirkungen einer Atombombenexplosion in nichts nach. Die Folgen eines Atomkriegs werden prägnant mit "Nuklearem Winter" beschrieben.

      Abgereichertes Uran wird zur Stabilisierung in Flugzeugen und völkerrechtswidrig in panzerbrechender Munition verwendet (Golfkrieg, Kosovo). Durch die Erhitzung beim Aufprall verteilt es sich fein über die Landschaft und kann in das Lungengewebe eindringen.

       

      Atomtechnologie unterliegt der Verfügungsgewalt monopolistischer Unternehmen, da sie kapitalintensiv und zentralistisch ist. Wesen der global agierenden Konzerne ist ihr Konkurrenzkampf; der schwächere muß weichen. Die Konzentration wirtschaftlicher Macht bei wenigen global playern stellt eine Gefahr für die Welthandelsbeziehungen dar.

      Dies gilt insbesondere für die auf Regionalität und noch weitgehend auf ein Wirtschaften in Kreisläufen ausgerichtete Wirtschaftsstruktur industriell wenig entwickelter Staaten und Völker. Nicht nur, daß deren Ressourcen geplündert werden. Die Vergütung wird von den Konzernen diktiert und ist entsprechend ungerecht. Die Schere zwischen armen und reichen Ländern öffnet sich bei diesen Machtverhältnissen immer weiter; denn mit der Aneignung der Rohstoffe steigt der Wohlstand in den "entwickelten" Staaten. Mit dem realisierten Profit wird die technologische Entwicklung weiter vorangetrieben, um für die Zeit gerüstet zu sein, in der die Ressourcen aufgebraucht sein werden.

      Die kapitalistische Wirtschaftsweise führt darüber hinaus dazu, daß den Menschen der 3. Welt der "westliche way of life" übergestülpt wird.

       

    3. Gefahren für die innere Sicherheit
    4. Das Betreiben von Atomanlagen führt wegen ihres großen Gefahrenpotentials zu einer Destabilisierung und Erpreßbarkeit von Staaten durch terroristische Angriffe, Sabotageakte und Anschläge durch das Betriebspersonal (Innentäter). Als Reaktion darauf hat der Staat seinen Repressionsapparat aufgerüstet und die Überwachung der Beschäftigten und Anwohner intensiviert. Um mit dem Widerstand in der Bevölkerung gegen Atomanlagen fertig zu werden (z. B. Demos), hat er Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizei aufgestockt und aufgerüstet (z. B. mit CS- und CN-Gas, die als Kriegswaffen geächtet sind).

      Auf Betreiben der Atomlobby sind eine Reihe von Gesetzen (Atomgesetz, Strahlenschutzvorsorgegesetz) und Verordnungen (RöntgenVO, StrahlenschutzVO, VerwaltungsgerichtsverfahrensVO, Bestimmungen zur Klagebefugnis) erst verabschiedet bzw. geändert worden, um die Nutzung der Atomenergie zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

      Dadurch hat sich die Ausgestaltung der Demokratie unterhalb des Grundgesetzes drastisch verändert. Von Robert Jungk wurde dafür der Begriff "Atomstaat" geprägt. Das Nutzen einer derart die Gesellschaft beherrschenden Energie wie sie die Atomenergie darstellt, ist mit der Demokratie kaum verträglich, deren Mitglieder möglichst gleichberechtigt Einfluß nehmen können sollten. Die Atommaffia (besonders offensichtlich in Frankreich) hat mittlerweile derart viel Einfluß gewonnen, daß sie sich zu einem Staat im Staate entwickelt hat.

      Ein weiteres Argument: Die innere Sicherheit kann durch den Schmuggel und Handel mit radioaktiven Materialien beeinträchtigt werden.

       

    5. Abbau von BürgerInnen- und Menschenrechten
    6. Das Grundgesetz und die von den meisten Staaten formulierten Grund- und Menschenrechte, wie Freizügigkeit , Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung in Freiheit usw., mußten in den Staaten, die Atomenergie nutzen, erheblich eingeschränkt werden. Dadurch sollte die Atomtechnologie beherrschbar und vor Störungen von außen abgesichert sowie der Atomstrom überhaupt verkaufbar werden.

      Folge war ein Abbau demokratischer Grundrechte u. a. durch Überwachung von AnwohnerInnen und DemonstrantInnen, bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen. Aktive aus der Anti-AKW-Bewegung berichten von monatelanger Bespitzelung, Telefonüberwachung, nächtlicher Ausleuchtung von Haus und Grund usw. Die Einschränkung des Demonstrationsrechts und die (i. w. aus anderen Gründen verabschiedeten) Notstandsgesetze schränkten individuelle Rechte ein, um die Entscheidung für die Atomenergienutzung gegen große Teile der Bevölkerung zu verteidigen.

      Die mittlerweile fast vollständige Abhängigkeit von leitungsgebundener Energie fördert die Unselbständigkeit breiter Bevölkerungsschichten und damit auch ein Gefühl der Ohnmacht, so daß auch Engagement und Partizipation am gesellschaftlichen Diskurs innerhalb der Demokratie als zunehmend aussichtslos eingeschätzt und folglich unterlassen werden. Diese Enthaltsamkeit, sich in die Politik einzumischen, stellt eine schwere Belastung für die Demokratie dar.

      Die Auseinandersetzungen um die Atomenergie haben bei großen Teilen zweier Generationen in der BRD zu einem großen Mißtrauen gegenüber dem Staat geführt. Der Polizei kommt dabei die Aufgabe zu, die nicht mehr konsensfähige Entscheidung für AKWs auf der Straße durchsetzen. Bei Unfällen ist vorgesehen, auch die Bundeswehr gegen die Bevölkerung einzusetzen.

       

      Die mangelnde Kennzeichnungspflicht für radioaktives Material führt dazu, daß die Bevölkerung meist ohne ihr Wissen mit radioaktiven Materialien (Metallwaren wie Bratpfannen usw.) und Nahrungsmitteln bis zu den "Vorsorgegrenzwerten" in Berührung kommt. Durch die fehlende Kennzeichnung wird das Recht auf Selbstbestimmung unterlaufen.

       

    7. Solidarisches und soziales Verhalten werden erschwert

Als kapitalintensive und zentralistische Großtechnologie kann die Atomtechnologie wenig Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten nehmen. Sie begünstigt Konkurrenzverhalten, und ihre Nutznießer verschaffen sich Vorteile zu Lasten anderer.

Das Atomgesetz und die ihm nachgeordneten Richtlinien unterscheiden nicht zwischen strahlenempfindlichen und weniger strahlenempfindlichen Erwachsenen (schwangere Frauen, Kranke und Alte sind besonders gefährdet). Wer sich aus dem eigenen Garten oder von Produkten, die in der näheren Region um die Atomanlage herum angebaut werden, ernährt, trägt ein zusätzliches Strahlenrisiko.

Wer die Atomenergie als "sauber" preist, läßt neben der Strahlenbelastung vor Ort außer acht, daß das Uran meist dort gefördert wird, wo Ureinwohner leben, die am schwersten von der radioaktiven Verseuchung betroffen sind, weil sie mit und von der Natur leben.

Atomanlagen werden bevorzugt in dünn besiedelten Regionen errichtet, weil die schon im Normalbetrieb zu erwartende Strahlenbelastung möglichst wenige Personen treffen sollte. So haben Dörfer die Hauptstrahlenlast zu tragen, obwohl der Strom hauptsächlich in den Ballungsgebieten verbraucht wird.

 

Die Ansiedlung von Atomanlagen hat zu Zwietracht zwischen der Gemeinden, innerhalb der Dorfgemeinschaften und so manches Mal auch innerhalb von Familien geführt. Diejenigen, die sich arrangierten, hatten Vorteile gegenüber denjenigen, die auf ihrer ablehnenden Haltung beharrten. Das ging von der Gewerbesteuer, über Aufträge an Firmen, Beschäftigung in der Anlage bis hin zur Unterstützung beim Häuslebau.

 

Die Wiederaufarbeitung zur Gewinnung des in den BE enthaltenen Plutoniums erfolgt in Anlagen, die mit dem Arbeitsplatzargument in strukturschwachen Regionen errichtet werden konnten.

Der anfallende Atommüll (abgebrannte BE, verbrauchte Filter usw.) wird bisher zum großen Teil ins Ausland verschoben, wo wiederum diejenigen betroffen sind, die bereits in der Vergangenheit durch die Industrialisierung der Länder des Nordens nachteilig betroffen waren und sich am wenigsten gegen die Ausbeutung ihres Landes wehren können.

Weiter machen die Statistiken der Atomindustrie deutlich, daß nicht dem (gut bezahlten, qualifizierten) Stammpersonal in den AKWs die hauptsächliche Strahlenbelastung aufgebürdet wird, sondern den sozial schwachen und wenig verdienenden Arbeitnehmern in den Putzkolonnen und Firmen, die die Revisionen durchführen. (In La Hague mußten französische Kadetten Dienst tun. In Tschernobyl waren es ebenfalls Armeeangehörige, die zu den Aufräumarbeiten abkommandiert wurden.)

Die heutige Generation verschafft sich (billigen?) Atomstrom auf Kosten kommender Generationen, denn die Halbwertszeiten der für die Gesundheit besonders kritischen Nuklide sind lang (schon für das vergleichsweise kurzlebige Plutonium 239 beträgt sie ca. 700 Generationen).

Ob Endlager überhaupt in der Lage sein werden, die radioaktiven Stoffe über Jahrmillionen von der Biosphäre fernzuhalten, kann wohl kaum mit Sicherheit vorhergesagt werden.

Der Generationenvertrag wird also offensichtlich verletzt. Die Kindeskinder müssen sich mit dem Atommüll ihrer Vorfahren herumplagen. So betrachtet ist Atomtechnik irreversibel.

Die Atomtechnologie schränkt sogar das Streikrecht ein; denn Atomanlagen können nicht einfach abgeschaltet werden.

Forschungsgelder werden bis auf den heutigen Tag in erheblichem Umfang für Probleme ausgegeben, die durch die Nutzung der Atomtechnologie erst geschaffen wurden. Sie standen und stehen somit nicht für die Entwicklung naturgemäßer Energiegewinnungstechnologien zur Verfügung.

Auf weitere Privilegien für die Atomtechnologie zu Lasten der Mitbewerber haben wir im Abschnitt III.3.2 schon hingewiesen.

 

    1. Ergebnis: Der Sofortausstieg ist überfällig

 

Wir haben Gründe genannt, die den Sofortausstieg als einzig folgerichtige Konsequenz zur Beendigung der Atomstromproduktion erscheinen lassen.

Die dringend erforderliche Energiewende ist bei einem Sofortausstieg am ehesten zu schaffen. Allein durch den Sofortausstieg wird

Eine zukunftsfähige Energieversorgung kann nur auf der Anwendung natur-, umwelt- und ressourcenschondender Verfahren beruhen. Sie wird ausschließlich regenerative Energien nutzen. Die Energiewirtschaft darf nicht an den Profitinteressen global agierender Konzerne ausgerichtet werden. Sie muß vielmehr einen Beitrag leisten zu einer nachhaltigen (sozial, gleichberechtigt, ... ) Entwicklung unter Beachtung der Bedürfnisse und Möglichkeiten aller Länder bzw. Völker auf der Erde. Und sie darf kommende Generationen nicht die Zeche für unsere unverantwortliche Energiepolitik zahlen lassen.