Fachbereich Energie (Atom)

nik FRANKFURT A. M., 13. Dezember. Die Internationalen Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) halten die geplante
Novellierung des Atomgesetzes für verfassungsrechtlich unzulässig. In
einem Brief haben die IPPNW die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, einem
entsprechenden Entwurf der Bundesregierung in der Parlaments-Debatte am
heutigen Freitag nicht zuzustimmen. Die Vorlage regelt den Ausstieg aus
der Atomenergie, erst 2020 soll demnach das letzte Kernkraftwerke vom Netz
gehen.

Schon die "entfernte Wahrscheinlichkeit" eines schweren Atomunfalls
verpflichte den Gesetzgeber zum Schutz der Bevölkerung, verweisen
die IPPNW auf das so genannte Kalkar-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1978. Angesichts eines GAU-Risikos
von zwei Prozent dürfe der Weiterbetrieb daher nicht erlaubt werden.
Über die Gefahr eines technischen Versagens hinaus seien
Kernkraftwerke nicht vor Terroranschlägen sicher. Wenn es hier zu
Lande infolge einer Attacke zu einem Gau käme, müsse mit bis zu 4,8
Millionen Krebstoten gerechnet werden. Das entspreche einer
erheblichen Gefährdung im Sinne des Atomgesetzes.

Auch das bis heute ungelöste Atommüllproblem und die unzureichende
Deckungsvorsorge der Betreiber würden rechtlich zum Betriebsverbot
zwingen, meinen die IPPNW. Die Gesetzesvorlage sehe künftig eine
Deckungssumme von 2,5 Milliarden Euro (4,9 Milliarden Mark) vor. Für
eine Entschädigung der Bevölkerung und anderer Unternehmen im
Falle eines schweren Atomunfalls reiche dies nicht aus. Das "Pochen"
der Kernkraftwerkbetreiber auf Eigentumsschutz entbehre dagegen
einer verfassungsrechtlichen Grundlage. Im Kalkar-Urteil hätten die
Richter auf die Sonderstellung des Atomrechts hingewiesen.

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Dokument erstellt am 13.12.2001 um 21:04:40 Uhr
Erscheinungsdatum 14.12.2001