Martina Fischer
(Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden im Fachbereich Außenpolitik, KV Berlin Kreuzberg)

Diskussionspapier anläßlich der BDK von Bündnis 90 / Die Grünen am 13. Mai 1999


Stärkung der Instrumente für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung

Die Eskalation der Situation im Kosovo ist Folge einer seit Jahren verfehlten Balkanpolitik der westlichen Staaten und zeigt einmal mehr die Notwendigkeit des Ausbaus von zivilen Instrumenten der Krisenprävention und Konfliktbearbeitung. Zivile Druckmittel und Sanktionen in Form von Boykotten, die sich gegen die Kriegsmaschinerie von Milosevic (statt gegen die jugoslawische Bevölkerung) hätten richten müssen, wurden nicht hinreichend auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und als Alternative ausgelotet. Zudem wurden positive Anreize (etwa die Aussicht auf Handelserleichterungen mit der Europäischen Union und eine Integrationsperspektive bei konstruktivem Beitrag der Konfliktparteien) für die Bundesrepublik Jugoslawien nicht rechtzeitig in Erwägung gezogen. Zudem wurde die Unterstützung der demokratischen Opposition in Serbien, der unabhängigen Medien wie auch der friedensbereiten politischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen in Jugoslawien sträflich vernachlässigt. Dies hat die Verfestigung des diktatorischen, menschenverachtenden Regimes Milosevic maßgeblich mit begünstigt.


1. Notwendige Initiativen für einen Friedensprozeß in Jugoslawien

Der von Bundesaußenminister Fischer vorgestellte Vorschlag für eine Konferenz und einen Stabilitätspakt für Südosteuropa weist mit seinen ökonomischen Unterstützungsvorhaben in die richtige Richtung. Wenn deutsche Außenpolitik Friedenspolitik sein soll, muß sie jedoch darüber hinaus neue Initiativen zur Aussetzung der Luftangriffe unternehmen, dieses Vorgehen auch gegenüber den Bündnispartnern mit Nachdruck vertreten und die dadurch entstehenden Friedenschancen konsequent nutzen. Ein Aussetzen der Luftangriffe als einseitiger Schritt der NATO ist als deutliches Zeichen an die zerfallende serbische Opposition und Zivilgesellschaft erforderlich und dient zudem dazu, die Rolle Rußlands aufzuwerten. Die Aussetzung darf nicht der verengten Logik zeitlicher Fristen und Ultimaten unterworfen werden. Sie sollte Raum bieten für konstruktive Unterstützung der Friedensbemühungen des UN-Generalsekretärs. Über das weitere Handeln ist in gleichberechtigter Partnerschaft mit Rußland und unter Achtung des Völkerrechts zu entscheiden.

Notwendig ist weiterhin ein von der OSZE gesteuerter Prozeß, der eine politische Ordnung in Südosteuropa anvisiert, die einen Rahmen für die Lösung aller territorialen und Minderheitenprobleme der Region bietet. Es dürfen nicht nur die Probleme der Flüchtlingsrückführung in den Kosovo zur Debatte stehen, sondern die humanitäre Problematik der seit Jahren in der Bundesrepublik Jugoslawien befindlichen über 500 000 Flüchtlinge aus der kroatischen Krajina und aus Bosnien-Hercegovina. Die wichtigste Voraussetzung für eine Flüchtlingsrückkehr ist eine materielle Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und Zukunftsperspektiven, vor allem geht es um die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen sowie von Rechtssicherheit.

Bei der Bewältigung der humanitären Aufgaben und vor allem bei der Bewältigung der massiven ökonomischen Probleme der Region des ehemaligen Jugoslawiens und der mitbetroffenen angrenzenden Staaten kommt der Europäischen Union eine zentrale Rolle zu. Die von der EU bisher zugesagten finanziellen Mittel können nur als eine allererste Initiative gewertet werden, der weitergehende Schritte folgen müssen. Nötig ist ein umfassendes ökonomisches und politisches Wiederaufbauprogramm für die ganze Region. Allen südosteuropäischen Staaten, die ihre Minderheiten- und Grenzkonflikte gemäß den OSZE-Prinzipien auf friedlichem Wege zu bearbeiten bereit sind und sich den Konventionen des Europarats unterwerfen, muß überdies kurzfristig die Aussicht auf eine enge Assoziation mit der EU und auf eine mittelfristige Beitrittsperspektive eröffnet werden.

Angesichts des Flüchtlingselends in der Region ist nicht nur die Versorgung vor Ort dringlich. Deutschland muß sich - auch wenn die anderen Mitgliedstaaten der EU sich dem verweigern - für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Region noch mehr öffnen, um zu verhindern, daß die Situation noch weiter destabilisiert wird. Notwendig ist zudem eine Verstärkung der Mittel für die Versorgung und Unterstützung der Flüchtlinge in Albanien, Mazedonien und Montenegro. Wir fordern einen formellen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien, die sofortige Erteilung von Visa bei Vorliegen einer Einladung, keine Zurückweisungen an der Grenze. Die Bundesregierung muß dafür die Bedingungen für die Länder und Kommunen verbessern; die Landesregierungen sind in der Pflicht, alle Möglichkeiten zur Aufnahme von Flüchtlingen auszuschöpfen.

Eine demokratische Entwicklung im Kosovo und in der gesamten BR Jugoslawien kann nur erfolgen, wenn die politischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte gestärkt werden. Die legitimen Vertreter einer friedensorientierten Politik müssen eindeutig unterstützt werden. Gegenüber denjenigen Akteuren, die sich Verhandlungen versperren, muß eine Abgrenzung erfolgen.

Eine langfristige Friedenskonsolidierung benötigt die Einbindung der Zivilgesellschaft in der Region, deren Vertrauen in die westliche Politik angesichts des militärischen Vorgehens zutiefst gestört ist. Noch ist fraglich, ob und wie dieses gestörte Vertrauen wiederhergestellt werden kann; in jedem Falle werden eine Fülle von vertrauensbildenden Maßnahmen auf der gesellschaftlichen Ebene nötig sein. Die Bundesregierung ist gefordert, diesen Prozeß aktiv zu organisieren. Dafür könnte eine langfristig angelegte Konferenz nach dem Vorbild der KSZE auf den Weg gebracht werden, die nicht nur von staatlichen RepräsentantInnen gestaltet, sondern unter Einbeziehung einer permanenten Bürgerversammlung organisiert wird.

Für eine langfristige Friedenskonsolidierung in der Region ist es unabdingbar

· Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, die sich bei der Reintegration von Flüchtlingen engagieren
· zivilgesellschaftliche Ansätze für Entfeindung zwischen den verfeindeten Lagern und Initiativen grenzüberschreitender Verständigung zu unterstützen. Das betrifft den Bereich der Jugendpolitik, Ausbildung, Parteienförderung, aber auch den Bereich der unabhängigen Medien
· Anreize zur Entmilitarisierung der Region zu schaffen, also Programme zur Reintegration ehemaliger Kämpfer, Anreize zur Entwaffnung und Minenräumung.

2. Schritte für einen Beitrag der Bundesrepublik zum Ausbau der Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung

Die Bundesregierung ist gefordert, sich entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag mit Nachdruck für die Stärkung der Mechanismen der Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung im Rahmen der VN, der OSZE und der EU einzusetzen. Die Einrichtungen der Frühwarnung, der Fact-Finding-Missionen und Vermittlungsagenturen auf inter- und supranationaler Ebene müssen gestärkt werden. Vor allem soll sich die Bundesregierung für eine zügige Reform der VN einsetzen. Der Einrichtung eines Sanktionshilfefonds zur Kompensation der Nachteile für von Boykotten geschädigte Drittstaaten kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung soll sich im Rahmen der Europäischen Union für die Weiterentwicklung bestehender Frühwarnkapazitäten wie das "Conflict Prevention Network" einsetzen. Sie sollte sich dafür stark machen, daß in Abstimmung mit den in der "European Platform for Conflict Prevention and Transformation" zusammengeschlossenen zivilgesellschaftlichen Initiativen unbürokratische Möglichkeiten der Finanzierung von Friedensarbeit in Krisenregionen geschaffen werden. Dafür muß die Budgetlinie B8-013 "Konfliktverhütung und Unetrstützung von Friedensprozessen erweitert werden.

Aber der Ausbau der für Krisenprävention und konstruktive Konfliktbearbeitung erforderlichen Infrastruktur beginnt auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich überzeugende Vorschläge für einen Beitrag der deutschen Außenpolitik hierfür zu unterbreiten. Das betrifft unter anderem den Aufbau eines funktionierenden Frühwarnsystems, das staatliches und gesellschaftliches Expertenwissen verknüpft.

Das betrifft ferner die Unterstützung und Absicherung von einheimischen und deutschen Friedensfachkräften, die in Krisenregionen tätig sind. Dauerhafte Friedensprozesse hängen davon ab, ob es gelingt, in Konfliktregionen sogenannte "peace constituencies" zu schaffen: Friedensallianzen aus einer Vielfalt an zivilgesellschaftlichen Akteuren (aus der Geschäftswelt, aus Berufsverbänden, Kirchen, Medien, privaten Bürgerinitiativen, Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen), die gegen Gewaltkulturen arbeiten und sich am Aufbau von Mechanismen zur friedlichen Konfliktbearbeitung beteiligen. Es geht darum, Netzwerke von Personen zu schaffen, die ein persönliches Interesse an Konfliktregelung haben und über den Einfluß und die Fähigkeiten verfügen, dieses auch umzusetzen. Ausländische Fachkräfte können diesen Prozeß maßgeblich unterstützen, indem sie einheimischen AktivistInnen Möglichkeiten des internen Austauschs und der Vernetzung bieten oder die Suche nach Ressourcen erleichtern.

Die Bereitstellung von 5 Millionen DM für das laufende Haushaltsjahr zur Etablierung eines zivilen Friedensdienstes aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollten neben staatlichen Trägern der Entwicklungszusammenarbeit auch zivilgesellschaftliche Träger aus der Friedens- und Menschenrechtsarbeit stärker eingebunden werden.

Das BMZ und das Auswärtige Amt (AA) müssen zudem Budgetlinien für die materielle Absicherung und politische Unterstützung für Projekte des "peace-building" einrichten, die von einheimischen Nichtregierungsorganisationen in Krisenregionen durchgeführt werden. Dabei sollten die Transformations- und Transitionsgesellschaften Osteuropas und der GUS einbezogen werden. Es bedarf gleichzeitig einer Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Mittelvergabepolitik, die auf die Anforderungen der zivilgesellschaftlichen Träger in Konfliktregionen Rücksicht nehmen muß. Es bedarf gleichzeitig einer Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Vergabepolitik, die auf die Bewegungsdynamik der zivilgesellschaftlichen Träger in jenen Regionen abgestimmt werden muß. Allein für die Vorbereitung und den Einsatz von einheimischen Fachkräften und Fachkräften, die zu deren Unterstützung entsandt werden, sowie für die Evaluation von Projekten müssen pro Jahr insgesamt 20 Millionen Mark zur Verfügung gestellt werden.

Eine zentrale Bedeutung für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung hat die Qualifizierung von Personal für Einsätze in Krisenregionen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, daß es einen hohen Bedarf an qualifiziertem Personal für internationale Friedensmissionen unter dem Mandat der VN und der OSZE gibt. In der Bundesrepublik jedoch besteht derzeit ein Mangel an dafür qualifizierten ExpertInnen, wie sich erneut bei der Entsendung für die OSZE-Mission in den Kosovo 1998 zeigte; die Vorbereitungsmaßnahmen für der artige Einsätze ist nach wie vor unzureichend. Das betrifft die Wahlbeobachtung und Wahlprozeßbegleitung sowie längerfristige Einsätze etwa in Verifikationsaufgaben oder etwa OSZE-Langzeitmissionen. Auch Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe erkennen zunehmend die Notwendigkeit, ihr Personal intensiver mit Konfliktstrukturen und Ansätzen zu ihrer Bearbeitung vertraut zu machen. Auch Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen aus der Friedens- und Menschenrechtsarbeit benötigen eine fundierte Einsatzvorbereitung.

Die Bundesregierung soll sich am Ausbau von Einrichtungen und Programmen beteiligen, die eine angemessene Grundausbildung und einsatzspezifische Vorbereitung all dieser Fachkräfte sicherstellen. Dazu bedarf es eines Konzepts, das an den bisherigen Erfahrungen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Träger im In- und Ausland anknüpft. Die institutionelle Anbindung und die inhaltliche Gestaltung von Ausbildungsprogrammen sollten in gemeinsamer Trägerschaft der staatlichen Ebene und gesellschaftlicher Trägerorganisationen erfolgen, da dies am ehesten der in Krisenregionen erforderlichen Verzahnung von staatlichen und gesellschaftlichen Initiativen entspricht. Die für das Jahr 1999 von der Bundesregierung anvisierten Maßnahmen zur Förderung ziviler Konfliktbearbeitung (Ziviler Friedensdienst im Rahmen des DED und geplante Ausbildungsakademie des Auswärtigen Amtes) reagieren zwar auf den vorhandenen Bedarf, erfüllen aber die Erfordernisse der zivilgesellschaftlichen Beteiligung und internationalen Einbindung noch unzureichend.

Eine zentrale Voraussetzung für die Schaffung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Konfliktregionen bildet überdies die Errichtung von Institutionen der Rechtsstaatlichkeit und von Gewaltmonopolen in Nachkriegsregionen. Ein wichtiger Bereich, in dem bundesdeutsche Außenpolitik zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Konfliktregionen beitragen kann, ist die Entsendung von Personal zur Unterstützung solcher Transformationsprozesse. Das umfaßt die Ausbildung von PolizistInnen für Aufgaben der Beratung beim Umbau von Gewaltapparaten und auch von Personal für Justizbeobachtung. Im Zuge der Implementierung der "International Police Task Force", die mit der Reform der Polizeien in Bosnien-Hercegovina betraut wurde, wurde immer wieder auf die Schwierigkeit verwiesen, genügend PolizeibeamtInnen dafür abzustellen, weil diese aus dem nationalen Dienst abgezogen werden müssen. Es wäre daher erforderlich, ein gewisses Kontingent von PolizistInnen vorzuhalten, die speziell für derartige Auslandseinsätze geschult werden.

3. Beseitigung des krassen Mißverhältnisses bei den Ausgaben für zivile und militärische Instrumente

Sowohl für die Stärkung der supranationalen Instrumente als auch für die Maßnahmen auf nationaler Ebene müssen von der Bundesrepublik weitaus mehr Mittel als bisher bereitgestellt werden, wenn der politische Wille der Vorrangigkeit ziviler Konfliktbearbeitung dokumentiert werden soll. Ansonsten verbleibt dieser im Koalitionsvertrag angekündigte Anspruch bestenfalls auf dem Niveau des Alibis.

Für Maßnahmen der Frühwarnung, der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Ansätze in Konfliktregionen (Projektkonzeption, -durchführung und -evaluation) und für Maßnahmen der Qualifizierung müssen ab jetzt (zuzüglich zu den Kosten für die Beteiligung an Einsätzen der VN und OSZE) jährlich mindestens 30 Millionen bereitgestellt werden.

Es muß ein Fonds dafür eingerichtet werden, der den Aufwendungen für militärische Krisenintervention mindestens entspricht und das bisherige Mißverhältnis zwischen den Aufwendungen für militärische und zivile Maßnahmen korrigiert. Dem Parlament müssen entsprechende Budgetvorlagen unterbreitet werden.

Die Bundesregierung ist gefordert, Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung als Querschnittsaufgabe zu begreifen und die entsprechenden Ressortabstimmungen in den zuständigen Ministerien (BMZ, AA, BMBF und BMfW und BMdI) zu veranlassen.

Die mit Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung befaßten Ministerien sollen dazu angehalten werden, zivilgesellschaftliche Träger von Friedensarbeit sowie auch die ExpertInnen aus dem Parlament und vor allem aus den mit Außen-, Sicherheits-, Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik befaßten Ausschüssen (MdBs und ihre MitarbeiterInnen) stärker als bisher in die Konzeption ihrer Vorhaben einzubeziehen.

Wir fordern die bündnisgrünen EntscheidungsträgerInnen in der Regierung und Administration dazu auf, die Vorrangigkeit ziviler Konfliktbearbeitung endlich nicht mehr nur verbal, sondern mit substantiellen Maßnahmen zu untermauern. Das erfordert die Verankerung der Kriterien der Wahrung von Frieden und Menschenrechten in der Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sowie einheitliche Standards in der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen. Zivile Konfliktbearbeitung ist keine Spielwiese für NGOs, sondern muß als zentrales Element staatlicher Politikverantwortung begriffen werden. Inwieweit sie diese Aufforderung ernstnimmt und entsprechende Kurskorrekturen vornimmt, daran wird sich entscheiden, ob die rot-grüne Bundesregierung an Glaubwürdigkeit gewinnen und friedenspolitisch handlungsfähig werden kann.

Wir fordern die bündnisgrünen MandatsträgerInnen im Deutschen Bundestag dazu auf, die hier vorgeschlagenen Maßnahmen mit Nachdruck einzuklagen, die erforderlichen Budgets und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verabschieden und die Umsetzung zu kontrollieren.


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