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BUND Schleswig-Holstein
Lerchenstraße 22

24103 Kiel


An
das Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 100149

38201 Salzgitter

per e-mail: info@bfs.de

3.2.2001


Stellungnahme zu den fünf geplanten, neuen Atomanlagen in S-H

Hier: Beteiligung des BUND S-H

Hinweis: Stellungnahme für die 3 Atomanlagen an der Unterelbe bis zum 5.1.2001
Stellungnahme für die 2 Atomanlagen in der Elbmarsch bis zum 12.1.2001


Das Bundesamt für Strahlenschutz als federführende Behörde hat die § 29 Verbände aufgefordert, sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung für die beantragten Atommülllager
zu beteiligen.

Der BUND S-H lehnt eine Mitwirkung ab.

Begründung:

1. Die vom BfS eingeräumten Fristen (für die Anlagen an der Unterelbe bis zum 28.12.2000 mit Schreiben vom13.12.2000 (verlängert mit Schreiben vom 15.12.2000 auf den 5.1.2001), für die Anlagen in der Elbmarsch bis zum 12.1.2001 (mit Schreiben vom 21.12.2000) sind wegen der Feiertage derart kurz bemessen, daß von einer gewollten, inhaltlich intensiven Mitwirkung der Verbände nicht die Rede sein kann.
2. Das BfS hat entschieden, die Genehmigung der beantragten Atommülllager nach § 6 statt nach § 7 AtG durchzuführen. Damit werden die Mitwirkungsrechte der Betroffenen und Beteiligten eingeschränkt. Das BfS hat sich für diese Vorgehensweise entschieden, weil die Länder Bayern und Baden-Württemberg sich gegen Standort-Zwischenlager ausgesprochen haben. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, wurde die Beteiligung der Länder vereitelt, und dadurch die Mitwirkungsrechte der § 29 Verbände in SH verkürzt.
3. Das BfS hat entschieden und verschiedentlich zugesagt, Scoping-Termine durchzuführen. Auch wenn die Anschreiben, mit denen die UVP-Unterlagen der Antragsteller an die § 29-Verbände verschickt wurden, den Anschein erwecken sollen, es handele sich dabei um ein Scoping-Verfahren, so widerspricht der BUND dieser Auffassung: von einer frühzeitigen Klärung des Untersuchungsrahmens (Gegenstand, Methoden, Umfang) kann keine Rede sein, schon gar nicht mit der erbetenen schriftlichen Stellungnahme. Insoweit sieht der BUND sein Recht auf Beteiligung als nicht eingelöst an.
4. Die von den Antragstellern vorgelegten UVU sind ausgesprochen oberflächlichen Inhalts und berücksichtigen die grundlegenden Umweltauswirkungen durch die geplanten Atomanlagen (Weiterbetrieb der AKWs, Produktion weiteren Atommülls, Nichtexistenz eines Atommüllendlagers) nicht einmal am Rande. Hier Abhilfe zu schaffen ist in der Kürze der Zeit mit einer schriftlichen Äußerung nicht leistbar.
5. Es geht der Bundesregierung (und den Antragstellern) allein darum, die Zwischenlager möglichst schnell zu errichten, weil sich dadurch die offensichtlichen Probleme mit der Beseitigung des Atommülls für eine kurze Zeit vertuschen lassen: eine Entsorgung gemäß § 9a AtG kann nicht nachgewiesen werden, die Entsorgungsvorsorgegrundsätze aus dem Jahr 1979 erfüllen nicht die Anforderungen des § 9a AtG. Dies wird sogar im Koalitionsvertrag zwischen SPD und B90/Die Grünen bestätigt, wo es heißt: "Das Entsorgungskonzept der alten Bundesregierung ist gescheitert." Die neue Bundesregierung hat diese Situation bis heute nicht ändern können. Sie hat lediglich eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Grundsätzen, welche Anforderungen an ein Endlager zu stellen seien, eingesetzt und will - unter der Annahme, es werde schon rechtzeitig ein Endlager vorhanden sein - durch das Propagieren von Standortzwischenlagern und deren Anerkennung als Entsorgungsvorsorgenachweis den AKW-Betreibern die derzeit bestehenden Probleme mit dem Atommüll vom Hals schaffen: kontaminierte und nicht durch Realtests abgesicherte Transportbehälter, Auslaufen der WAA-Verträge, Einsturzgefahr in Morsleben, Moratorium für Gorleben. Ziel von Betreibern und Bundesregierung ist es letztlich, den Weiterbetrieb der AKWs zu ermöglichen, obwohl weltweit kein Atommüllendlager existiert. Zu diesem Ansinnen - noch dazu in dem vorgesehenen verkürzten Beteiligungsverfahren - wird der BUND S-H nicht seine Hand reichen.
6. Die groben Mängel in den vorgelegten UVU wird der BUND S-H, zusammen mit anderen EinwenderInnen, auf dem Erörterungstermin vorbringen.

Der BUND S-H lehnt es ab, seinen Sachverstand zu diesem Zeitpunkt einzubringen, und wird sich nicht an der offenbaren Hektik des Genehmigungsverfahrens beteiligen.


i. A. Karsten Hinrichsen
atompolitischer Sprecher des BUND S-H

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